Patentrecht
Am Anfang der Erfolge steht die Idee des Erfinders und eine Patentanmeldung.
Das erteilte Patent schützt den Erfinder vor Nachahmung. Seine Ideen sind oftmals wirtschaftlich äußerst wertvolle Güter, müssen jedoch vor Nachahmern durch Schutzrechte wie bspw. Patente (oder Gebrauchsmuster) gesichert werden, um nicht von einem Konkurrenten ausgebeutet zu werden.
Patente werden auf Antrag von den zuständigen nationalen und internationalen Behörden erteilt für Erfindungen, die neu und erfinderisch sind. Patente sind sogenannte “geprüfte Schutzrechte”.
Da auch eigene Vorveröffentlichungen (und/oder Offenbarungen) der Erfindung der Neuheit des Patentgegenstandes entgegenstehen, ist es wichtig, die Erfindung zuerst als Patentanmeldung beim DPMA anzumelden und erst nach der Anmeldung beim Patentamt mit der Erfindung an Dritte heranzutreten bzw. die Erfindung zu präsentieren.
Erteilte Patente müssen ggf. gegen Angriffe Dritter verteidigt werden. Wir beraten und vertreten Sie bei der Durchsetzung von Schutzrechten gegenüber Dritten. Im Fall einer drohenden Verletzungsklage helfen wir Ihnen durch fundierte Gutachten Risiken einzuschätzen und entwickeln Strategien, um den Konflikt zu lösen.
Unsere langjährige Erfahrung und ein Netzwerk zu Patentanwälten in der ganzen Welt bieten unseren Mandanten die Möglichkeit, ihre Erfindungen möglichst umfassend und international schützen zu lassen. In diesem Zusammenhang überwachen wir auch Schutzrechte und Schutzrechtsanmeldungen und beraten unsere Mandanten in allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes.
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