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Auch die Tätigkeit von Bloggern und Influenzern richtet sich nach dem Wettbewerbsrecht. So können z.B. Instagram-Posts unter Umständen einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darstellen, wenn der Post als kommerzielle Werbung anzusehen ist, aber nicht als solche gekennzeichnet wurde. Aber nicht jeder Beitrag eines Bloggers oder Influencers ist direkt als kennzeichnungspflichtige Werbung anzusehen. Weiterlesen