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	<title>Rufschädigung | Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</title>
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	<description>Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz</description>
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		<title>Urheberrecht</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Jun 2025 14:16:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Urheberrecht:   Es gab diverse Abmahnungen im Urheberrecht, insbesondere im Zusammenhang mit Bilderklau und Designverletzungen. Diese Abmahnungen wurden von verschiedenen Kanzleien ausgesprochen und betrafen häufig die unberechtigte Nutzung von Fotos oder Designs im Internet. Auch unberechtigte Bild- und Textnutzungen im Urheberrecht wurden abgemahnt. Ein besonderer Fokus lag auf Abmahnungen wegen der unerlaubten Nutzung von Musikstücken [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Urheberrecht:</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Es gab diverse Abmahnungen im Urheberrecht, insbesondere im Zusammenhang mit Bilderklau und Designverletzungen. Diese Abmahnungen wurden von verschiedenen Kanzleien ausgesprochen und betrafen häufig die unberechtigte Nutzung von Fotos oder Designs im Internet.</p>
<p><span id="more-1732"></span></p>
<p>Auch unberechtigte Bild- und Textnutzungen im Urheberrecht wurden abgemahnt.</p>
<p>Ein besonderer Fokus lag auf Abmahnungen wegen der unerlaubten Nutzung von Musikstücken auf Social-Media-Plattformen wie Instagram. So wurde etwa von der Rechtsanwaltsgesellschaft IPPC LAW im Auftrag der B1 Recordings GmbH eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch das öffentliche Zugänglichmachen von Musikstücken gefordert. Dabei wurden Schadensersatzforderungen sowie Anwaltskosten geltend gemacht. Die Abmahnungen richteten sich vor allem gegen Nutzer, die Musik ohne entsprechende Lizenz auf Instagram veröffentlicht hatten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Im Dezember 2024 sorgte eine Abmahnung der KSP Rechtsanwälte im Auftrag der dpa Picture Alliance für Aufsehen. Diese betraf die unberechtigte Nutzung von Fotos auf einer Facebook-Seite mit hohen Forderungen , darunter Schadensersatz, Rechtsanwaltskosten, Zinsen und Dokumentationskosten. Die Schadensersatzberechnung orientierte sich an der MFM-Tabelle, die für Fotorechte übliche Lizenzgebühren definiert.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Kanzlei IPPC Law war 2024 mehrfach im Fokus wegen urheberrechtlicher Abmahnungen, insbesondere im Bereich Filesharing und unlizenzierter Musiknutzung auf Social-Media-Plattformen wie Instagram. So wurden etwa Unterlassungs-,Schadensersatz- und Anwaltskostenforderungen gegenüber Nutzern erhoben, die Musikstücke ohne entsprechende Lizenz öffentlich zugänglich gemacht hatten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Allgemein wurde hervorgehoben, dass Abmahnungen im Urheberrecht häufig wegen der unberechtigten Nutzung von Fotos, Videos, Musik oder Designs erfolgen. Die Abmahnungen zielen darauf ab, die Rechtsverletzung zu unterbinden und Schadensersatz sowie Anwaltskosten zu erstreiten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Auch im Bereich Inkasso und Abmahnungen von DigiRights Administration GmbH, Burgschild Inkasso und NIMROD gab es zahlreiche Fälle, oft mit Bezug auf ältere Urheberrechtsverletzungen aus den Jahren 2014 und 2015.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die neuesten Abmahnungen im Bereich Urheberrecht betreffen vor allem die unlizenzierte Nutzung von Musikstücken auf Social-Media-Plattformen wie TikTok und Instagram. Konkret verschickt die Kanzlei IPPC Law im Auftrag der B1 Recordings GmbH Abmahnungen wegen der gewerblichen Nutzung der Songs ,Racoon&#8220; und „Pedro&#8220; ohne erforderliche Lizenzen. Die Betroffenen werden zur Unterlassung, Auskunft über Nutzungsdauer und erzielte Gewinne sowie zur Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten aufgefordert.</p>
<p>Darüber hinaus sind Abmahnungen wegen der unberechtigten Nutzung von Fotos nach wie vor ein häufiges Thema. So fordern die KSP Rechtsanwälte im Auftrag der dpa Picture Alliance GmbH Schadensersatz, Dokumentationskosten, Zinsen und Anwaltskosten wegen der widerrechtlichen Verwendung von Bildern. Die Schadensersatzhöhe wird meist anhand einer Lizenzanalogie berechnet, also orientiert an den üblichen Lizenzgebühren für vergleichbare Werke.</p>
<p>Im Urheberrecht gilt bei Abmahnungen generell: Der Rechteinhaber fordert die Unterlassung der Nutzung, die Beseitigung des rechtswidrigen Zustands sowie Schadensersatz und Ersatz der Anwaltskosten. Die Kosten können sich je nach Gegenstandswert und Art des Werkes auf mehrere hundert bis tausend Euro belaufen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing: </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Frommer Legal mahnte massenhaft Nutzer wegen illegalem Filesharing von Filmen, Serien und Musik ab.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing und Streaming:</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Kanzleien wie IPPC Law und NIMROD Rechtsanwälte mahnten Nutzer wegen illegalem Tausch von Filmen, Serien, Musik oder Computerspielen über Filesharing- Plattformen ab. Gefordert wurden Unterlassungserklärungen, Schadensersatz und Anwaltskosten, oft in Höhe von mehreren hundert bis über tausend Euro.</p>
<p>Auch die unbefugte Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten auf Social Media (z.B. Instagram Reels) führte zu Abmahnungen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Persönlichkeitsrecht und Bildrechte: </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Veröffentlichung von Fotos oder Videos ohne Einwilligung der abgebildeten Personen führte ebenfalls zu Abmahnungen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Besonders betroffene Branchen:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Online-Handel, insbesondere auf eBay, Amazon und eigenen Internetshops; Branchen wie Briefmarken, Druckerzubehör, Süßwaren, Kosmetik, Bücher, Computerspiele, Sportbekleidung und Lebensmittel.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Zusammenfassend sind die aktuellsten Urheberrechts-Abmahnungen vor allem:</strong></p>
<p>Abmahnungen wegen unlizenzierter Musiknutzung auf TikTok und Instagram Abmahnungen wegen unberechtigter Bildnutzung für dpa Picture Alliance.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>BFSG:</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Im Bereich des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sind erstmals wettbewerbsrechtliche Abmahnungen möglich. Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben können als unlautere Wettbewerbshandlungen nach § 3a UWG geahndet werden. Abmahnungen BFSG fordern häufig die Abgabe strafbewehrter Unterlassungserklärungen und können mit Kostenforderungen verbunden sein. Die Rechtsprechung wird noch klären, welche Vorschriften des BFSG tatsächlich marktverhaltensrelevant sind und damit abmahnfähig.</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/urheberrecht">Urheberrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
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		<title>1-Stern-Bewertung ohne Kommentar löschen lassen!</title>
		<link>https://markenpatenteinternet.de/1-stern-bewertung-ohne-kommentar-oder-anhaltspunkte-loeschen-lassen</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Dec 2019 11:32:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Abmahnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Haben Sie eine oder mehrere 1-Stern-Bewertungen oder auch solche, die ohne jeglichen Kommentar  abgegeben wurden und zudem  nicht von einem Ihrer Kunden stammen? – Falls dem so ist, haben wir gute Nachrichten für Sie: Nach der aktuellen Rechtslage steht Ihnen ein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Löschung gegen den Betreiber des Internet-Bewertungsportals (z.B. Google) zu. Eine [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Haben Sie eine oder mehrere 1-Stern-Bewertungen oder auch solche, die ohne jeglichen Kommentar  abgegeben wurden und zudem  nicht von einem Ihrer Kunden stammen? – Falls dem so ist, haben wir gute Nachrichten für Sie: Nach der aktuellen Rechtslage steht Ihnen ein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Löschung gegen den Betreiber des Internet-Bewertungsportals (z.B. Google) zu.</p>
<p><span id="more-1517"></span></p>
<p>Eine solche 1-Stern-Bewertung stellt die Verletzung des verfassungsrechtlich geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar und muss daher nicht hingenommen werden. Der Portalbetreiber ist zwar nicht der Urheber der Bewertung, dennoch liegt in der Verbreitung der Äußerung auf dem Portal bzw. in dem Nicht-Löschen dieser Bewertung eine indirekte Störerhandlung, so dass der Portalbetreiber dafür haftbar gemacht werden kann.</p>
<p>Voraussetzung ist, dass eine 1-Stern-Bewertung erfolgt ist, der Verfasser aber keinen Kommentar hinterlassen hat, der Anknüpfungspunkte enthält, die nahelegen, dass es sich um eine tatsächliche Erfahrung handelt. Darüber hinaus muss nachgewiesen werden, dass der Verfasser der Bewertung kein Kunde oder Patient gewesen ist. Das LG-Hamburg hat  kürzlich in einem Urteil klargestellt, dass der Bewertete nur die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpfen muss, um eine solchen Nachweis zu erbringen. Kann beispielsweise der Arzt eine Kundin namens „B. V.“ nicht in seinen bestehenden Unterlagen identifizieren und auch eine Personalbefragung führt zu keinem anderen Ergebnis, dann ist dem Beweiserfordernis erstmal genüge getan. Sodann trifft den Portalbetreiber eine sekundäre Beweislast, der er zum Beispiel dadurch gerecht werden könnte, den Verfasser der Bewertung zur Stellungnahme aufzufordern, was in der Regel nicht zu erwarten ist.</p>
<p>Die Chancen für eine Löschung sind daher recht gut und sollten in Anbetracht der verheerenden Wirkung, die von solchen Bewertungen ausgehen, ergriffen werden. </p>
<p>Da dies eine neue Entwicklung in der Rechtsprechung ist, ist es unklar, ob auch eine 2-Stern-Bewertung unter den genannten Umständen gelöscht werden muss. Der Gedanke liegt jedoch aufgrund der Ähnlichkeit der Sachlage nahe, dass auch in diesem Fall ein Löschungsanspruch besteht.</p>
<p>Wenn es sich um eine Bewertung handelt, die auch Text enthält, muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Voraussetzungen eines Löschungsanspruchs vorliegen.</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/1-stern-bewertung-ohne-kommentar-oder-anhaltspunkte-loeschen-lassen">1-Stern-Bewertung ohne Kommentar löschen lassen!</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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