Händler können mit dem Slogan „Black Friday“ werben, ohne eine Abmahnung befürchten zu müssen. Mit Urteil hat das Kammergericht (KG) Berlin eine Entscheidung des Landgerichts (LG) Berlin bestätigt, das die Marke „Black Friday“ für verfallen erklärt hat (Urt. v. 14.10.2022, Az. 5 U 46/21).

 

Vor allem im Online-Handel preisen Händler ihre Rabatte mit dem Slogan „Black Friday“ an. Seit 2013 ist Begriff „Black Friday“ als Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) für über 900 Waren und Dienstleistungen eingetragen. Die Marke wurde 2016 von der Super Union Holdings Ltd mit Sitz in Hongkong übernommen, eine Lizenznehmerin ist die Black Friday GmbH mit Sitz in Wien. Zahlreiche Unternehmen, die mit dem „Black Friday“ warben, wurden abgemahnt.

 

Unter den Abgemahnten befand sich auch der Betreiber des Portals www.blackfriday.de, auf dem verschiedene Rabattaktionen von Händlern gesammelt werden. Das Portal und zahlreiche weitere Händler beantragten als Reaktion auf die Abmahnungen beim DPMA die Löschung der Marke. Der Antrag hatte zunächst Erfolg, das DPMA löschte die Marke im März 2018 wegen fehlender Unterscheidungskraft. Das Bundespatentgericht befand auf die Beschwerde dann, dass das DPMA die Wortmarke zu Unrecht vollständig gelöscht habe. Allerdings bestehe ein Freihaltebedürfnis nur für bestimmte Bereiche. Damit wollte sich Super Union aber auch nicht zufriedengeben und zog vor den Bundesgerichtshof (BGH). Die Karlsruher Richterinnen und Richter wiesen die Rechtsbeschwerde jedoch vollumfänglich zurück.

 

Spätestens seit dem Jahr 2016 würde der Verkehr den Begriff „Black Friday“ nach Auffassung des KG nur noch als Schlagwort für eine Rabattaktion verstehen. Der angesprochene Verkehr würde daher, wenn er den Begriff Black Friday wahrnehme, diesen unmittelbar als allgemeine Aufforderung verstehen, Sonderkonditionen und Preissenkungen an diesem Tag in Anspruch zu nehmen. Der Begriff „Black Friday“ weise aber nicht auf einen konkreten betrieblichen Ursprung hin. Vielmehr handele es sich lediglich um ein Merkmal einer Dienstleistung und damit um eine beschreibende Angabe.