Lego hat im Kampf gegen chinesische Kopien seiner Mini-Figuren einen juristischen Erfolg errungen. Das Landgericht Düsseldorf untersagte einem Paderborner Spielwarenhändler den Verkauf von bestimmten Konkurrenzprodukten aus China, weil deren Gestaltung die Markenrechte des dänischen Unternehmens verletze (Urt. v. 12.08.2022, Az. 38 O 91/21).

 

Die umstrittenen Spielfiguren wiesen zwar allesamt einige formale Unterschiede zu den Lego-Produkten auf, doch der Gesamteindruck der Figuren liege in allen Fällen zu nahe am markenrechtlich geschützten Lego-Produkt.

 

Das Urteil untersagt dem Paderborner Händler, der die Spielfiguren chinesischer Hersteller vertrieben hatte, den weiteren Verkauf der Produkte.

 

Der Händler verkauft seit drei Jahren in seinem Laden und einem Onlineshop Produkte von Lego-Konkurrenten – meist aus China. Auf seiner Website wirbt er: „Es gibt gute und günstige Alternativen zum Marktführer. Die Klemmbausteine dieser Hersteller sind zu 100 Prozent kompatibel mit den gängigen Bauklötzchen, bieten aber eine noch größere Vielfalt.“

 

Lego hatte sich die dreidimensionale Darstellung der bekannten Spielzeugfigur mit und ohne Noppe auf dem Kopf bereits im Jahr 2000 europaweit schützen lassen.