Auch die Tätigkeit von Bloggern und Influenzern richtet sich nach dem Wettbewerbsrecht. So können z.B. Instagram-Posts unter Umständen einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darstellen, wenn der Post als kommerzielle Werbung anzusehen ist, aber nicht als solche gekennzeichnet wurde. Aber nicht jeder Beitrag eines Bloggers oder Influencers ist direkt als kennzeichnungspflichtige Werbung anzusehen.

Zu prüfen seien vielmehr stets der konkrete Inhalt und die besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalles. Weltanschauliche, wissenschaftliche, redaktionelle oder verbraucherpolitische Äußerungen von Unternehmen oder anderen Personen, die nicht in funktionalem Zusammenhang mit der Absatz- oder Bezugsförderung stünden, würden nicht dem UWG unterfallen (LG Berlin, Urteil vom 24.05.2018, Az. 52 O 101/18).

Wenn also ein Blogger etwa links zu Produkten von einem Unternehmen in dem Beitrag anbietet, liegt es nahe hierin eine kommerzielle Nutzung zu sehen, die zu einer Kennzeichnungspflicht führt, weil der dadurch den Absatz des Unternehmens fördert. Auch wenn ein Beitrag vorrangig der Meinungsbildung dient und nicht dem kommerziellen Zweck in erster Linie, können die Umstände dafür sprechen das eine Kennzeichnungspflicht besteht (z.B. wenn kein inhaltlicher Bezug zwischen den Links und dem Beitrag besteht). Auch wenn der Blogger für bestimmte Inhalte Zuwendungen erhält, liegt eine Einstufung als kommerzielle Nutzung nahe. Entscheidend ist am Ende der Gesamteindruck, den der Beitrag macht.

Bsp. für kommerzielle Werbung im Post: Ein Influenzer postet ein Bild, auf dem er Markenklamotten trägt, die er für diese Zwecke erhalten hat, um die Follower auf das Produkt aufmerksam zu machen.

Bsp. nicht kommerzieller Post: Ein Influenzer postet ein Bild, auf dem er Markenklamotten trägt, die er sich selbst gekauft hat und zur Schau stellt und es gibt keine Links zu den Produkten.

Beiträge, die in diesem Sinne als Werbung anzusehen sind, aber nicht als solche gekennzeichnet wurden, können von der Konkurrenz abgemahnt werden. Sollten Sie unsicher sein, ob ein Beitrag von Ihnen kennzeichenpflichtig ist, können wir Sie hier gerne rechtssicher unterstützen.