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Händler können mit dem Slogan „Black Friday“ werben, ohne eine Abmahnung befürchten zu müssen. Mit Urteil hat das Kammergericht (KG) Berlin eine Entscheidung des Landgerichts (LG) Berlin bestätigt, das die Marke „Black Friday“ für verfallen erklärt hat (Urt. v. 14.10.2022, Az. 5 U 46/21).

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