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	<title>Irreführung | Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</title>
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	<description>Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz</description>
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		<title>„Himalaya“</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 May 2023 09:40:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Es wurde ein Salz als Himalaya-Salz beworben &#8211; und damit suggeriert, dass es sich um ein Salz aus dem Himalaya-Massiv handelt. Tatsächlich stammte das Salz aber aus Pakistan. Zwar ist der Begriff „Himalaya-Salz“ nicht regional geschützt, wie dies beispielsweise bei „Champagner“ der Fall ist. Gleichwohl hat sich in der Vorstellung des Durchschnittsverbrauchers eine bestimmte Vorstellung [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Es wurde ein Salz als Himalaya-Salz beworben &#8211; und damit suggeriert, dass es sich um ein Salz aus dem Himalaya-Massiv handelt. Tatsächlich stammte das Salz aber aus Pakistan. Zwar ist der Begriff „Himalaya-Salz“ nicht regional geschützt, wie dies beispielsweise bei „Champagner“ der Fall ist. Gleichwohl hat sich in der Vorstellung des Durchschnittsverbrauchers eine bestimmte Vorstellung sowohl über die Qualität als auch über die Herkunft von „Himalaya-Salz“ herausgebildet; die beanstandete Etikettierung hat insoweit bewusst durch die zwar sachlich richtige, aber von der Verbrauchervorstellung abweichende Herkunftsbezeichnung Eigenschaften dieses Salzes „angepriesen“, die gar nicht vorhanden sind. Es dürfte sich daher tatsächlich um eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung handeln.</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/himalaya">„Himalaya“</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Angekündigte Preiserhöhung zu Werbezwecken</title>
		<link>https://markenpatenteinternet.de/angekuendigte-preiserhoehung-zu-werbezwecken</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 May 2023 08:54:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Abmahnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Wettbewerbszentrale mahnte einen Onlinehändler ab, der damit warb, sich noch schnell vor der kommenden Preiserhöhung die alten Preise zu sichern. Doch täuschte er damit seine Kunden, denn zu einer Preiserhöhung ist es nicht gekommen. Jede Werbeaussage muss aber klar und wahr sein, damit es nicht zu Irreführungen kommt.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Wettbewerbszentrale mahnte einen Onlinehändler ab, der damit warb, sich noch schnell vor der kommenden Preiserhöhung die alten Preise zu sichern. Doch täuschte er damit seine Kunden, denn zu einer Preiserhöhung ist es nicht gekommen. Jede Werbeaussage muss aber klar und wahr sein, damit es nicht zu Irreführungen kommt.</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/angekuendigte-preiserhoehung-zu-werbezwecken">Angekündigte Preiserhöhung zu Werbezwecken</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>OLG Köln: Werbung für Plüschtiere &#8211; Verbraucher können Höhe und Diagonale unterscheiden</title>
		<link>https://markenpatenteinternet.de/olg-koeln-werbung-fuer-plueschtiere-verbraucher-koennen-hoehe-und-diagonale-unterscheiden</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 10 Mar 2019 10:40:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Abmahnungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>OLG Köln, 19.02.2019, 6 U 141/18 In dem Rechtsstreit hatten sich zwei Importeure von Plüschtieren darüber gestritten, ob die Verbraucher durch die Werbung des beklagten Unternehmens in die Irre geführt werden. Dieses hatte bei den gängigen Online-Verkaufsportalen die Höhe der bis zu 160 cm großen Teddybären gemessen vom linken Ohr bis zum rechten Fuß angegeben. [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>OLG Köln, 19.02.2019, 6 U 141/18</p>
<p>In dem Rechtsstreit hatten sich zwei Importeure von Plüschtieren darüber gestritten, ob die Verbraucher durch die Werbung des beklagten Unternehmens in die Irre geführt werden. Dieses hatte bei den gängigen Online-Verkaufsportalen die Höhe der bis zu 160 cm großen Teddybären gemessen vom linken Ohr bis zum rechten Fuß angegeben. Diese Diagonale war auch auf den Verkaufsbildern eingezeichnet. Das klagende Unternehmen hielt dies für eine Irreführung der Verbraucher.<span id="more-1396"></span> Die tatsächliche Stehhöhe der Tiere, gemessen vom Scheitel bis zur Sohle, sei nämlich rund 15% kleiner als die angegebenen Maße. Verbraucher würden sich keine Gedanken darüber machen, dass die diagonale Messung ein größeres Längenmaß ergebe als eine Messung vom Scheitel bis zur Sohle. Die Beklagte hielt dagegen, dass die Diagonale auf den Bildern korrekt eingezeichnet sei. Den Verbrauchern sei bekannt, dass eine Diagonale länger sei als die bloße Höhe. Dies ergebe sich bereits aus der Werbung für TV-Geräte, bei denen stets die Diagonale angegeben werde.</p>
<p>Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts folgte der Argumentation der Beklagten und wies &#8211; anders als noch das Landgericht &#8211; die Klage ab. Der Senat führte aus, dass aufgrund der eingezeichneten Diagonale für die Verbraucher auch bei nur geringer Aufmerksamkeit klar sei, dass sich die angegebene Länge auf die Diagonale und nicht auf die Höhe des Plüschtieres beziehe. Anders als die Klägerin ging der Senat davon aus, dass den durchschnittlichen, auch flüchtigen Verbrauchern das Verhältnis einer Diagonalen zur Höhe bewusst sei. Die Erkenntnis, dass die Diagonale länger sei als die Höhe, ergebe sich schon aus mathematischen Grundkenntnissen. Auf den Werbebildern sei die eingezeichnete Diagonale auch erkennbar länger als die Höhe. Schließlich sei die Größe eines Plüschtieres nur eines von mehreren Kriterien, das bei dem Kauf eine Rolle spiele. Für die Kaufentscheidung sei zumeist viel wichtiger, ob das Plüschtier &#8222;süß&#8220; aussehe.</p>
<p>Urteil des OLG Köln vom 19.02.2019, Az.: 6 U 141/18</p>
<p><strong>Quelle: </strong>Pressemitteilung des OLG Köln vom 19.02.2019</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/olg-koeln-werbung-fuer-plueschtiere-verbraucher-koennen-hoehe-und-diagonale-unterscheiden">OLG Köln: Werbung für Plüschtiere – Verbraucher können Höhe und Diagonale unterscheiden</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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