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	<title>Abmahnungen | Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</title>
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	<description>Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz</description>
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		<title>Amazon ASIN</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Jun 2025 14:20:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Abmahnungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Amazon: Markenrechtsverletzung durch Anhängen an eine ASIN &#160; Das Anhängen an fremde Amazon-Angebote (ASIN) ist zwar grundsätzlich zulässig, kann aber dennoch zu rechtlichen Problemen führen.  ASIN steht für Amazon Standard Identification Number. &#160; Amazon vergibt für jedes Produkt eine individuelle Identifikationsnummer (ASIN) an den Ersteinsteller. Beabsichtigt ein Händler ein identisches Produkt über Amazon anbieten, muss [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Amazon: Markenrechtsverletzung durch Anhängen an eine ASIN</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das Anhängen an fremde Amazon-Angebote (ASIN) ist zwar grundsätzlich zulässig, kann aber dennoch zu rechtlichen Problemen führen.  ASIN steht für Amazon Standard Identification Number.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span id="more-1735"></span></p>
<p>Amazon vergibt für jedes Produkt eine individuelle Identifikationsnummer (ASIN) an den Ersteinsteller. Beabsichtigt ein Händler ein identisches Produkt über Amazon anbieten, muss er sich an diese ASIN anhängen, d.h. sein Angebot wird dieser ASIN zugeordnet. Dies hat zur Folge, dass bei Aufruf des Produktes des Ersteinstellers auch die Angebote aller angehängten Wettbewerber angezeigt werden, die das Produkt ggf. günstiger anbieten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Neben Urheberrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstößen drohen auch Markenrechtsverletzungen. Eine Markenrechtsverletzung liegt z.B. dann vor, wenn unter der fremden ASIN ein Markenprodukt angeboten wird, Dritte sich an die ASIN anhängen, jedoch nicht dieses Markenprodukt sondern ein anderes anbieten. Dann stellt das Anhängen an die fremde ASIN sowohl eine wettbewerbsrechtliche Irreführung als auch eine Markenverletzung dar. Das Landgericht Hamburg hat sich kürzlich mit den markenrechtlichen Ansprüchen (Abmahnkosten, Testkaufkosten) bei Markenrechtsverletzungen durch Anhängen an eine fremde ASIN bei Amazon befasst, so</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Klägerin war im  Groß- und Einzelhandel tätig und Inhaberin der Marke „Lyra Pet“ mit Schutz u a für „Tiernahrung“ und „Vogelfutter“.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Beklagte bot über Amazon Vogelfutter mit der Angebotsbezeichnung „Sonnenblumenkerne schwarz Lyra Pet Wildvogelfutter Vogelfutter Ernte 2017“ mit dem Zusatz „von Lyra Pet“ an.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Klägerin sah darin eine Verletzung ihrer Markenrechte an dem Zeichen „Lyra Pet“. Sie ließ die Beklagte daher wegen Markenrechtsverletzung anwaltlich abmahnen und forderte sie zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Beklagte gab zwar eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, zahlte jedoch nur geringere Abmahnkosten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wegen der nicht erfüllten sog. Annexansprüche (Auskunft, restliche Abmahnkosten, Testkaufkosten, Schadensersatz) erhob die Klägerin Klage. Zur Begründung führte sie aus, die Beklagte habe durch das Angebot ihre Markenrechte an der Bezeichnung „Lyra Pet“ verletzt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Beklagte war der Ansicht, die Klägerin habe mit der Abmahnung rechtsmissbräuchlich gehandelt. Testkaufkosten seien der Klägerin nicht entstanden, zudem sei ein Testkauf nicht erforderlich gewesen. Der der Berechnung der Abmahnkosten zugrunde gelegte Gegenstandswert von 100.000 EUR sei zu hoch.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das Landgericht  verurteilte die Beklagte wegen Markenrechtsverletzung zur Zahlung von Abmahnkosten, Testkaufkosten, zur Auskunftserteilung und stellte die Schadensersatzpflicht der Beklagten fest.  Da die Beklagte auf Amazon unter dem Begriff „Lyra Pet“ Vogelfutter anbot, welches nicht von der Klägerin stammt, hat sie die Marke der Klägerin verletzt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Rechtsmissbrauch verneinte das Gericht. Insofern führte das Gericht unter Verweis auf ein Urteil des OLG Köln zunächst aus, unter welchen Voraussetzungen Rechtsmissbrauch in Form eines Behinderungswettbewerbs vorliegen könne:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&#8222;Eine Behinderung liegt vor, wenn die wettbewerbliche Entfaltungsmöglichkeit des Mitbewerbers beeinträchtigt wird. Das setzt eine Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltungsmöglichkeiten der Mitbewerber voraus, die über die mit jedem Wettbewerb verbundene Beeinträchtigung hinausgeht und bestimmte Unlauterkeitsmerkmale aufweist. Unlauter ist die Beeinträchtigung im Allgemeinen, wenn gezielt der Zweck verfolgt wird, Mitbewerber an ihrer Entfaltung zu hindern und sie dadurch zu verdrängen oder wenn die Behinderung dazu führt, dass die beeinträchtigten Mitbewerber ihre Leistung am Markt durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen können. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich nur auf Grund einer Gesamtwürdigung der relevanten Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Interessen der Mitbewerber, Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit beurteilen (…). Hierzu zählen alle Wettbewerbsparameter, wie der Absatz, wobei die Eignung zur Behinderung ausreicht, auch wenn diese noch nicht eingetreten ist (…).</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ein solcher Fall war dort nicht gegeben: Die Beklagte hatte bereits nicht dargetan, für das Angebot von Vogelfutter unter „amazon.de“ eine ASIN mit der Bezeichnung „Lyra Pet“ zu benötigen. Ferner hat die Beklagte auch in ihrer Angebotsüberschrift die Bezeichnung „Lyra Pet“ verwendet.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Den insoweit von der Klägerin angesetzten Gegenstandswert von 100.000 EUR hielt das Gericht für angemessen:</p>
<p>&#8222;Der insoweit von der Klägerin zugrunde gelegte Gegenstandswert in Höhe von 100.000,00 € entspricht dem Streitwertgefüge der mit Kennzeichenstreitsachen befassten Gerichte. Im Rahmen von kennzeichenrechtlichen Unterlassungsklagen in Fällen der Verletzung sogar nur unterdurchschnittlich benutzter Marken oder geschäftlicher Bezeichnungen werden regelmäßig Streitwerte im Bereich zwischen 100.000,00 € und 150.000,00 € festgesetzt“.</p>
<p>Zudem müsse die Beklagte er Klägerin die geltend gemachten Testkaufkosten erstatten, denn nur durch den Testkauf konnte die Klägerin in Erfahrung bringen, welches Produkt die Beklagte unter dem Zeichen „Lyra Pet“ angeboten hat.</p>
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		<title>Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Jun 2025 14:10:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Abmahnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[fehlerhafte Pflichtangaben]]></category>
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		<category><![CDATA[Health Claim]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen:   Im Wettbewerbs- und Markenrecht war das Abmahnniveau hoch, insbesondere bei gesundheitsbezogenen Angaben in der Lebensmittelwerbung, fehlenden Produktkennzeichnungen und irreführender Werbung. Die Wettbewerbszentrale, der Verein für Schutz gegen unlauteren Wettbewerb (VgU) und andere Organisationen waren aktiv. Typische Abmahngründe waren fehlende Angaben zum Lebensmittelunternehmer, unzulässige Health Claims und fehlende Textilkennzeichnung. Themen waren u.a. irreführende [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen:</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Im Wettbewerbs- und Markenrecht war das Abmahnniveau hoch, insbesondere bei gesundheitsbezogenen Angaben in der Lebensmittelwerbung, fehlenden Produktkennzeichnungen und irreführender Werbung.</p>
<p><span id="more-1729"></span></p>
<p>Die Wettbewerbszentrale, der Verein für Schutz gegen unlauteren Wettbewerb (VgU) und andere Organisationen waren aktiv. Typische Abmahngründe waren fehlende Angaben zum Lebensmittelunternehmer, unzulässige Health Claims und fehlende Textilkennzeichnung.</p>
<p>Themen waren u.a. irreführende Werbung bei Nahrungsergänzungsmitteln, fehlen Grundpreise, fehlendes Impressum und unzulässige Werbung.</p>
<p>Häufige Abmahngründe waren fehlende oder fehlerhafte Pflichtangaben wie Impressum, Widerrufsbelehrung, Preisangaben (insbesondere Versandkosten) und Datenschutzerklärung.</p>
<p>Auch irreführende Werbung, falsche Garantiehinweise und fehlende Alterssichtkontrolle beim Versand von alkoholischen Getränken oder E-Zigaretten führten zu Abmahnungen.</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/wettbewerbsrechtliche-abmahnungen">Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
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		<title>Aktuelle markenrechtliche Entscheidungen</title>
		<link>https://markenpatenteinternet.de/aktuelle-markenrechtliche-entscheidungen</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Jun 2025 13:54:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Abmahnungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Lacoste-Abmahnungen durch Epic Legal:   Im Mai 2025 mahnte die Kanzlei Epic Legal aus München im Auftrag von Lacoste Händler ab, die Kleidung mit Zeichen oder Begriffen verkaufen, die mit der Marke Lacoste verwechselt werden könnten. Louis Vuitton-Abmahnungen durch CBH Rechtsanwälte:   Im Mai 2025 gab es Abmahnungen durch die CBH Rechtsanwälte im Auftrag von [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Lacoste-Abmahnungen durch Epic Legal:</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Im Mai 2025 mahnte die Kanzlei Epic Legal aus München im Auftrag von Lacoste Händler ab, die Kleidung mit Zeichen oder Begriffen verkaufen, die mit der Marke Lacoste verwechselt werden könnten.</p>
<p><span id="more-1725"></span></p>
<p><strong>Louis Vuitton-Abmahnungen durch CBH Rechtsanwälte:</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Im Mai 2025 gab es Abmahnungen durch die CBH Rechtsanwälte im Auftrag von Louis Vuitton Malletier. Betroffen sind vor allem Anbieter von Duftzwillingen, Parfumproben oder Parfums. Die Abmahnungen enthalten Vorwürfe der Markenrechtsverletzung und fordern Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenübernahme.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>MO Streetwear GmbH (Marke „MO&#8220;) &#8211; Abmahnungen durch von HAVE FEY Rechtsanwälte</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Im April 2025 erreichten viele Händler Abmahnschreiben der MO Streetwear GmbH. Betroffen sind vor allem Online-Händler, die Produkte mit dem Begriff „MO&#8220; auf Plattformen wie eBay oder</p>
<p>Kleinanzeigen anbieten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>BMW AG &#8211; Abmahnungen durch KLAKA Rechtsanwälte</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die KLAKA Rechtsanwälte verschicken Abmahnungen im Auftrag der BMW AG wegen vermeintlicher Verletzung der Marken, BMW&#8220;, „M&#8220;, „MDrive&#8220; und „Mini&#8220;. Besonders betroffen sind Anbieter, die diese Marken unberechtigt in Produktbeschreibungen oder Überschriften verwenden, ohne den Hinweis „passend für&#8220; oder „geeignet für&#8220;.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>LEO E-Commerce Ltd. (Marke ,,RISA&#8220;) &#8211; Abmahnungen durch von HAVEFEY Rechtsanwälte</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Im April 2025 mahnte die Kanzlei von HAVE FEY Rechtsanwälte im Auftrag der LEO E-Commerce Ltd. zahlreiche Händler ab, die Bekleidung mit dem Begriff „RISA&#8220; anbieten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>CrossFit LLC &#8211; Abmahnungen durch Bird &amp; Bird</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die Kanzlei Bird &amp; Bird verschickte im Auftrag von CrossFit LLC zahlreiche Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen. Betroffen sind vor allem Anbieter, die den Begriff ,,CrossFit&#8220; ohne Lizenz verwenden. Die Abmahnungen enthalten Forderungen nach Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Bioderma-Produkte &#8211; Abmahnungen durch RA Andre Miegel für NAOS</strong></p>
<p><strong>Deutschland GmbH</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Online-Händler, die Bioderma-Produkte ohne entsprechende Lizenz verkauften, wurden abgemahnt Der Vertrieb ist selektiv geregelt, es ist eine Lizenz erforderlich.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Bella Italia &#8211; Abmahnungen durch Kanzlei Hild &amp; Kollegen</strong></p>
<p>Ein Händler bot Küchenmesser unter der geschützten Marke „Bella Italia&#8220; an, ohne Originalware zu verkaufen. Hier ging es um Produktverwechslung und Markenmissbrauch.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Faina Lifestyle &#8211; Abmahnungen durch von HAVE FEY Rechtsanwälte und CBH</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Es gab Abmahnungen wegen der Nutzung der Marke „FAINA&#8220;. Gefordert wurden strafbewehrte Unterlassungserklärungen, Auskunft, Schadensersatz und Anwaltskosten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Schmuddelwedda Dreimaster &#8211; Abmahnungen durch von HAVE FEY Rechtsanwälte</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die Kanzlei von HAVE FEY verschickte Abmahnungen wegen der Verwendung von Fotos von Kleidung der Marke „schmuddelwedda Dreimaster&#8220;. Auch hier ging es um vermeintliche</p>
<p>Markenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Produktfotos.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Harley-Davidson &#8211; Abmahnungen durch Kanzlei Epic Legal</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Ein Händler bot Holzdeko mit dem Markennamen Harley-Davidson ohne Lizenz an. Der Schutz von Markennamen erstreckt sich auch auf Deko-Artikel.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Abmahnungen für die Marke ,,Takumi&#8220;:</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Im Februar 2025 wurden verstärkt Abmahnungen wegen der Nutzung der Marke „Takumi&#8220; verschickt. Die betroffenen Händler und Anbieter wurden aufgefordert, die Nutzung der geschützten Marke zu unterlassen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Abmahnungen für die Marke „MO</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Auch die Marke „MO&#8220; war weiterhin Gegenstand zahlreicher Abmahnungen. Online-Händler, die Produkte mit dieser Bezeichnung anboten, erhielten Abmahnschreiben mit Forderungen nach Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Abmahnungen für die Marke „IVI&#8220;:</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die Marke „IVI&#8220; wurde ebenfalls abgemahnt. Hier ging es um die unbefugte Nutzung der Marke in Produktbeschreibungen oder als Produktname.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Abmahnungen für die Marken „VW&#8220; und „Bulli&#8220;:</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Es gab Abmahnungen wegen der Nutzung der Marken a&#8220;VW&#8220; und „Bulli&#8220; insbesondere bei unberechtigter Verwendung in Verbindung mit Zubehör oder Merchandise-Produkten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Abmahnungen für die Marke „elara&#8220; durch VON HAVE FEY Rechtsanwälte:</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die Elara GmbH ließ im durch die Kanzlei VON HAVE FEY Rechtsanwälte Abmahnungen wegen der unbefugten Nutzung ihrer Marke „elara&#8220; verschicken.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Herrnhuter Sterne GmbH &#8211; Abmahnungen durch SWK Schwarz Rechtsanwälte</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Im Januar 2025 wurden weiterhin zahlreiche Abmahnungen wegen der Nutzung der Marke „Herrnhuter Sterne&#8220; verschickt. Betroffen sind vor allem Händler auf eBay oder Kleinanzeigen, die Geschenksets mit der Bezeichnung „Herrnhuter Sterne&#8220; anbieten.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Faina Lifestyle &#8211; Abmahnungen durch VON HAVE FEY Rechtsanwälte und CBH</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Auch im Januar 2025 wurden Abmahnungen wegen der Nutzung der Marke „FAINA&#8220; verschickt. Die Kanzleien VON HAVE FEY Rechtsanwälte und CBH fordern Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Weitere markenrechtliche Abmahnungen</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>betrafen Marken wie „Claris&#8220;, „Ceran&#8220;, ,UGG&#8220; und „Mensch ärge Dich nicht&#8220;, „KODRA&#8220;, „ILBAY&#8217;s&#8220;, „Ceran&#8220;, „Räderhotel&#8220;, „Evolution&#8220; 1 „BABYborn. Die Abmahnungen richteten sich gegen die unberechtigte Nutzung dieser Marken in Produktbeschreibungen oder als Produktnamen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Es wurden weiterhin Abmahnungen im Auftrag großer Unternehmen wie Volkswagen AG (Marken &#8222;VW&#8220;, „Volkswagen&#8220;, „Käfer&#8220;, „Beetle&#8220;, Bulli&#8220;) und Nobilis Group GmbH (Marken „Creed&#8220;, „Aventus&#8220;, „Baccarat Rouge 540&#8243;, „Versace&#8220;, „Tiziana Terzeni&#8220;) verschickt. Auch Burberry Limited (Marke „Burberry Check&#8220;) waren betroffen. Die Forderungen umfassten Unterlassung, Vernichtung und Auskunft.</p>
<p>In anderen Berichten wurden zusätzlich Marken wie „Apollo&#8220;, „idena&#8220;, &#8220; EXPLORER&#8220;, „Azzurro&#8220;, „Spinning&#8220; und „HULA HOOP&#8220; genannt, deren unberechtigte Nutzung ebenfalls abgemahnt wurde.</p>
<p>Weiter betroffen waren Marken wie „Sloan&#8220;, „WANDERLUST&#8220;, „AMOR&#8220;, „Miele&#8220; „CAROLINA PANTHERS&#8220;, „hallo.solar&#8220;, ,CombioTec&#8220;, „Inbus&#8220;, „nomebase&#8220; und „Yves Rocher&#8220;25, „Naemi&#8220;, „Spross&#8220;, „Vitori&#8220; und „Divi,na</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Swiss Fragrance GmbH &#8211; Abmahnungen wegen Marken ,,Gisada&#8220; und Ambassador&#8220;</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die Swiss Fragrance GmbH mahnte Handler ab, die Parfümproben oder Nachfüllungen mit den Markennamen „Gisada&#8220; oder ,Ambassador&#8220; verkauften.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>INBUS IP GmbH &#8211; Abmahnungen wegen der Marke „INBUS&#8220;</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die Kanzlei Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnte im Auftrag der INBUS IP GmbH Händler ab, die den Begriff „INBUS&#8220; (Sechskantschlüssel) unberechtigt in ihren Angeboten verwendeten. Betroffene wurden aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und Schadenersatz zu leisten</p>
<p><strong>Mercedes Benz Group AG &#8211; Abmahnungen durch Heumann Rechtsanwälte</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die Mercedes Benz Group AG ließ im August 2024 verstärkt durch die Kanzlei Heumann Rechtsanwälte abmahnen. Betroffen waren insbesondere Onlinehändler, die Zubehörteile oder Felgen anboten und dabei die Marke MERCEDES-BENZ&#8220; oder den Mercedesstern verwendeten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Neben Markenrechtsverletzungen wurden auch designrechtliche Abmahnungen wegen der Nutzung geschützter Felgendesigns verschickt. Die Abmahnungenverlangten zusätzlich die Vernichtung der rechtsverletzenden Produkte</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>VDE-Prüfzeichen: Abmahnungen durch Ampersand Rechtsanwälte</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH ließ durch die Kanzlei Ampersand zahlreiche Abmahnungen wegen missbräuchlicher Nutzung des VDE-Prüfzeichens verschicken. Betroffen waren Unternehmen, die das Zeichen ohne gültige Zertifizierung oder mit abgelaufenen Zertifikaten verwendeten. Die Abmahnungen forderten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Auskunft, Schadensersatz, Vernichtung betroffener Produkte und die Erstattung von Anwaltskosten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>FILU und Brigitte Weiß: Markenrechts-Abmahnungen </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Im Juli 2024 wurde eine Abmahnwelle gegen Shopbetreiber verschickt, die Schuhe der Marke FILIl bzw. bLIFESTYLE anboten. Die Abmahnungen beriefen sich auf das Markenrecht und wurden teils auch auf das gleichnamige Unternehmenskennzeichen gestützt. Besonders betroffen waren Webseiten, bei denen eine automatisierte Suche nach „Filii&#8220; auch Produkte anderer Marken anzeigte, was als potenzielle Markenrechtsverletzung gewertet wurde.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Spezifische Fälle: BVB Merchandising GmbH</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die Kanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks &amp; Collegen verschickte im Auftrag der BVB Merchandising GmbH Abmahnungen wegen Verstoßes gegen das Markenrecht. Betroffen waren private Verkäufer, die auf Plattformen wie Kleinanzeigen Produkte unter der Bezeichnung „BVB&#8220; anboten. Die Marke „BVB&#8220; ist als Unionsmarke und als Wortmarke beim DPMA eingetragen.</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/aktuelle-markenrechtliche-entscheidungen">Aktuelle markenrechtliche Entscheidungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
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		<title>Rucksack: Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz Fenix Outdoor Gruppe</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 May 2023 09:55:27 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Rucksack]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Hier ging es um den Rucksack Kanken. Der Abgemahnte hatte ein ganz ähnliches Exemplar angeboten. Da es offensichtlich keinen Marken- oder Designschutz gab, musste der Abmahner auf den wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz zurückgreifen. &#160; Die Nachahmung von Waren und Dienstleistungen von Mitbewerbern ist aus Sicht des Lauterkeitsrechts grundsätzlich erlaubt, es sei denn, es kommen besondere Unlauterkeitsumstände hinzu, [&#8230;]</p>
Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/rucksack-wettbewerbsrechtlicher-leistungsschutz-fenix-outdoor-gruppe">Rucksack: Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz Fenix Outdoor Gruppe</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Hier ging es um den Rucksack Kanken. Der Abgemahnte hatte ein ganz ähnliches Exemplar angeboten. Da es offensichtlich keinen Marken- oder Designschutz gab, musste der Abmahner auf den wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz zurückgreifen.</p>
<p><span id="more-1689"></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Nachahmung von Waren und Dienstleistungen von Mitbewerbern ist aus Sicht des Lauterkeitsrechts grundsätzlich erlaubt, es sei denn, es kommen besondere Unlauterkeitsumstände hinzu, wie eine Herkunftstäuschung oder eine Ausnutzung der Wertschätzung des nachgemachten Produkts.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Hierfür muss aber immer auch eine gewisse „wettbewerbliche Eigenart“ des nachgeahmten Produkts vorliegen.</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/rucksack-wettbewerbsrechtlicher-leistungsschutz-fenix-outdoor-gruppe">Rucksack: Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz Fenix Outdoor Gruppe</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Verstoß gegen EU-Kosmetikrecht</title>
		<link>https://markenpatenteinternet.de/verstoss-gegen-eu-kosmetikrecht</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 May 2023 09:42:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Abmahnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[EU-Kosmetikrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Gesundheitsschädlichkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Haarshampoo]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtskonformität]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsfähigkeit]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://markenpatenteinternet.de/?p=1665</guid>

					<description><![CDATA[<p>Es ging um ein Haarshampoo. Der Abmahner stellte durch ein Gutachten fest, dass der für Kosmetika verbotene Stoff Lilial enthalten war. Lilial, auch bekannt als Butylphenyl Methylpropional ist wegen seiner voraussichtlichen Gesundheitsschädlichkeit seit 2021 in Kosmetikprodukten verboten. &#160; Kosmetikhändler treffen Prüfpflichten in Bezug auf die Rechtskonformität und Verkehrsfähigkeit der von ihnen angebotenen Produkte.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Es ging um ein Haarshampoo. Der Abmahner stellte durch ein Gutachten fest, dass der für Kosmetika verbotene Stoff Lilial enthalten war. Lilial, auch bekannt als Butylphenyl Methylpropional ist wegen seiner voraussichtlichen Gesundheitsschädlichkeit seit 2021 in Kosmetikprodukten verboten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Kosmetikhändler treffen Prüfpflichten in Bezug auf die Rechtskonformität und Verkehrsfähigkeit der von ihnen angebotenen Produkte.</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/verstoss-gegen-eu-kosmetikrecht">Verstoß gegen EU-Kosmetikrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Marke: Benutzung der Marke &#8222;Spinning&#8220;</title>
		<link>https://markenpatenteinternet.de/marke-benutzung-der-marke-spinning</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 May 2023 09:41:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Abmahnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Gattungsbegriff]]></category>
		<category><![CDATA[Marke]]></category>
		<category><![CDATA[Spinning]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://markenpatenteinternet.de/?p=1662</guid>

					<description><![CDATA[<p>Hier geht es um den Fall, dass eine Marke zu einem Gattungsbegriff wird &#8211; häufig zu Abmahnungen geführt hat. Im vorliegenden Fall ging es um den Begriff Spinning, eine eingetragene Marke u.a. für Fitnessbikes, die aber auch gerne als Gattungsbegriff für solche Bikes verwendet wird. Immer dann, wenn Marken scheinbar zu Gattungsbegriffen werden, bedeutet dies [&#8230;]</p>
Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/marke-benutzung-der-marke-spinning">Marke: Benutzung der Marke „Spinning“</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Hier geht es um den Fall, dass eine Marke zu einem Gattungsbegriff wird &#8211; häufig zu Abmahnungen geführt hat. Im vorliegenden Fall ging es um den Begriff Spinning, eine eingetragene Marke u.a. für Fitnessbikes, die aber auch gerne als Gattungsbegriff für solche Bikes verwendet wird. Immer dann, wenn Marken scheinbar zu Gattungsbegriffen werden, bedeutet dies nicht, dass eine Nutzung durch Dritte zulässig ist.</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/marke-benutzung-der-marke-spinning">Marke: Benutzung der Marke „Spinning“</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>„Influencer“</title>
		<link>https://markenpatenteinternet.de/influencer</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 May 2023 09:25:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Abmahnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Influencer]]></category>
		<category><![CDATA[kommerzieller]]></category>
		<category><![CDATA[Nichtkenntlichmachung]]></category>
		<category><![CDATA[Werbung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://markenpatenteinternet.de/?p=1653</guid>

					<description><![CDATA[<p>Es liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma DACHS DEUTSCHLAND / Harald Durstewitz, vertreten durch die FAREDS Rechtsanwalts mbH vor. Abgemahnt werden Influencer (Instagram) wegen angeblicher Nichtkenntlichmachung kommerzieller Werbung sowie Shopbetreiber wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen. Die Abgemahnten werden aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Es liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma DACHS DEUTSCHLAND / Harald Durstewitz, vertreten durch die FAREDS Rechtsanwalts mbH vor. Abgemahnt werden Influencer (Instagram) wegen angeblicher Nichtkenntlichmachung kommerzieller Werbung sowie Shopbetreiber wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen. Die Abgemahnten werden aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/influencer">„Influencer“</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>BGH: Eine als PDF übersandte Unterlassungserklärung ist ausreichend</title>
		<link>https://markenpatenteinternet.de/bgh-eine-als-pdf-uebersandte-unterlassungserklaerung-ist-ausreichend</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 May 2023 09:20:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Abmahnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[medizinische Masken]]></category>
		<category><![CDATA[Original]]></category>
		<category><![CDATA[PDF]]></category>
		<category><![CDATA[Unterlassungserklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Wiederholungsgefahr]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://markenpatenteinternet.de/?p=1646</guid>

					<description><![CDATA[<p>Wer eine Abmahnung erhält, wird dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Der BGH (Urt. v. 12.1.2023 – I ZR 49/22) entschied nun, dass es ausreiche, wenn der Unterlassungsschuldner die unterschriebene Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist als PDF per E-Mail versendet. Eine Übersendung im Original sei nicht erforderlich. Habe der Gläubiger jedoch die zusätzliche Übersendung des [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Wer eine Abmahnung erhält, wird dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Der BGH (Urt. v. 12.1.2023 – I ZR 49/22) entschied nun, dass es ausreiche, wenn der Unterlassungsschuldner die unterschriebene Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist als PDF per E-Mail versendet. Eine Übersendung im Original sei nicht erforderlich. Habe der Gläubiger jedoch die zusätzliche Übersendung des Originals zur Bedingung gemacht und komme der Schuldner dem nicht nach, fehle es in einem solchen Fall an einer für den Wegfall der Widerholungsgefahr notwendigen Vereinbarung einer effektiven Sanktionsandrohung.</p>
<p><span id="more-1646"></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Klägerin erhielt vom Beklagten ohne Einwilligung eine Werbe-E-Mail für medizinische Masken eine weitere Werbe-E-Mail für Corona-Schnelltests. Sie mahnte den Beklagten ab und forderte ihn auf eine unterschriebene Unterlassungsverpflichtungserklärung zu übersenden. In der Abmahnung wies die Klägerin den Beklagten außerdem darauf hin, dass eine Versendung der Erklärung vorab per Fax oder E-Mail genüge, sofern das entsprechende eingehe. Der Beklagte übersandte der Klägerin per E-Mail eine inhaltlich dem Verlangen der Klägerin entsprechende Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie eine der E-Mail beigefügte unterschriebene Erklärung als PDF-Datei.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Nachdem der Beklagte eine unterschriebene Unterlassungsverpflichtungserklärung im Original übersandt hatte, hat die Klägerin die auf Unterlassung der unaufgeforderten E-Mail-Werbung gerichtete Klage für erledigt erklärt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der BGH stellte klar, dass das Berufungsgericht zu Recht angenommen habe, dass die Übersendung der unterschriebenen Unterlassungsverpflichtungserklärung als PDF-Datei per E-Mail den Anforderungen für die Beseitigung der Wiederholungsgefahr genügt. Habe der Gläubiger jedoch die zusätzliche Übersendung des Originals zur Bedingung gemacht und komme der Schuldner dem nicht nach, fehle es in einem solchen Fall an einer für den Wegfall der Widerholungsgefahr notwendigen Vereinbarung einer effektiven Sanktionsandrohung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Voraussetzung für den Wegfall der Wiederholungsgefahr ist insbesondere, dass die Erklärung sich als Ausdruck eines ernsthaften Unterlassungswillens darstellt, wozu gehört, dass die versprochene Sanktion geeignet erscheint, den Versprechenden von Wiederholungen der Verletzungshandlung abzuhalten. Ob dies der Fall ist, muss in umfassender Würdigung aller hierfür in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalls sorgfältig und unter Anlegung der gebotenen strengen Maßstäbe geprüft werden (BGH, GRUR 2023, 255 [juris Rn. 35] – Wegfall der Wiederholungsgefahr III, mwN).</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/bgh-eine-als-pdf-uebersandte-unterlassungserklaerung-ist-ausreichend">BGH: Eine als PDF übersandte Unterlassungserklärung ist ausreichend</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Angekündigte Preiserhöhung zu Werbezwecken</title>
		<link>https://markenpatenteinternet.de/angekuendigte-preiserhoehung-zu-werbezwecken</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 May 2023 08:54:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Abmahnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Irreführung]]></category>
		<category><![CDATA[Preiserhöhung]]></category>
		<category><![CDATA[Werbeaussage]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://markenpatenteinternet.de/?p=1640</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Wettbewerbszentrale mahnte einen Onlinehändler ab, der damit warb, sich noch schnell vor der kommenden Preiserhöhung die alten Preise zu sichern. Doch täuschte er damit seine Kunden, denn zu einer Preiserhöhung ist es nicht gekommen. Jede Werbeaussage muss aber klar und wahr sein, damit es nicht zu Irreführungen kommt.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Wettbewerbszentrale mahnte einen Onlinehändler ab, der damit warb, sich noch schnell vor der kommenden Preiserhöhung die alten Preise zu sichern. Doch täuschte er damit seine Kunden, denn zu einer Preiserhöhung ist es nicht gekommen. Jede Werbeaussage muss aber klar und wahr sein, damit es nicht zu Irreführungen kommt.</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/angekuendigte-preiserhoehung-zu-werbezwecken">Angekündigte Preiserhöhung zu Werbezwecken</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>„Bekömmlich“</title>
		<link>https://markenpatenteinternet.de/bekoemmlich</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 May 2023 08:53:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Abmahnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bekömmlich]]></category>
		<category><![CDATA[gesundheitsbezogene Angaben]]></category>
		<category><![CDATA[Produkt]]></category>
		<category><![CDATA[Werbung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://markenpatenteinternet.de/?p=1637</guid>

					<description><![CDATA[<p>„Bekömmlich“ oder „magenschonend“ sind gesundheitsbezogene Angaben. Von einem Gesundheitsbezug spricht man, wenn die Werbung für ein Produkt vorgibt, dass eventuelle gesundheitliche oder negative Auswirkungen geringer auftreten oder gar ganz wegfallen. Der „Verband sozialer Wettbewerb e.V.“ mahnte einen Verkäufer von Kaffee ab, der seinen Kaffee mit derartigen, unzulässigen Angaben bewarb.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>„Bekömmlich“ oder „magenschonend“ sind gesundheitsbezogene Angaben. Von einem Gesundheitsbezug spricht man, wenn die Werbung für ein Produkt vorgibt, dass eventuelle gesundheitliche oder negative Auswirkungen geringer auftreten oder gar ganz wegfallen. Der „Verband sozialer Wettbewerb e.V.“ mahnte einen Verkäufer von Kaffee ab, der seinen Kaffee mit derartigen, unzulässigen Angaben bewarb.</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/bekoemmlich">„Bekömmlich“</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
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