Weil sie dem „Goldhasen“ von Lindt zu ähnlich sehen, hat das Oberlandesgericht (OLG) München der Allgäuer Confiserie Heilemann verboten, Schokohasen mit goldener Verpackung zu verkaufen. Der 29. Zivilsenat befand, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen den Produkten bestehe (Urt. v. 27.10.2022, Az. 29 U 6389/19).

 

Entscheidend war dabei die Frage, ob der Goldton der Hasen ähnlich genug ist und, ob er als Marke eingesetzt werde und für die Verbraucher ein entscheidendes Signal setze, von welchem Hersteller die Hasen stammen. Beides bejahte das Gericht. Gewisse Unterschiede in Farbton und Gestaltung sowie die Beschriftung mit dem Namen des Herstellers reichten nach Ansicht des Senats nicht aus.

 

Vorausgegangen war dem eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), der zufolge der von Lindt verwendete Goldton Markenschutz genießt. Der Farbton werde von 70 Prozent der Verbraucher dem Schweizer Chocolatier zugeordnet. Er habe sich durch seine lange und intensive Benutzung am Markt als Marke durchgesetzt und „Verkehrsgeltung erlangt“, befand der BGH.

 

Lindt vertreibt die „Goldhasen“ in Deutschland seit 1952, seit 1997 im aktuellen Farbton. Heilemann hatte in der Ostersaison 2018 ebenfalls einen sitzenden Hasen in Goldfolie angeboten.

 

Ein goldener Schokohase des fränkischen Schokoproduzenten Riegelein durften nach zwei BGH-Urteilen bleiben.