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Medienrecht

Das Medienrecht regelt den Umgang mit Veröffentlichungen aller Art, vor allem durch die sogenannten „neuen Medien“.

Die rasend schnelle Entwicklung der Medien hat den Gesetzgeber vor  große Herausforderungen gestellt. Nicht zuletzt auch deswegen, weil im Internet Landesgrenzen zumindest in technischer Hinsicht keine Rolle mehr spielen und auch die Grenzen zwischen einzelnen Medien verwischen.

Das Presserecht existiert vor allem in Form der Pressegesetze der Bundesländer ist also Ländersache. Hier werden unter anderem Dinge wie die Verantwortung für den Inhalt von Beiträgen oder das Recht auf Gegendarstellung geregelt.

Die rechtlichen Belange des Rundfunks – wozu in diesem Zusammenhang auch das Fernsehen zählt – werden durch Staatsverträge der Länder miteinander bundesweit harmonisiert. Grundsätzlich liegt die Medienhoheit in Deutschland  bei den Ländern, so dass bundeseinheitliche Regelungen auf diese Weise zustande kommen müssen.

Das Verlagsrecht wird vor allem vom Verlagsgesetz geregelt und beruht  auf dem Urheberrecht der Autoren. Es regelt die Rechtsverhältnisse zwischen diesen und ihren Verlegern.

Auch für die Kunst spielt das Medienrecht eine wichtige Rolle. Wichtige Gesetze für Musiker,  Filmemacher, Fotografen, Maler und Künstler sind das Urheberrechtsgesetz (UrhG) sowie das Kunsturheberrechtsgesetz (KUG). Diese Gesetze regeln die Rechte der Kreativen an ihren Werken und die Rechte gegenüber denen, welche diese  vermarkten.

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