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	<title>Wettbewerbsrecht | Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</title>
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	<description>Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz</description>
	<lastBuildDate>Thu, 26 Jun 2025 14:20:35 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Amazon ASIN</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Jun 2025 14:20:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Abmahnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Lyra Pet]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Amazon: Markenrechtsverletzung durch Anhängen an eine ASIN &#160; Das Anhängen an fremde Amazon-Angebote (ASIN) ist zwar grundsätzlich zulässig, kann aber dennoch zu rechtlichen Problemen führen.  ASIN steht für Amazon Standard Identification Number. &#160; Amazon vergibt für jedes Produkt eine individuelle Identifikationsnummer (ASIN) an den Ersteinsteller. Beabsichtigt ein Händler ein identisches Produkt über Amazon anbieten, muss [&#8230;]</p>
Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/amazon-asin">Amazon ASIN</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Amazon: Markenrechtsverletzung durch Anhängen an eine ASIN</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das Anhängen an fremde Amazon-Angebote (ASIN) ist zwar grundsätzlich zulässig, kann aber dennoch zu rechtlichen Problemen führen.  ASIN steht für Amazon Standard Identification Number.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span id="more-1735"></span></p>
<p>Amazon vergibt für jedes Produkt eine individuelle Identifikationsnummer (ASIN) an den Ersteinsteller. Beabsichtigt ein Händler ein identisches Produkt über Amazon anbieten, muss er sich an diese ASIN anhängen, d.h. sein Angebot wird dieser ASIN zugeordnet. Dies hat zur Folge, dass bei Aufruf des Produktes des Ersteinstellers auch die Angebote aller angehängten Wettbewerber angezeigt werden, die das Produkt ggf. günstiger anbieten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Neben Urheberrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstößen drohen auch Markenrechtsverletzungen. Eine Markenrechtsverletzung liegt z.B. dann vor, wenn unter der fremden ASIN ein Markenprodukt angeboten wird, Dritte sich an die ASIN anhängen, jedoch nicht dieses Markenprodukt sondern ein anderes anbieten. Dann stellt das Anhängen an die fremde ASIN sowohl eine wettbewerbsrechtliche Irreführung als auch eine Markenverletzung dar. Das Landgericht Hamburg hat sich kürzlich mit den markenrechtlichen Ansprüchen (Abmahnkosten, Testkaufkosten) bei Markenrechtsverletzungen durch Anhängen an eine fremde ASIN bei Amazon befasst, so</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Klägerin war im  Groß- und Einzelhandel tätig und Inhaberin der Marke „Lyra Pet“ mit Schutz u a für „Tiernahrung“ und „Vogelfutter“.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Beklagte bot über Amazon Vogelfutter mit der Angebotsbezeichnung „Sonnenblumenkerne schwarz Lyra Pet Wildvogelfutter Vogelfutter Ernte 2017“ mit dem Zusatz „von Lyra Pet“ an.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Klägerin sah darin eine Verletzung ihrer Markenrechte an dem Zeichen „Lyra Pet“. Sie ließ die Beklagte daher wegen Markenrechtsverletzung anwaltlich abmahnen und forderte sie zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Beklagte gab zwar eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, zahlte jedoch nur geringere Abmahnkosten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wegen der nicht erfüllten sog. Annexansprüche (Auskunft, restliche Abmahnkosten, Testkaufkosten, Schadensersatz) erhob die Klägerin Klage. Zur Begründung führte sie aus, die Beklagte habe durch das Angebot ihre Markenrechte an der Bezeichnung „Lyra Pet“ verletzt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Beklagte war der Ansicht, die Klägerin habe mit der Abmahnung rechtsmissbräuchlich gehandelt. Testkaufkosten seien der Klägerin nicht entstanden, zudem sei ein Testkauf nicht erforderlich gewesen. Der der Berechnung der Abmahnkosten zugrunde gelegte Gegenstandswert von 100.000 EUR sei zu hoch.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das Landgericht  verurteilte die Beklagte wegen Markenrechtsverletzung zur Zahlung von Abmahnkosten, Testkaufkosten, zur Auskunftserteilung und stellte die Schadensersatzpflicht der Beklagten fest.  Da die Beklagte auf Amazon unter dem Begriff „Lyra Pet“ Vogelfutter anbot, welches nicht von der Klägerin stammt, hat sie die Marke der Klägerin verletzt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Rechtsmissbrauch verneinte das Gericht. Insofern führte das Gericht unter Verweis auf ein Urteil des OLG Köln zunächst aus, unter welchen Voraussetzungen Rechtsmissbrauch in Form eines Behinderungswettbewerbs vorliegen könne:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&#8222;Eine Behinderung liegt vor, wenn die wettbewerbliche Entfaltungsmöglichkeit des Mitbewerbers beeinträchtigt wird. Das setzt eine Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltungsmöglichkeiten der Mitbewerber voraus, die über die mit jedem Wettbewerb verbundene Beeinträchtigung hinausgeht und bestimmte Unlauterkeitsmerkmale aufweist. Unlauter ist die Beeinträchtigung im Allgemeinen, wenn gezielt der Zweck verfolgt wird, Mitbewerber an ihrer Entfaltung zu hindern und sie dadurch zu verdrängen oder wenn die Behinderung dazu führt, dass die beeinträchtigten Mitbewerber ihre Leistung am Markt durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen können. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich nur auf Grund einer Gesamtwürdigung der relevanten Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Interessen der Mitbewerber, Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit beurteilen (…). Hierzu zählen alle Wettbewerbsparameter, wie der Absatz, wobei die Eignung zur Behinderung ausreicht, auch wenn diese noch nicht eingetreten ist (…).</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ein solcher Fall war dort nicht gegeben: Die Beklagte hatte bereits nicht dargetan, für das Angebot von Vogelfutter unter „amazon.de“ eine ASIN mit der Bezeichnung „Lyra Pet“ zu benötigen. Ferner hat die Beklagte auch in ihrer Angebotsüberschrift die Bezeichnung „Lyra Pet“ verwendet.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Den insoweit von der Klägerin angesetzten Gegenstandswert von 100.000 EUR hielt das Gericht für angemessen:</p>
<p>&#8222;Der insoweit von der Klägerin zugrunde gelegte Gegenstandswert in Höhe von 100.000,00 € entspricht dem Streitwertgefüge der mit Kennzeichenstreitsachen befassten Gerichte. Im Rahmen von kennzeichenrechtlichen Unterlassungsklagen in Fällen der Verletzung sogar nur unterdurchschnittlich benutzter Marken oder geschäftlicher Bezeichnungen werden regelmäßig Streitwerte im Bereich zwischen 100.000,00 € und 150.000,00 € festgesetzt“.</p>
<p>Zudem müsse die Beklagte er Klägerin die geltend gemachten Testkaufkosten erstatten, denn nur durch den Testkauf konnte die Klägerin in Erfahrung bringen, welches Produkt die Beklagte unter dem Zeichen „Lyra Pet“ angeboten hat.</p>
<p>&nbsp;</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/amazon-asin">Amazon ASIN</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
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		<title>Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Jun 2025 14:10:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Abmahnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[e Zigaretten]]></category>
		<category><![CDATA[fehlerhafte Pflichtangaben]]></category>
		<category><![CDATA[Garantiehinweis]]></category>
		<category><![CDATA[Health Claim]]></category>
		<category><![CDATA[Nahrungsergänzungsmittel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen:   Im Wettbewerbs- und Markenrecht war das Abmahnniveau hoch, insbesondere bei gesundheitsbezogenen Angaben in der Lebensmittelwerbung, fehlenden Produktkennzeichnungen und irreführender Werbung. Die Wettbewerbszentrale, der Verein für Schutz gegen unlauteren Wettbewerb (VgU) und andere Organisationen waren aktiv. Typische Abmahngründe waren fehlende Angaben zum Lebensmittelunternehmer, unzulässige Health Claims und fehlende Textilkennzeichnung. Themen waren u.a. irreführende [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen:</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Im Wettbewerbs- und Markenrecht war das Abmahnniveau hoch, insbesondere bei gesundheitsbezogenen Angaben in der Lebensmittelwerbung, fehlenden Produktkennzeichnungen und irreführender Werbung.</p>
<p><span id="more-1729"></span></p>
<p>Die Wettbewerbszentrale, der Verein für Schutz gegen unlauteren Wettbewerb (VgU) und andere Organisationen waren aktiv. Typische Abmahngründe waren fehlende Angaben zum Lebensmittelunternehmer, unzulässige Health Claims und fehlende Textilkennzeichnung.</p>
<p>Themen waren u.a. irreführende Werbung bei Nahrungsergänzungsmitteln, fehlen Grundpreise, fehlendes Impressum und unzulässige Werbung.</p>
<p>Häufige Abmahngründe waren fehlende oder fehlerhafte Pflichtangaben wie Impressum, Widerrufsbelehrung, Preisangaben (insbesondere Versandkosten) und Datenschutzerklärung.</p>
<p>Auch irreführende Werbung, falsche Garantiehinweise und fehlende Alterssichtkontrolle beim Versand von alkoholischen Getränken oder E-Zigaretten führten zu Abmahnungen.</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/wettbewerbsrechtliche-abmahnungen">Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
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		<item>
		<title>Gesundheitsbezogene Werbung: Gerstengras-Extrakt</title>
		<link>https://markenpatenteinternet.de/gesundheitsbezogene-werbung-gerstengras-extrakt</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 May 2023 09:57:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Gerstengras-Extrakt]]></category>
		<category><![CDATA[gesündestes Nahrungsmittel]]></category>
		<category><![CDATA[gesundheitsbezogene Angaben]]></category>
		<category><![CDATA[Gesundheitsbezogene Werbung]]></category>
		<category><![CDATA[Nahrungsergänzungsmittel]]></category>
		<category><![CDATA[Werbung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Hier ging es um ein Nahrungsergänzungsmittel (Gerstengras-Extrakt &#8211; beworben u.a. als &#8222;gesündestes Nahrungsmittel&#8220;). Es handelt sich dabei um eine gesundheitsbezogene Angabe &#8211; und diese ist nicht belegt. &#160; Gesundheitsbezogene Angaben sind grundsätzlich verboten, sofern sie nicht        den in Art. 3 bis 7 der Verordnung geregelten allgemeinen Grundsätzen und        den in Art. 10 bis [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Hier ging es um ein Nahrungsergänzungsmittel (Gerstengras-Extrakt &#8211; beworben u.a. als &#8222;gesündestes Nahrungsmittel&#8220;). Es handelt sich dabei um eine gesundheitsbezogene Angabe &#8211; und diese ist nicht belegt.</p>
<p><span id="more-1692"></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Gesundheitsbezogene Angaben sind grundsätzlich verboten, sofern sie nicht</p>
<p>       den in Art. 3 bis 7 der Verordnung geregelten allgemeinen Grundsätzen und</p>
<p>       den in Art. 10 bis 19 der Verordnung festgelegten speziellen Anforderungen an gesundheitsbezogene Angaben entsprechen,</p>
<p>       gemäß der Verordnung zugelassen und in die Liste der zugelassenen Angaben gemäß den Art. 13 und 14 der Verordnung aufgenommen sind.</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/gesundheitsbezogene-werbung-gerstengras-extrakt">Gesundheitsbezogene Werbung: Gerstengras-Extrakt</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Rucksack: Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz Fenix Outdoor Gruppe</title>
		<link>https://markenpatenteinternet.de/rucksack-wettbewerbsrechtlicher-leistungsschutz-fenix-outdoor-gruppe</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 May 2023 09:55:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Abmahnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Designrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fenix]]></category>
		<category><![CDATA[Leistungsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Nachahmung]]></category>
		<category><![CDATA[Rucksack]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Hier ging es um den Rucksack Kanken. Der Abgemahnte hatte ein ganz ähnliches Exemplar angeboten. Da es offensichtlich keinen Marken- oder Designschutz gab, musste der Abmahner auf den wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz zurückgreifen. &#160; Die Nachahmung von Waren und Dienstleistungen von Mitbewerbern ist aus Sicht des Lauterkeitsrechts grundsätzlich erlaubt, es sei denn, es kommen besondere Unlauterkeitsumstände hinzu, [&#8230;]</p>
Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/rucksack-wettbewerbsrechtlicher-leistungsschutz-fenix-outdoor-gruppe">Rucksack: Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz Fenix Outdoor Gruppe</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Hier ging es um den Rucksack Kanken. Der Abgemahnte hatte ein ganz ähnliches Exemplar angeboten. Da es offensichtlich keinen Marken- oder Designschutz gab, musste der Abmahner auf den wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz zurückgreifen.</p>
<p><span id="more-1689"></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Nachahmung von Waren und Dienstleistungen von Mitbewerbern ist aus Sicht des Lauterkeitsrechts grundsätzlich erlaubt, es sei denn, es kommen besondere Unlauterkeitsumstände hinzu, wie eine Herkunftstäuschung oder eine Ausnutzung der Wertschätzung des nachgemachten Produkts.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Hierfür muss aber immer auch eine gewisse „wettbewerbliche Eigenart“ des nachgeahmten Produkts vorliegen.</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/rucksack-wettbewerbsrechtlicher-leistungsschutz-fenix-outdoor-gruppe">Rucksack: Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz Fenix Outdoor Gruppe</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Irreführende Bezeichnung einer Marmelade / Fehlendes Zutatenverzeichnis</title>
		<link>https://markenpatenteinternet.de/irrefuehrende-bezeichnung-einer-marmelade-fehlendes-zutatenverzeichnis</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 May 2023 09:52:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fehlendes Zutatenverzeichnis]]></category>
		<category><![CDATA[Irreführende Bezeichnung]]></category>
		<category><![CDATA[Konfitüren-Verordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensmittelkennzeichnung]]></category>
		<category><![CDATA[Marmelade]]></category>
		<category><![CDATA[Zutatenverzeichnis]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Verstoß gegen die Vorschriften der Konfitüren-Verordnung. Dort heißt es in Anlage 1 lit.5 zur Begriffsbestimmung Marmelade: &#160; Marmelade ist die streichfähige Zubereitung aus Wasser, Zuckerarten und einem oder mehreren der nachstehenden, aus Zitrusfrüchten hergestellten Erzeugnisse: Pülpe, Fruchtmarkt, Saft, wässriger Auszug, Schale. Die für die Herstellung von 1 000 g Enderzeugnis verwendete Menge Zitrusfrüchte beträgt mindestens [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Verstoß gegen die Vorschriften der Konfitüren-Verordnung. Dort heißt es in Anlage 1 lit.5 zur Begriffsbestimmung Marmelade:</p>
<p><span id="more-1683"></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Marmelade ist die streichfähige Zubereitung aus Wasser, Zuckerarten und einem oder mehreren der nachstehenden, aus Zitrusfrüchten hergestellten Erzeugnisse: Pülpe, Fruchtmarkt, Saft, wässriger Auszug, Schale. Die für die Herstellung von 1 000 g Enderzeugnis verwendete Menge Zitrusfrüchte beträgt mindestens 200 g, von denen mindestens 75 g dem Endokarp entstammen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Aus der Zutatenliste geht hervor, dass keine Zitrusfrüchte enthalten sind &#8211; daher ist die Bezeichnung &#8222;Marmelade&#8220; irreführend.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Auch ging  es um fehlende Angaben zum Lebensmittelunternehmer. Der Name und die Kontaktdaten des Lebensmittelunternehmens sollten auf der Website des Online-Lebensmittelhändlers deutlich sichtbar angegeben werden, damit Verbraucher bei Bedarf Kontakt aufnehmen können.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Zudem ging es um die Lebensmittelkennzeichnung bzw. u.a. um das fehlende Zutatenverzeichnis.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Online-Händler, die vorverpackte Lebensmittel durch Einsatz von Fernkommunikationstechniken (z.B. E-Mail, Internet) zum Verkauf anbieten, sind verpflichtet, Verbrauchern noch vor dem Abschluss eines Kaufvetrages bestimmte Pflichtinformationen verfügbar zu machen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Gemäß Artikel 9 EU-Lebensmittelinformationsverordnung sind dabei neben der Zutatenverzeichnis diverse Angaben nötig.</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/irrefuehrende-bezeichnung-einer-marmelade-fehlendes-zutatenverzeichnis">Irreführende Bezeichnung einer Marmelade / Fehlendes Zutatenverzeichnis</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Benutzung der Marke &#8222;Sompex&#8220;</title>
		<link>https://markenpatenteinternet.de/benutzung-der-marke-sompex</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 May 2023 09:50:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Benutzung]]></category>
		<category><![CDATA[Herkunftsfunktion]]></category>
		<category><![CDATA[Markenverstoß]]></category>
		<category><![CDATA[Sompex]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Abgemahnte hatte Originalwaren des Abmahners angeboten, aber dies unter einer anderen (weiteren) Marke. Dadurch wäre die Herkunftsfunktion der Marke beeinträchtigt, so der Vorwurf. Das dürfte rechtlich nicht ganz unumstritten sein, denn das Angebot erfolgt zumindest auch unter der Marke des Abmahners, und zusätzlich unter einer weiteren Marke. Auch wenn ein gewisser Grad an Irreführung [&#8230;]</p>
Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/benutzung-der-marke-sompex">Benutzung der Marke „Sompex“</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Abgemahnte hatte Originalwaren des Abmahners angeboten, aber dies unter einer anderen (weiteren) Marke. Dadurch wäre die Herkunftsfunktion der Marke beeinträchtigt, so der Vorwurf. Das dürfte rechtlich nicht ganz unumstritten sein, denn das Angebot erfolgt zumindest auch unter der Marke des Abmahners, und zusätzlich unter einer weiteren Marke. Auch wenn ein gewisser Grad an Irreführung vorliegt, bleiben Zweifel, ob tatsächlich einen Markenverstoß vorliegt.</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/benutzung-der-marke-sompex">Benutzung der Marke „Sompex“</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>„Passend für“</title>
		<link>https://markenpatenteinternet.de/passend-fuer</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 May 2023 09:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Ersatzteile]]></category>
		<category><![CDATA[Hinweise]]></category>
		<category><![CDATA[Originalmarke]]></category>
		<category><![CDATA[Passend für]]></category>
		<category><![CDATA[Wortmarke]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Auch das OLG Hamburg hat in diesem Zusammenhang vor Jahren eine interessante Entscheidung getroffen, Urteil vom 5. 12. 2001, Az.:5 U 114/01. Ein Kfz-Ersatzteilehändler hatte von einem türkischen Ersatzteilhersteller Teile importiert. &#160; Auf der Verpackung war unter der Bezeichnung des türkischen Herstellers die Originalmarke des Kfz-Herstellers als Wortmarke und die Originaltypennummer des Motors, für den [&#8230;]</p>
Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/passend-fuer">„Passend für“</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Auch das OLG Hamburg hat in diesem Zusammenhang vor Jahren eine interessante Entscheidung getroffen, Urteil vom 5. 12. 2001, Az.:5 U 114/01. Ein Kfz-Ersatzteilehändler hatte von einem türkischen Ersatzteilhersteller Teile importiert.</p>
<p><span id="more-1677"></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Auf der Verpackung war unter der Bezeichnung des türkischen Herstellers die Originalmarke des Kfz-Herstellers als Wortmarke und die Originaltypennummer des Motors, für den die Teile passen, sowie die Originalbestellnummer angegeben. Der türkische Hersteller war nicht Zulieferfirma des Kfz-Herstellers. Das OLG urteilte, dass eine solche Verwendung der Marke nicht von § 23 Nr. 3 MarkenG gedeckt sei. Dieser gestatte nur notwendige und damit sachlich gebotene Benutzung. Vorliegend fehlte eine klarstellend Bezeichnung auf der Verpackung wie „passend für“ oder „geeignet für“ oder vergleichbare Hinweise. Ohne diese würden maßgebende Teile der angesprochenen Verkehrskreise davon ausgehen, dass es sich um Teile des Kfz-Herstellers oder von diesem autorisierte Teile handle.</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/passend-fuer">„Passend für“</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Nutzung der Originalmarke beim Anbieten von Ersatzteilen und Zubehör</title>
		<link>https://markenpatenteinternet.de/nutzung-der-originalmarke-beim-anbieten-von-ersatzteilen-und-zubehoer</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 May 2023 09:47:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Ersatzteile]]></category>
		<category><![CDATA[Markenrechte]]></category>
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		<category><![CDATA[Produktbeschreibung]]></category>
		<category><![CDATA[Werbung]]></category>
		<category><![CDATA[Zubehör]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Inhaber der Marken schauen sehr genau darauf, ob ihre Markenrechte bei Bewerbung der Zubehör-Angebote verletzt werden. Denn zwangsläufig bewerben die Anbieter ihre (No-Name-) Waren unter Verwendung der Originalmarke. Sei es als Benennung einer Rubrik auf der Webseite (z.B. „Volkswagen“ für VW-Ersatzteile) oder in der Beschreibung beim jeweiligen Produkt selbst. &#160; Wer eine Rubrik nach einer [&#8230;]</p>
Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/nutzung-der-originalmarke-beim-anbieten-von-ersatzteilen-und-zubehoer">Nutzung der Originalmarke beim Anbieten von Ersatzteilen und Zubehör</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Inhaber der Marken schauen sehr genau darauf, ob ihre Markenrechte bei Bewerbung der Zubehör-Angebote verletzt werden. Denn zwangsläufig bewerben die Anbieter ihre (No-Name-) Waren unter Verwendung der Originalmarke. Sei es als Benennung einer Rubrik auf der Webseite (z.B. „Volkswagen“ für VW-Ersatzteile) oder in der Beschreibung beim jeweiligen Produkt selbst.</p>
<p><span id="more-1674"></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wer eine Rubrik nach einer fremden Marke benennt oder diese Marke bei der Produktbeschreibung angibt, nutzt eine fremde Marke. Dabei ist zu beachten, dass Namen wie „Volkswagen“, „Mercedes“, „Apple“ etc. in aller Regel eingetragene Wortmarken sind. Marken können also nicht nur die Symbole und Logos der Hersteller (Bildmarken), sondern auch das Wort selbst sein.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Inhaber der Marke hat ein ausschließliches Nutzungsrecht. Insbesondere dürfen andere im geschäftlichen Verkehr grundsätzlich ein identisches Zeichen nicht zur Kennzeichnung identischer Produkte nutzen bzw. ein identisches oder ähnliches Zeichen nicht zur Kennzeichnung identischer oder ähnlicher Produkte verwenden, sofern Verwechslungsgefahr besteht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Für das Ersatzteil- und Zubehörgeschäft besteht jedoch eine Ausnahme. § 23 MarkenG bestimmt:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&#8222;Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr 1. dessen Namen oder Anschrift zu benutzen,</p>
<ol start="2">
<li>ein mit der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen, wie insbesondere ihre Art, ihre Beschaffenheit, ihre Bestimmung, ihren Wert, ihre geographische Herkunft oder die Zeit ihrer Herstellung oder ihrer Erbringung, zu benutzen, oder</li>
<li>die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware, insbesondere als Zubehör oder Ersatzteil, oder einer Dienstleistung zu benutzen, soweit die Benutzung dafür notwendig ist,</li>
</ol>
<p>sofern die Benutzung nicht gegen die guten Sitten verstößt.&#8220;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Anbieter ATU hatte in einem Prospekt für Kraftfahrzeuginspektionen unter Verwendung des VW-Logos geworben. Der BGH urteilte, dass eine solche Verwendung zwar notwendig im Sinne des § 23 Nr. 3 MarkenG wäre (es also im Rahmen der Beurteilung der Notwendigkeit nicht darauf ankäme, ob er auch eine andere Marke des Markeninhabers hätte verwendet werden können, die dessen Interessen weniger beeinträchtigt hätte, konkret die Wortmarke „VW“ oder „Volkswagen“). Jedoch verstoße die Verwendung gegen die guten Sitten. Durch Nutzung der Bildmarke (anstatt der Wortmarke) habe ATU den Ruf der Marke in unlauterer Weise ausgenutzt und sich in deren Sogwirkung begeben, um von Ruf und Ansehen der Marke zu profitieren, ohne seinerseits dafür eine Gegenleistung zu erbringen.</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/nutzung-der-originalmarke-beim-anbieten-von-ersatzteilen-und-zubehoer">Nutzung der Originalmarke beim Anbieten von Ersatzteilen und Zubehör</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Anti-Cellulite: Irreführende Werbung mit Wirkweisen</title>
		<link>https://markenpatenteinternet.de/anti-cellulite-irrefuehrende-werbung-mit-wirkweisen</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 May 2023 09:45:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Anti-Cellulite]]></category>
		<category><![CDATA[gesundheitlichen Wirkungen]]></category>
		<category><![CDATA[Irreführende Werbung]]></category>
		<category><![CDATA[Produkte]]></category>
		<category><![CDATA[wissenschaftlich]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Abgemahnt wurde ein Angebot eines kosmetischen Mittels (&#8222;Kräuterhof Power Anti-Cellulite Serum&#8220;) &#8211; welches mit dem Schlagwort &#8222;Anto-Cellulite&#8220; beworben wurde, obwohl eine solch beworbene Wirkung dem Mittel nicht zukommt, zumindest ist dies wissenschaftlich nicht erwiesen. &#160; Wer mit gesundheitlichen Wirkungen von Produkten wirbt, muss besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen erfüllen. [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Abgemahnt wurde ein Angebot eines kosmetischen Mittels (&#8222;Kräuterhof Power Anti-Cellulite Serum&#8220;) &#8211; welches mit dem Schlagwort &#8222;Anto-Cellulite&#8220; beworben wurde, obwohl eine solch beworbene Wirkung dem Mittel nicht zukommt, zumindest ist dies wissenschaftlich nicht erwiesen.</p>
<p><span id="more-1671"></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wer mit gesundheitlichen Wirkungen von Produkten wirbt, muss besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen erfüllen. Wenn aber eine gesundheitsfördernde Wirkung nicht hinreichend wissenschaftlich belegt werden kann, ist die Werbung zur Täuschung der Verbraucherinnen und Verbraucher geeignet und damit irreführend.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Für gesundheitsbezogene Angaben gilt gemäß Artikel 10 Abs. 1 der Health-Claims-Verordnung das so genannte „Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt“.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Gesundheitsbezogene Angaben sind also grundsätzlich verboten, sofern sie nicht</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>       den in Art. 3 bis 7 der Verordnung geregelten allgemeinen Grundsätzen und</p>
<p>       den in Art. 10 bis 19 der Verordnung festgelegten speziellen Anforderungen an gesundheitsbezogene Angaben entsprechen,</p>
<p>       gemäß der Verordnung zugelassen und in die Liste der zugelassenen Angaben gemäß den Art. 13 und 14 der Verordnung aufgenommen sind.</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/anti-cellulite-irrefuehrende-werbung-mit-wirkweisen">Anti-Cellulite: Irreführende Werbung mit Wirkweisen</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Marke: Benutzung der Marke &#8222;Filii&#8220;</title>
		<link>https://markenpatenteinternet.de/marke-benutzung-der-marke-filii</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 May 2023 09:43:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Herkunftsfunktion]]></category>
		<category><![CDATA[Herkunftshinweis]]></category>
		<category><![CDATA[Marke "Filii"]]></category>
		<category><![CDATA[Schuhen]]></category>
		<category><![CDATA[Werbefunktion]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Abgemahnte hatte das geschützte Zeichen im geschützten Bereich (Schuhe) zwar nicht als Herkunftshinweis, aber im Zusammenhang mit Schuhen anderer Marken benutzt, ohne die Originalware anzubieten. Die Hauptfunktion einer Marke ist zwar die Herkunftsfunktion, daneben gibt es aber noch die Werbe- und die Qualitätsfunktion. Wer geschützte Marken im Zusammenhang mit anderen Marken derart benutzt, kann [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Abgemahnte hatte das geschützte Zeichen im geschützten Bereich (Schuhe) zwar nicht als Herkunftshinweis, aber im Zusammenhang mit Schuhen anderer Marken benutzt, ohne die Originalware anzubieten. Die Hauptfunktion einer Marke ist zwar die Herkunftsfunktion, daneben gibt es aber noch die Werbe- und die Qualitätsfunktion. Wer geschützte Marken im Zusammenhang mit anderen Marken derart benutzt, kann die Werbefunktion verletzen.</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/marke-benutzung-der-marke-filii">Marke: Benutzung der Marke „Filii“</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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