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Presserecht

Gegenüber Veröffentlichungen, die Ihre Person oder Ihr Unternehmen in Rechten verletzen und Ihren Ruf schädigen, ist es wichtig sofort zu reagieren. Dies kann bspw. durch folgende Maßnahmen geschehen:

– Gegendarstellung

– Widerruf

– Unterlassung

– Schadensersatz

– Geldentschädigung

Schwerpunkt ist der Persönlichkeits- und der Unternehmensschutz vor unzulässigen Eingriffen durch öffentliche Wort- und Bildberichterstattung.  Hier sind   die Folgen aufgrund der Dynamik des Internets und der sozialen Netzwerke bei rechtswidriger Berichterstattung zu berücksichtigen.

Sowohl prominente Persönlichkeiten, als auch Persönlichkeiten, die üblicherweise nicht in der Öffentlichkeit stehen, werden immer wieder Eingriffen in  Privat- oder Intimbereich ausgesetzt.

Zum Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie  des Rechts am eigenen Wort, des Rechts am eigenen Bild oder auch zum Schutz von Urheberpersönlichkeitsrechten wird die Wort- und Bildberichtserstattung  überprüft und es werden die passenden presserechtlichen Ansprüche  (Unterlassung, Gegendarstellung, Widerruf, Schadensersatz, Geldentschädigung u.a.) nach Absprache mit der Mandantschaft außergerichtlich und  gerichtlich durchgesetzt.

Im Presserecht geht es  um den Ausgleich widerstreitender Interessen: Einerseits das Interesse der Medien an einer möglichst umfassenden Berichterstattung und Unterrichtung der Öffentlichkeit , andererseits um das Interesse des betroffenen Unternehmens an einem möglichst weitgehenden Schutz seiner Unternehmenswerte.  Der Ruf und das Image eines Unternehmens  kann nicht nur über  Schutzrechte wie Marken und Designs oder durch Werbemaßnahmen geschützt werden, sondern auch durch die Durchsetzung presserechtlicher Ansprüche. Wichtig ist hier das Recht des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebeitriebs. Es geht um die Zulässigkeit von Meinungsäußerungen oder Tatsachenbehauptungen, dem Schutz vor Schmähkritik, Verleumdung, unzulässiger Verdachtsberichterstattung, o.ä..

Auch hier beraten wir Sie.

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