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Datenschutzrecht

Kein Unternehmen der IT-Branche kann es sich heute noch leisten, das Thema „Umgang mit Kundendaten“ auf die leichte Schulter zu nehmen. Vertraut ein Nutzer dem Unternehmen nicht, wechselt er schnell zur Konkurrenz. Hier helfen klare und faire Datenschutzbestimmungen.
Datenschutzverstöße werden abgemahnt. Eine fehlende Datenschutzerklärung, unvollständige Regelungen in der Datenschutzerklärung, der fehlerhafte Umgang im Bereich Analysetools und Tracking (Google Analytics & Co.) und/oder Fehler im Bereich Newsletter können abgemahnt werden.

Ab Mai 2018 müssen alle Unternehmen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beachten. Wir beraten Sie gerne, bspw. im Hinblick auf:

– Datenschutzerklärung auf der Website

– Darstellung von Tracking- und Analysetools, ggf. mit Widerspruchsmöglichkeit

– Regelungen beim Einbinden von Facebook, Twitter, Goolge+ & Co. auf der  Website

– betrieblicher Datenschutzbeauftragter

– Unternehmensinterne Richtlinien zum Umgang mit Kundendaten

– Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung mit Dienstleistern und Providern

– Beratung im Bereich Newsletter

So finden Sie uns:

Hauptstraße 90
50996 Köln

E-Mail: info@markenpatenteinternet.de
Telefon: +49 221 3989590

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