<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Instagram | Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</title>
	<atom:link href="https://markenpatenteinternet.de/tag/instagram/feed" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://markenpatenteinternet.de</link>
	<description>Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz</description>
	<lastBuildDate>Thu, 26 Jun 2025 14:16:47 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.8.3</generator>
	<item>
		<title>Urheberrecht</title>
		<link>https://markenpatenteinternet.de/urheberrecht</link>
					<comments>https://markenpatenteinternet.de/urheberrecht#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Jun 2025 14:16:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[BFSG]]></category>
		<category><![CDATA[Bilderklau]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Fotos]]></category>
		<category><![CDATA[Instagram]]></category>
		<category><![CDATA[Kosmetik]]></category>
		<category><![CDATA[Musik]]></category>
		<category><![CDATA[Musikstücke]]></category>
		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Rufschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[Tik Tok]]></category>
		<category><![CDATA[Videos]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://markenpatenteinternet.de/?p=1732</guid>

					<description><![CDATA[<p>Urheberrecht:   Es gab diverse Abmahnungen im Urheberrecht, insbesondere im Zusammenhang mit Bilderklau und Designverletzungen. Diese Abmahnungen wurden von verschiedenen Kanzleien ausgesprochen und betrafen häufig die unberechtigte Nutzung von Fotos oder Designs im Internet. Auch unberechtigte Bild- und Textnutzungen im Urheberrecht wurden abgemahnt. Ein besonderer Fokus lag auf Abmahnungen wegen der unerlaubten Nutzung von Musikstücken [&#8230;]</p>
Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/urheberrecht">Urheberrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Urheberrecht:</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Es gab diverse Abmahnungen im Urheberrecht, insbesondere im Zusammenhang mit Bilderklau und Designverletzungen. Diese Abmahnungen wurden von verschiedenen Kanzleien ausgesprochen und betrafen häufig die unberechtigte Nutzung von Fotos oder Designs im Internet.</p>
<p><span id="more-1732"></span></p>
<p>Auch unberechtigte Bild- und Textnutzungen im Urheberrecht wurden abgemahnt.</p>
<p>Ein besonderer Fokus lag auf Abmahnungen wegen der unerlaubten Nutzung von Musikstücken auf Social-Media-Plattformen wie Instagram. So wurde etwa von der Rechtsanwaltsgesellschaft IPPC LAW im Auftrag der B1 Recordings GmbH eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch das öffentliche Zugänglichmachen von Musikstücken gefordert. Dabei wurden Schadensersatzforderungen sowie Anwaltskosten geltend gemacht. Die Abmahnungen richteten sich vor allem gegen Nutzer, die Musik ohne entsprechende Lizenz auf Instagram veröffentlicht hatten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Im Dezember 2024 sorgte eine Abmahnung der KSP Rechtsanwälte im Auftrag der dpa Picture Alliance für Aufsehen. Diese betraf die unberechtigte Nutzung von Fotos auf einer Facebook-Seite mit hohen Forderungen , darunter Schadensersatz, Rechtsanwaltskosten, Zinsen und Dokumentationskosten. Die Schadensersatzberechnung orientierte sich an der MFM-Tabelle, die für Fotorechte übliche Lizenzgebühren definiert.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Kanzlei IPPC Law war 2024 mehrfach im Fokus wegen urheberrechtlicher Abmahnungen, insbesondere im Bereich Filesharing und unlizenzierter Musiknutzung auf Social-Media-Plattformen wie Instagram. So wurden etwa Unterlassungs-,Schadensersatz- und Anwaltskostenforderungen gegenüber Nutzern erhoben, die Musikstücke ohne entsprechende Lizenz öffentlich zugänglich gemacht hatten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Allgemein wurde hervorgehoben, dass Abmahnungen im Urheberrecht häufig wegen der unberechtigten Nutzung von Fotos, Videos, Musik oder Designs erfolgen. Die Abmahnungen zielen darauf ab, die Rechtsverletzung zu unterbinden und Schadensersatz sowie Anwaltskosten zu erstreiten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Auch im Bereich Inkasso und Abmahnungen von DigiRights Administration GmbH, Burgschild Inkasso und NIMROD gab es zahlreiche Fälle, oft mit Bezug auf ältere Urheberrechtsverletzungen aus den Jahren 2014 und 2015.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die neuesten Abmahnungen im Bereich Urheberrecht betreffen vor allem die unlizenzierte Nutzung von Musikstücken auf Social-Media-Plattformen wie TikTok und Instagram. Konkret verschickt die Kanzlei IPPC Law im Auftrag der B1 Recordings GmbH Abmahnungen wegen der gewerblichen Nutzung der Songs ,Racoon&#8220; und „Pedro&#8220; ohne erforderliche Lizenzen. Die Betroffenen werden zur Unterlassung, Auskunft über Nutzungsdauer und erzielte Gewinne sowie zur Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten aufgefordert.</p>
<p>Darüber hinaus sind Abmahnungen wegen der unberechtigten Nutzung von Fotos nach wie vor ein häufiges Thema. So fordern die KSP Rechtsanwälte im Auftrag der dpa Picture Alliance GmbH Schadensersatz, Dokumentationskosten, Zinsen und Anwaltskosten wegen der widerrechtlichen Verwendung von Bildern. Die Schadensersatzhöhe wird meist anhand einer Lizenzanalogie berechnet, also orientiert an den üblichen Lizenzgebühren für vergleichbare Werke.</p>
<p>Im Urheberrecht gilt bei Abmahnungen generell: Der Rechteinhaber fordert die Unterlassung der Nutzung, die Beseitigung des rechtswidrigen Zustands sowie Schadensersatz und Ersatz der Anwaltskosten. Die Kosten können sich je nach Gegenstandswert und Art des Werkes auf mehrere hundert bis tausend Euro belaufen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing: </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Frommer Legal mahnte massenhaft Nutzer wegen illegalem Filesharing von Filmen, Serien und Musik ab.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing und Streaming:</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Kanzleien wie IPPC Law und NIMROD Rechtsanwälte mahnten Nutzer wegen illegalem Tausch von Filmen, Serien, Musik oder Computerspielen über Filesharing- Plattformen ab. Gefordert wurden Unterlassungserklärungen, Schadensersatz und Anwaltskosten, oft in Höhe von mehreren hundert bis über tausend Euro.</p>
<p>Auch die unbefugte Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten auf Social Media (z.B. Instagram Reels) führte zu Abmahnungen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Persönlichkeitsrecht und Bildrechte: </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Veröffentlichung von Fotos oder Videos ohne Einwilligung der abgebildeten Personen führte ebenfalls zu Abmahnungen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Besonders betroffene Branchen:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Online-Handel, insbesondere auf eBay, Amazon und eigenen Internetshops; Branchen wie Briefmarken, Druckerzubehör, Süßwaren, Kosmetik, Bücher, Computerspiele, Sportbekleidung und Lebensmittel.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Zusammenfassend sind die aktuellsten Urheberrechts-Abmahnungen vor allem:</strong></p>
<p>Abmahnungen wegen unlizenzierter Musiknutzung auf TikTok und Instagram Abmahnungen wegen unberechtigter Bildnutzung für dpa Picture Alliance.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>BFSG:</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Im Bereich des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sind erstmals wettbewerbsrechtliche Abmahnungen möglich. Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben können als unlautere Wettbewerbshandlungen nach § 3a UWG geahndet werden. Abmahnungen BFSG fordern häufig die Abgabe strafbewehrter Unterlassungserklärungen und können mit Kostenforderungen verbunden sein. Die Rechtsprechung wird noch klären, welche Vorschriften des BFSG tatsächlich marktverhaltensrelevant sind und damit abmahnfähig.</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/urheberrecht">Urheberrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://markenpatenteinternet.de/urheberrecht/feed</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Unter Umständen müssen Blogger und Influencer redaktionelle Beiträge als Werbung kennzeichnen</title>
		<link>https://markenpatenteinternet.de/unter-umstaenden-muessen-blogger-und-influencer-redaktionelle-beitraege-als-werbung-kennzeichnen</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 Feb 2019 20:19:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Abmahnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Blogger]]></category>
		<category><![CDATA[Influencer]]></category>
		<category><![CDATA[Instagram]]></category>
		<category><![CDATA[kennzeichnung]]></category>
		<category><![CDATA[Kennzeichnungspflicht]]></category>
		<category><![CDATA[kommerziell]]></category>
		<category><![CDATA[Werbung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://markenpatenteinternet.de/?p=1366</guid>

					<description><![CDATA[<p>Auch die Tätigkeit von Bloggern und Influenzern richtet sich nach dem Wettbewerbsrecht. So können z.B. Instagram-Posts unter Umständen einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darstellen, wenn der Post als kommerzielle Werbung anzusehen ist, aber nicht als solche gekennzeichnet wurde. Aber nicht jeder Beitrag eines Bloggers oder Influencers ist direkt als kennzeichnungspflichtige [&#8230;]</p>
Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/unter-umstaenden-muessen-blogger-und-influencer-redaktionelle-beitraege-als-werbung-kennzeichnen">Unter Umständen müssen Blogger und Influencer redaktionelle Beiträge als Werbung kennzeichnen</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Auch die Tätigkeit von Bloggern und Influenzern richtet sich nach dem Wettbewerbsrecht. So können z.B. Instagram-Posts unter Umständen einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darstellen, wenn der Post als kommerzielle Werbung anzusehen ist, aber nicht als solche gekennzeichnet wurde. Aber nicht jeder Beitrag eines Bloggers oder Influencers ist direkt als kennzeichnungspflichtige Werbung anzusehen.<span id="more-1366"></span></p>
<p>Zu prüfen seien vielmehr stets der konkrete Inhalt und die besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalles. Weltanschauliche, wissenschaftliche, redaktionelle oder verbraucherpolitische Äußerungen von Unternehmen oder anderen Personen, die nicht in funktionalem Zusammenhang mit der Absatz- oder Bezugsförderung stünden, würden nicht dem UWG unterfallen (LG Berlin, Urteil vom 24.05.2018, Az. 52 O 101/18).</p>
<p>Wenn also ein Blogger etwa links zu Produkten von einem Unternehmen in dem Beitrag anbietet, liegt es nahe hierin eine kommerzielle Nutzung zu sehen, die zu einer Kennzeichnungspflicht führt, weil der dadurch den Absatz des Unternehmens fördert. Auch wenn ein Beitrag vorrangig der Meinungsbildung dient und nicht dem kommerziellen Zweck in erster Linie, können die Umstände dafür sprechen das eine Kennzeichnungspflicht besteht (z.B. wenn kein inhaltlicher Bezug zwischen den Links und dem Beitrag besteht). Auch wenn der Blogger für bestimmte Inhalte Zuwendungen erhält, liegt eine Einstufung als kommerzielle Nutzung nahe. Entscheidend ist am Ende der Gesamteindruck, den der Beitrag macht.</p>
<p><em>Bsp. für kommerzielle Werbung im Post: Ein Influenzer postet ein Bild, auf dem er Markenklamotten trägt, die er für diese Zwecke erhalten hat, um die Follower auf das Produkt aufmerksam zu machen.</em></p>
<p><em>Bsp. nicht kommerzieller Post: Ein Influenzer postet ein Bild, auf dem er Markenklamotten trägt, die er sich selbst gekauft hat und zur Schau stellt und es gibt keine Links zu den Produkten.</em></p>
<p>Beiträge, die in diesem Sinne als Werbung anzusehen sind, aber nicht als solche gekennzeichnet wurden, können von der Konkurrenz abgemahnt werden. Sollten Sie unsicher sein, ob ein Beitrag von Ihnen kennzeichenpflichtig ist, können wir Sie hier gerne rechtssicher unterstützen.</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/unter-umstaenden-muessen-blogger-und-influencer-redaktionelle-beitraege-als-werbung-kennzeichnen">Unter Umständen müssen Blogger und Influencer redaktionelle Beiträge als Werbung kennzeichnen</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
