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	<title>Markenrecht | Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</title>
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	<description>Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz</description>
	<lastBuildDate>Thu, 26 Jun 2025 14:20:35 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Amazon ASIN</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Jun 2025 14:20:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Abmahnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Amazon]]></category>
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		<category><![CDATA[Lyra Pet]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Amazon: Markenrechtsverletzung durch Anhängen an eine ASIN &#160; Das Anhängen an fremde Amazon-Angebote (ASIN) ist zwar grundsätzlich zulässig, kann aber dennoch zu rechtlichen Problemen führen.  ASIN steht für Amazon Standard Identification Number. &#160; Amazon vergibt für jedes Produkt eine individuelle Identifikationsnummer (ASIN) an den Ersteinsteller. Beabsichtigt ein Händler ein identisches Produkt über Amazon anbieten, muss [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Amazon: Markenrechtsverletzung durch Anhängen an eine ASIN</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das Anhängen an fremde Amazon-Angebote (ASIN) ist zwar grundsätzlich zulässig, kann aber dennoch zu rechtlichen Problemen führen.  ASIN steht für Amazon Standard Identification Number.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span id="more-1735"></span></p>
<p>Amazon vergibt für jedes Produkt eine individuelle Identifikationsnummer (ASIN) an den Ersteinsteller. Beabsichtigt ein Händler ein identisches Produkt über Amazon anbieten, muss er sich an diese ASIN anhängen, d.h. sein Angebot wird dieser ASIN zugeordnet. Dies hat zur Folge, dass bei Aufruf des Produktes des Ersteinstellers auch die Angebote aller angehängten Wettbewerber angezeigt werden, die das Produkt ggf. günstiger anbieten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Neben Urheberrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstößen drohen auch Markenrechtsverletzungen. Eine Markenrechtsverletzung liegt z.B. dann vor, wenn unter der fremden ASIN ein Markenprodukt angeboten wird, Dritte sich an die ASIN anhängen, jedoch nicht dieses Markenprodukt sondern ein anderes anbieten. Dann stellt das Anhängen an die fremde ASIN sowohl eine wettbewerbsrechtliche Irreführung als auch eine Markenverletzung dar. Das Landgericht Hamburg hat sich kürzlich mit den markenrechtlichen Ansprüchen (Abmahnkosten, Testkaufkosten) bei Markenrechtsverletzungen durch Anhängen an eine fremde ASIN bei Amazon befasst, so</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Klägerin war im  Groß- und Einzelhandel tätig und Inhaberin der Marke „Lyra Pet“ mit Schutz u a für „Tiernahrung“ und „Vogelfutter“.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Beklagte bot über Amazon Vogelfutter mit der Angebotsbezeichnung „Sonnenblumenkerne schwarz Lyra Pet Wildvogelfutter Vogelfutter Ernte 2017“ mit dem Zusatz „von Lyra Pet“ an.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Klägerin sah darin eine Verletzung ihrer Markenrechte an dem Zeichen „Lyra Pet“. Sie ließ die Beklagte daher wegen Markenrechtsverletzung anwaltlich abmahnen und forderte sie zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Beklagte gab zwar eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, zahlte jedoch nur geringere Abmahnkosten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wegen der nicht erfüllten sog. Annexansprüche (Auskunft, restliche Abmahnkosten, Testkaufkosten, Schadensersatz) erhob die Klägerin Klage. Zur Begründung führte sie aus, die Beklagte habe durch das Angebot ihre Markenrechte an der Bezeichnung „Lyra Pet“ verletzt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Beklagte war der Ansicht, die Klägerin habe mit der Abmahnung rechtsmissbräuchlich gehandelt. Testkaufkosten seien der Klägerin nicht entstanden, zudem sei ein Testkauf nicht erforderlich gewesen. Der der Berechnung der Abmahnkosten zugrunde gelegte Gegenstandswert von 100.000 EUR sei zu hoch.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das Landgericht  verurteilte die Beklagte wegen Markenrechtsverletzung zur Zahlung von Abmahnkosten, Testkaufkosten, zur Auskunftserteilung und stellte die Schadensersatzpflicht der Beklagten fest.  Da die Beklagte auf Amazon unter dem Begriff „Lyra Pet“ Vogelfutter anbot, welches nicht von der Klägerin stammt, hat sie die Marke der Klägerin verletzt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Rechtsmissbrauch verneinte das Gericht. Insofern führte das Gericht unter Verweis auf ein Urteil des OLG Köln zunächst aus, unter welchen Voraussetzungen Rechtsmissbrauch in Form eines Behinderungswettbewerbs vorliegen könne:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&#8222;Eine Behinderung liegt vor, wenn die wettbewerbliche Entfaltungsmöglichkeit des Mitbewerbers beeinträchtigt wird. Das setzt eine Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltungsmöglichkeiten der Mitbewerber voraus, die über die mit jedem Wettbewerb verbundene Beeinträchtigung hinausgeht und bestimmte Unlauterkeitsmerkmale aufweist. Unlauter ist die Beeinträchtigung im Allgemeinen, wenn gezielt der Zweck verfolgt wird, Mitbewerber an ihrer Entfaltung zu hindern und sie dadurch zu verdrängen oder wenn die Behinderung dazu führt, dass die beeinträchtigten Mitbewerber ihre Leistung am Markt durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen können. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich nur auf Grund einer Gesamtwürdigung der relevanten Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Interessen der Mitbewerber, Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit beurteilen (…). Hierzu zählen alle Wettbewerbsparameter, wie der Absatz, wobei die Eignung zur Behinderung ausreicht, auch wenn diese noch nicht eingetreten ist (…).</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ein solcher Fall war dort nicht gegeben: Die Beklagte hatte bereits nicht dargetan, für das Angebot von Vogelfutter unter „amazon.de“ eine ASIN mit der Bezeichnung „Lyra Pet“ zu benötigen. Ferner hat die Beklagte auch in ihrer Angebotsüberschrift die Bezeichnung „Lyra Pet“ verwendet.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Den insoweit von der Klägerin angesetzten Gegenstandswert von 100.000 EUR hielt das Gericht für angemessen:</p>
<p>&#8222;Der insoweit von der Klägerin zugrunde gelegte Gegenstandswert in Höhe von 100.000,00 € entspricht dem Streitwertgefüge der mit Kennzeichenstreitsachen befassten Gerichte. Im Rahmen von kennzeichenrechtlichen Unterlassungsklagen in Fällen der Verletzung sogar nur unterdurchschnittlich benutzter Marken oder geschäftlicher Bezeichnungen werden regelmäßig Streitwerte im Bereich zwischen 100.000,00 € und 150.000,00 € festgesetzt“.</p>
<p>Zudem müsse die Beklagte er Klägerin die geltend gemachten Testkaufkosten erstatten, denn nur durch den Testkauf konnte die Klägerin in Erfahrung bringen, welches Produkt die Beklagte unter dem Zeichen „Lyra Pet“ angeboten hat.</p>
<p>&nbsp;</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/amazon-asin">Amazon ASIN</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
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		<title>Aktuelle markenrechtliche Entscheidungen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Jun 2025 13:54:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Abmahnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Lacoste-Abmahnungen durch Epic Legal:   Im Mai 2025 mahnte die Kanzlei Epic Legal aus München im Auftrag von Lacoste Händler ab, die Kleidung mit Zeichen oder Begriffen verkaufen, die mit der Marke Lacoste verwechselt werden könnten. Louis Vuitton-Abmahnungen durch CBH Rechtsanwälte:   Im Mai 2025 gab es Abmahnungen durch die CBH Rechtsanwälte im Auftrag von [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Lacoste-Abmahnungen durch Epic Legal:</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Im Mai 2025 mahnte die Kanzlei Epic Legal aus München im Auftrag von Lacoste Händler ab, die Kleidung mit Zeichen oder Begriffen verkaufen, die mit der Marke Lacoste verwechselt werden könnten.</p>
<p><span id="more-1725"></span></p>
<p><strong>Louis Vuitton-Abmahnungen durch CBH Rechtsanwälte:</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Im Mai 2025 gab es Abmahnungen durch die CBH Rechtsanwälte im Auftrag von Louis Vuitton Malletier. Betroffen sind vor allem Anbieter von Duftzwillingen, Parfumproben oder Parfums. Die Abmahnungen enthalten Vorwürfe der Markenrechtsverletzung und fordern Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenübernahme.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>MO Streetwear GmbH (Marke „MO&#8220;) &#8211; Abmahnungen durch von HAVE FEY Rechtsanwälte</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Im April 2025 erreichten viele Händler Abmahnschreiben der MO Streetwear GmbH. Betroffen sind vor allem Online-Händler, die Produkte mit dem Begriff „MO&#8220; auf Plattformen wie eBay oder</p>
<p>Kleinanzeigen anbieten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>BMW AG &#8211; Abmahnungen durch KLAKA Rechtsanwälte</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die KLAKA Rechtsanwälte verschicken Abmahnungen im Auftrag der BMW AG wegen vermeintlicher Verletzung der Marken, BMW&#8220;, „M&#8220;, „MDrive&#8220; und „Mini&#8220;. Besonders betroffen sind Anbieter, die diese Marken unberechtigt in Produktbeschreibungen oder Überschriften verwenden, ohne den Hinweis „passend für&#8220; oder „geeignet für&#8220;.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>LEO E-Commerce Ltd. (Marke ,,RISA&#8220;) &#8211; Abmahnungen durch von HAVEFEY Rechtsanwälte</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Im April 2025 mahnte die Kanzlei von HAVE FEY Rechtsanwälte im Auftrag der LEO E-Commerce Ltd. zahlreiche Händler ab, die Bekleidung mit dem Begriff „RISA&#8220; anbieten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>CrossFit LLC &#8211; Abmahnungen durch Bird &amp; Bird</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die Kanzlei Bird &amp; Bird verschickte im Auftrag von CrossFit LLC zahlreiche Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen. Betroffen sind vor allem Anbieter, die den Begriff ,,CrossFit&#8220; ohne Lizenz verwenden. Die Abmahnungen enthalten Forderungen nach Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Bioderma-Produkte &#8211; Abmahnungen durch RA Andre Miegel für NAOS</strong></p>
<p><strong>Deutschland GmbH</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Online-Händler, die Bioderma-Produkte ohne entsprechende Lizenz verkauften, wurden abgemahnt Der Vertrieb ist selektiv geregelt, es ist eine Lizenz erforderlich.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Bella Italia &#8211; Abmahnungen durch Kanzlei Hild &amp; Kollegen</strong></p>
<p>Ein Händler bot Küchenmesser unter der geschützten Marke „Bella Italia&#8220; an, ohne Originalware zu verkaufen. Hier ging es um Produktverwechslung und Markenmissbrauch.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Faina Lifestyle &#8211; Abmahnungen durch von HAVE FEY Rechtsanwälte und CBH</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Es gab Abmahnungen wegen der Nutzung der Marke „FAINA&#8220;. Gefordert wurden strafbewehrte Unterlassungserklärungen, Auskunft, Schadensersatz und Anwaltskosten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Schmuddelwedda Dreimaster &#8211; Abmahnungen durch von HAVE FEY Rechtsanwälte</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die Kanzlei von HAVE FEY verschickte Abmahnungen wegen der Verwendung von Fotos von Kleidung der Marke „schmuddelwedda Dreimaster&#8220;. Auch hier ging es um vermeintliche</p>
<p>Markenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Produktfotos.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Harley-Davidson &#8211; Abmahnungen durch Kanzlei Epic Legal</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Ein Händler bot Holzdeko mit dem Markennamen Harley-Davidson ohne Lizenz an. Der Schutz von Markennamen erstreckt sich auch auf Deko-Artikel.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Abmahnungen für die Marke ,,Takumi&#8220;:</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Im Februar 2025 wurden verstärkt Abmahnungen wegen der Nutzung der Marke „Takumi&#8220; verschickt. Die betroffenen Händler und Anbieter wurden aufgefordert, die Nutzung der geschützten Marke zu unterlassen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Abmahnungen für die Marke „MO</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Auch die Marke „MO&#8220; war weiterhin Gegenstand zahlreicher Abmahnungen. Online-Händler, die Produkte mit dieser Bezeichnung anboten, erhielten Abmahnschreiben mit Forderungen nach Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Abmahnungen für die Marke „IVI&#8220;:</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die Marke „IVI&#8220; wurde ebenfalls abgemahnt. Hier ging es um die unbefugte Nutzung der Marke in Produktbeschreibungen oder als Produktname.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Abmahnungen für die Marken „VW&#8220; und „Bulli&#8220;:</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Es gab Abmahnungen wegen der Nutzung der Marken a&#8220;VW&#8220; und „Bulli&#8220; insbesondere bei unberechtigter Verwendung in Verbindung mit Zubehör oder Merchandise-Produkten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Abmahnungen für die Marke „elara&#8220; durch VON HAVE FEY Rechtsanwälte:</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die Elara GmbH ließ im durch die Kanzlei VON HAVE FEY Rechtsanwälte Abmahnungen wegen der unbefugten Nutzung ihrer Marke „elara&#8220; verschicken.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Herrnhuter Sterne GmbH &#8211; Abmahnungen durch SWK Schwarz Rechtsanwälte</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Im Januar 2025 wurden weiterhin zahlreiche Abmahnungen wegen der Nutzung der Marke „Herrnhuter Sterne&#8220; verschickt. Betroffen sind vor allem Händler auf eBay oder Kleinanzeigen, die Geschenksets mit der Bezeichnung „Herrnhuter Sterne&#8220; anbieten.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Faina Lifestyle &#8211; Abmahnungen durch VON HAVE FEY Rechtsanwälte und CBH</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Auch im Januar 2025 wurden Abmahnungen wegen der Nutzung der Marke „FAINA&#8220; verschickt. Die Kanzleien VON HAVE FEY Rechtsanwälte und CBH fordern Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Weitere markenrechtliche Abmahnungen</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>betrafen Marken wie „Claris&#8220;, „Ceran&#8220;, ,UGG&#8220; und „Mensch ärge Dich nicht&#8220;, „KODRA&#8220;, „ILBAY&#8217;s&#8220;, „Ceran&#8220;, „Räderhotel&#8220;, „Evolution&#8220; 1 „BABYborn. Die Abmahnungen richteten sich gegen die unberechtigte Nutzung dieser Marken in Produktbeschreibungen oder als Produktnamen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Es wurden weiterhin Abmahnungen im Auftrag großer Unternehmen wie Volkswagen AG (Marken &#8222;VW&#8220;, „Volkswagen&#8220;, „Käfer&#8220;, „Beetle&#8220;, Bulli&#8220;) und Nobilis Group GmbH (Marken „Creed&#8220;, „Aventus&#8220;, „Baccarat Rouge 540&#8243;, „Versace&#8220;, „Tiziana Terzeni&#8220;) verschickt. Auch Burberry Limited (Marke „Burberry Check&#8220;) waren betroffen. Die Forderungen umfassten Unterlassung, Vernichtung und Auskunft.</p>
<p>In anderen Berichten wurden zusätzlich Marken wie „Apollo&#8220;, „idena&#8220;, &#8220; EXPLORER&#8220;, „Azzurro&#8220;, „Spinning&#8220; und „HULA HOOP&#8220; genannt, deren unberechtigte Nutzung ebenfalls abgemahnt wurde.</p>
<p>Weiter betroffen waren Marken wie „Sloan&#8220;, „WANDERLUST&#8220;, „AMOR&#8220;, „Miele&#8220; „CAROLINA PANTHERS&#8220;, „hallo.solar&#8220;, ,CombioTec&#8220;, „Inbus&#8220;, „nomebase&#8220; und „Yves Rocher&#8220;25, „Naemi&#8220;, „Spross&#8220;, „Vitori&#8220; und „Divi,na</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Swiss Fragrance GmbH &#8211; Abmahnungen wegen Marken ,,Gisada&#8220; und Ambassador&#8220;</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die Swiss Fragrance GmbH mahnte Handler ab, die Parfümproben oder Nachfüllungen mit den Markennamen „Gisada&#8220; oder ,Ambassador&#8220; verkauften.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>INBUS IP GmbH &#8211; Abmahnungen wegen der Marke „INBUS&#8220;</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die Kanzlei Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnte im Auftrag der INBUS IP GmbH Händler ab, die den Begriff „INBUS&#8220; (Sechskantschlüssel) unberechtigt in ihren Angeboten verwendeten. Betroffene wurden aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und Schadenersatz zu leisten</p>
<p><strong>Mercedes Benz Group AG &#8211; Abmahnungen durch Heumann Rechtsanwälte</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die Mercedes Benz Group AG ließ im August 2024 verstärkt durch die Kanzlei Heumann Rechtsanwälte abmahnen. Betroffen waren insbesondere Onlinehändler, die Zubehörteile oder Felgen anboten und dabei die Marke MERCEDES-BENZ&#8220; oder den Mercedesstern verwendeten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Neben Markenrechtsverletzungen wurden auch designrechtliche Abmahnungen wegen der Nutzung geschützter Felgendesigns verschickt. Die Abmahnungenverlangten zusätzlich die Vernichtung der rechtsverletzenden Produkte</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>VDE-Prüfzeichen: Abmahnungen durch Ampersand Rechtsanwälte</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH ließ durch die Kanzlei Ampersand zahlreiche Abmahnungen wegen missbräuchlicher Nutzung des VDE-Prüfzeichens verschicken. Betroffen waren Unternehmen, die das Zeichen ohne gültige Zertifizierung oder mit abgelaufenen Zertifikaten verwendeten. Die Abmahnungen forderten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Auskunft, Schadensersatz, Vernichtung betroffener Produkte und die Erstattung von Anwaltskosten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>FILU und Brigitte Weiß: Markenrechts-Abmahnungen </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Im Juli 2024 wurde eine Abmahnwelle gegen Shopbetreiber verschickt, die Schuhe der Marke FILIl bzw. bLIFESTYLE anboten. Die Abmahnungen beriefen sich auf das Markenrecht und wurden teils auch auf das gleichnamige Unternehmenskennzeichen gestützt. Besonders betroffen waren Webseiten, bei denen eine automatisierte Suche nach „Filii&#8220; auch Produkte anderer Marken anzeigte, was als potenzielle Markenrechtsverletzung gewertet wurde.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Spezifische Fälle: BVB Merchandising GmbH</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die Kanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks &amp; Collegen verschickte im Auftrag der BVB Merchandising GmbH Abmahnungen wegen Verstoßes gegen das Markenrecht. Betroffen waren private Verkäufer, die auf Plattformen wie Kleinanzeigen Produkte unter der Bezeichnung „BVB&#8220; anboten. Die Marke „BVB&#8220; ist als Unionsmarke und als Wortmarke beim DPMA eingetragen.</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/aktuelle-markenrechtliche-entscheidungen">Aktuelle markenrechtliche Entscheidungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>Rucksack: Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz Fenix Outdoor Gruppe</title>
		<link>https://markenpatenteinternet.de/rucksack-wettbewerbsrechtlicher-leistungsschutz-fenix-outdoor-gruppe</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 May 2023 09:55:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Abmahnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Designrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fenix]]></category>
		<category><![CDATA[Leistungsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Nachahmung]]></category>
		<category><![CDATA[Rucksack]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Hier ging es um den Rucksack Kanken. Der Abgemahnte hatte ein ganz ähnliches Exemplar angeboten. Da es offensichtlich keinen Marken- oder Designschutz gab, musste der Abmahner auf den wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz zurückgreifen. &#160; Die Nachahmung von Waren und Dienstleistungen von Mitbewerbern ist aus Sicht des Lauterkeitsrechts grundsätzlich erlaubt, es sei denn, es kommen besondere Unlauterkeitsumstände hinzu, [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Hier ging es um den Rucksack Kanken. Der Abgemahnte hatte ein ganz ähnliches Exemplar angeboten. Da es offensichtlich keinen Marken- oder Designschutz gab, musste der Abmahner auf den wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz zurückgreifen.</p>
<p><span id="more-1689"></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Nachahmung von Waren und Dienstleistungen von Mitbewerbern ist aus Sicht des Lauterkeitsrechts grundsätzlich erlaubt, es sei denn, es kommen besondere Unlauterkeitsumstände hinzu, wie eine Herkunftstäuschung oder eine Ausnutzung der Wertschätzung des nachgemachten Produkts.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Hierfür muss aber immer auch eine gewisse „wettbewerbliche Eigenart“ des nachgeahmten Produkts vorliegen.</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/rucksack-wettbewerbsrechtlicher-leistungsschutz-fenix-outdoor-gruppe">Rucksack: Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz Fenix Outdoor Gruppe</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Benutzung der Marke &#8222;Sompex&#8220;</title>
		<link>https://markenpatenteinternet.de/benutzung-der-marke-sompex</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 May 2023 09:50:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Benutzung]]></category>
		<category><![CDATA[Herkunftsfunktion]]></category>
		<category><![CDATA[Markenverstoß]]></category>
		<category><![CDATA[Sompex]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://markenpatenteinternet.de/?p=1680</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Abgemahnte hatte Originalwaren des Abmahners angeboten, aber dies unter einer anderen (weiteren) Marke. Dadurch wäre die Herkunftsfunktion der Marke beeinträchtigt, so der Vorwurf. Das dürfte rechtlich nicht ganz unumstritten sein, denn das Angebot erfolgt zumindest auch unter der Marke des Abmahners, und zusätzlich unter einer weiteren Marke. Auch wenn ein gewisser Grad an Irreführung [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Abgemahnte hatte Originalwaren des Abmahners angeboten, aber dies unter einer anderen (weiteren) Marke. Dadurch wäre die Herkunftsfunktion der Marke beeinträchtigt, so der Vorwurf. Das dürfte rechtlich nicht ganz unumstritten sein, denn das Angebot erfolgt zumindest auch unter der Marke des Abmahners, und zusätzlich unter einer weiteren Marke. Auch wenn ein gewisser Grad an Irreführung vorliegt, bleiben Zweifel, ob tatsächlich einen Markenverstoß vorliegt.</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/benutzung-der-marke-sompex">Benutzung der Marke „Sompex“</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>„Passend für“</title>
		<link>https://markenpatenteinternet.de/passend-fuer</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 May 2023 09:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Ersatzteile]]></category>
		<category><![CDATA[Hinweise]]></category>
		<category><![CDATA[Originalmarke]]></category>
		<category><![CDATA[Passend für]]></category>
		<category><![CDATA[Wortmarke]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Auch das OLG Hamburg hat in diesem Zusammenhang vor Jahren eine interessante Entscheidung getroffen, Urteil vom 5. 12. 2001, Az.:5 U 114/01. Ein Kfz-Ersatzteilehändler hatte von einem türkischen Ersatzteilhersteller Teile importiert. &#160; Auf der Verpackung war unter der Bezeichnung des türkischen Herstellers die Originalmarke des Kfz-Herstellers als Wortmarke und die Originaltypennummer des Motors, für den [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Auch das OLG Hamburg hat in diesem Zusammenhang vor Jahren eine interessante Entscheidung getroffen, Urteil vom 5. 12. 2001, Az.:5 U 114/01. Ein Kfz-Ersatzteilehändler hatte von einem türkischen Ersatzteilhersteller Teile importiert.</p>
<p><span id="more-1677"></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Auf der Verpackung war unter der Bezeichnung des türkischen Herstellers die Originalmarke des Kfz-Herstellers als Wortmarke und die Originaltypennummer des Motors, für den die Teile passen, sowie die Originalbestellnummer angegeben. Der türkische Hersteller war nicht Zulieferfirma des Kfz-Herstellers. Das OLG urteilte, dass eine solche Verwendung der Marke nicht von § 23 Nr. 3 MarkenG gedeckt sei. Dieser gestatte nur notwendige und damit sachlich gebotene Benutzung. Vorliegend fehlte eine klarstellend Bezeichnung auf der Verpackung wie „passend für“ oder „geeignet für“ oder vergleichbare Hinweise. Ohne diese würden maßgebende Teile der angesprochenen Verkehrskreise davon ausgehen, dass es sich um Teile des Kfz-Herstellers oder von diesem autorisierte Teile handle.</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/passend-fuer">„Passend für“</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Nutzung der Originalmarke beim Anbieten von Ersatzteilen und Zubehör</title>
		<link>https://markenpatenteinternet.de/nutzung-der-originalmarke-beim-anbieten-von-ersatzteilen-und-zubehoer</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 May 2023 09:47:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[bewerben]]></category>
		<category><![CDATA[Ersatzteile]]></category>
		<category><![CDATA[Markenrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Originalmarke]]></category>
		<category><![CDATA[Produktbeschreibung]]></category>
		<category><![CDATA[Werbung]]></category>
		<category><![CDATA[Zubehör]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Inhaber der Marken schauen sehr genau darauf, ob ihre Markenrechte bei Bewerbung der Zubehör-Angebote verletzt werden. Denn zwangsläufig bewerben die Anbieter ihre (No-Name-) Waren unter Verwendung der Originalmarke. Sei es als Benennung einer Rubrik auf der Webseite (z.B. „Volkswagen“ für VW-Ersatzteile) oder in der Beschreibung beim jeweiligen Produkt selbst. &#160; Wer eine Rubrik nach einer [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Inhaber der Marken schauen sehr genau darauf, ob ihre Markenrechte bei Bewerbung der Zubehör-Angebote verletzt werden. Denn zwangsläufig bewerben die Anbieter ihre (No-Name-) Waren unter Verwendung der Originalmarke. Sei es als Benennung einer Rubrik auf der Webseite (z.B. „Volkswagen“ für VW-Ersatzteile) oder in der Beschreibung beim jeweiligen Produkt selbst.</p>
<p><span id="more-1674"></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wer eine Rubrik nach einer fremden Marke benennt oder diese Marke bei der Produktbeschreibung angibt, nutzt eine fremde Marke. Dabei ist zu beachten, dass Namen wie „Volkswagen“, „Mercedes“, „Apple“ etc. in aller Regel eingetragene Wortmarken sind. Marken können also nicht nur die Symbole und Logos der Hersteller (Bildmarken), sondern auch das Wort selbst sein.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Inhaber der Marke hat ein ausschließliches Nutzungsrecht. Insbesondere dürfen andere im geschäftlichen Verkehr grundsätzlich ein identisches Zeichen nicht zur Kennzeichnung identischer Produkte nutzen bzw. ein identisches oder ähnliches Zeichen nicht zur Kennzeichnung identischer oder ähnlicher Produkte verwenden, sofern Verwechslungsgefahr besteht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Für das Ersatzteil- und Zubehörgeschäft besteht jedoch eine Ausnahme. § 23 MarkenG bestimmt:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&#8222;Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr 1. dessen Namen oder Anschrift zu benutzen,</p>
<ol start="2">
<li>ein mit der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen, wie insbesondere ihre Art, ihre Beschaffenheit, ihre Bestimmung, ihren Wert, ihre geographische Herkunft oder die Zeit ihrer Herstellung oder ihrer Erbringung, zu benutzen, oder</li>
<li>die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware, insbesondere als Zubehör oder Ersatzteil, oder einer Dienstleistung zu benutzen, soweit die Benutzung dafür notwendig ist,</li>
</ol>
<p>sofern die Benutzung nicht gegen die guten Sitten verstößt.&#8220;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Anbieter ATU hatte in einem Prospekt für Kraftfahrzeuginspektionen unter Verwendung des VW-Logos geworben. Der BGH urteilte, dass eine solche Verwendung zwar notwendig im Sinne des § 23 Nr. 3 MarkenG wäre (es also im Rahmen der Beurteilung der Notwendigkeit nicht darauf ankäme, ob er auch eine andere Marke des Markeninhabers hätte verwendet werden können, die dessen Interessen weniger beeinträchtigt hätte, konkret die Wortmarke „VW“ oder „Volkswagen“). Jedoch verstoße die Verwendung gegen die guten Sitten. Durch Nutzung der Bildmarke (anstatt der Wortmarke) habe ATU den Ruf der Marke in unlauterer Weise ausgenutzt und sich in deren Sogwirkung begeben, um von Ruf und Ansehen der Marke zu profitieren, ohne seinerseits dafür eine Gegenleistung zu erbringen.</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/nutzung-der-originalmarke-beim-anbieten-von-ersatzteilen-und-zubehoer">Nutzung der Originalmarke beim Anbieten von Ersatzteilen und Zubehör</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Marke: Benutzung der Marke &#8222;Filii&#8220;</title>
		<link>https://markenpatenteinternet.de/marke-benutzung-der-marke-filii</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 May 2023 09:43:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Herkunftsfunktion]]></category>
		<category><![CDATA[Herkunftshinweis]]></category>
		<category><![CDATA[Marke "Filii"]]></category>
		<category><![CDATA[Schuhen]]></category>
		<category><![CDATA[Werbefunktion]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Abgemahnte hatte das geschützte Zeichen im geschützten Bereich (Schuhe) zwar nicht als Herkunftshinweis, aber im Zusammenhang mit Schuhen anderer Marken benutzt, ohne die Originalware anzubieten. Die Hauptfunktion einer Marke ist zwar die Herkunftsfunktion, daneben gibt es aber noch die Werbe- und die Qualitätsfunktion. Wer geschützte Marken im Zusammenhang mit anderen Marken derart benutzt, kann [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Abgemahnte hatte das geschützte Zeichen im geschützten Bereich (Schuhe) zwar nicht als Herkunftshinweis, aber im Zusammenhang mit Schuhen anderer Marken benutzt, ohne die Originalware anzubieten. Die Hauptfunktion einer Marke ist zwar die Herkunftsfunktion, daneben gibt es aber noch die Werbe- und die Qualitätsfunktion. Wer geschützte Marken im Zusammenhang mit anderen Marken derart benutzt, kann die Werbefunktion verletzen.</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/marke-benutzung-der-marke-filii">Marke: Benutzung der Marke „Filii“</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Marke: Benutzung der Marke &#8222;Spinning&#8220;</title>
		<link>https://markenpatenteinternet.de/marke-benutzung-der-marke-spinning</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 May 2023 09:41:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Abmahnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Gattungsbegriff]]></category>
		<category><![CDATA[Marke]]></category>
		<category><![CDATA[Spinning]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Hier geht es um den Fall, dass eine Marke zu einem Gattungsbegriff wird &#8211; häufig zu Abmahnungen geführt hat. Im vorliegenden Fall ging es um den Begriff Spinning, eine eingetragene Marke u.a. für Fitnessbikes, die aber auch gerne als Gattungsbegriff für solche Bikes verwendet wird. Immer dann, wenn Marken scheinbar zu Gattungsbegriffen werden, bedeutet dies [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Hier geht es um den Fall, dass eine Marke zu einem Gattungsbegriff wird &#8211; häufig zu Abmahnungen geführt hat. Im vorliegenden Fall ging es um den Begriff Spinning, eine eingetragene Marke u.a. für Fitnessbikes, die aber auch gerne als Gattungsbegriff für solche Bikes verwendet wird. Immer dann, wenn Marken scheinbar zu Gattungsbegriffen werden, bedeutet dies nicht, dass eine Nutzung durch Dritte zulässig ist.</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/marke-benutzung-der-marke-spinning">Marke: Benutzung der Marke „Spinning“</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>„LV“</title>
		<link>https://markenpatenteinternet.de/lv</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 May 2023 08:55:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bekanntheitsgrad]]></category>
		<category><![CDATA[Kerzen]]></category>
		<category><![CDATA[Louis Vuitton]]></category>
		<category><![CDATA[LV]]></category>
		<category><![CDATA[Marke]]></category>
		<category><![CDATA[Muster]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Hersteller von Kerzen wurde von „Louis Vuitton“ kürzlich dafür abgemahnt, dass er das geschützte Zeichen „LV“ zusammen mit dem Muster der Marke „Louis Vuitton“ für seine Kerzen verwendete. Aufgrund dessen, dass diese Marke einen großen Bekanntheitsgrad hat, ist es nicht entscheidend, dass die Produktion von Kerzen gar nicht im Ähnlichkeitsbereich der geschützten Marke liegt. [&#8230;]</p>
Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/lv">„LV“</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Hersteller von Kerzen wurde von „Louis Vuitton“ kürzlich dafür abgemahnt, dass er das geschützte Zeichen „LV“ zusammen mit dem Muster der Marke „Louis Vuitton“ für seine Kerzen verwendete. Aufgrund dessen, dass diese Marke einen großen Bekanntheitsgrad hat, ist es nicht entscheidend, dass die Produktion von Kerzen gar nicht im Ähnlichkeitsbereich der geschützten Marke liegt. Der markenrechtliche Schutz bei derart bekannten Marken ist sehr umfassend, sodass von Seiten Louis Vuitton kein expliziter Schutz für Kerzen existieren muss.</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/lv">„LV“</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Fürstentum Andorra als EU-Marke</title>
		<link>https://markenpatenteinternet.de/fuerstentum-andorra-als-eu-marke</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 May 2023 08:42:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[EU-Marke]]></category>
		<category><![CDATA[EUIPO]]></category>
		<category><![CDATA[Fürstentum Andorra]]></category>
		<category><![CDATA[Markenamt]]></category>
		<category><![CDATA[namen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://markenpatenteinternet.de/?p=1626</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das kleine Fürstentum Andorra hat nach jahrelangem Streit eine Niederlage vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) kassiert. Das Bildzeichen &#8222;ANDORRA&#8220; darf nicht als EU-Marke für Waren oder Dienstleistungen eingetragen werden, urteilte das Gericht (Urt. v. 23.02.2022, RS: T-806/19). &#160; Das Fürstentum hatte den Namen unter anderem als Marke für Fotografien, Tabak und Reisen, aber [&#8230;]</p>
Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/fuerstentum-andorra-als-eu-marke">Fürstentum Andorra als EU-Marke</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das kleine Fürstentum Andorra hat nach jahrelangem Streit eine Niederlage vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) kassiert. Das Bildzeichen &#8222;ANDORRA&#8220; darf nicht als EU-Marke für Waren oder Dienstleistungen eingetragen werden, urteilte das Gericht (Urt. v. 23.02.2022, RS: T-806/19).</p>
<p><span id="more-1626"></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das Fürstentum hatte den Namen unter anderem als Marke für Fotografien, Tabak und Reisen, aber auch Finanzdienstleistungen beim Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet. Das Amt wies dies jedoch ab. Es befand, dass der Name aufgrund seines beschreibenden Charakters als Herkunftsort der Waren missverstanden werden könne oder als Ort, wo die Dienstleistungen erbracht werden. Der Begriff sei beschreibend und verfüge nicht über die erforderliche markenrechtliche Unterscheidungskraft.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der EuG wies die Klage nun in vollem Umfang ab. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass das Markenamt zurecht von dem beschreibenden Charakter der Bezeichnung &#8218;ANDORRA&#8216; ausgegangen ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Staat Andorra hatte dagegen argumentiert, dass zum Beispiel die Wortmarke &#8218;MONACO&#8216; (EUTM 1069254) zugunsten der S.A.M. Marques de l&#8217;Etat de Monaco – Monaco Brands und die Wortmarke &#8218;CANNES&#8216; (EUTM 4510021) zugunsten der Stadt Cannes geschützt seien.</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/fuerstentum-andorra-als-eu-marke">Fürstentum Andorra als EU-Marke</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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