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	<title>Verwechslungsgefahr | Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</title>
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	<description>Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz</description>
	<lastBuildDate>Fri, 26 May 2023 08:37:13 +0000</lastBuildDate>
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		<title>The North Face</title>
		<link>https://markenpatenteinternet.de/the-north-face</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 May 2023 08:37:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Markenrechtsverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[The Dog Face]]></category>
		<category><![CDATA[The North Face]]></category>
		<category><![CDATA[Tierbekleidung]]></category>
		<category><![CDATA[Verwechslungsgefahr]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Hersteller von Tierbekleidung dürfen ihre Produkte nicht unter der Marke &#8222;The Dog Face&#8220; vertreiben. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main untersagte einem Online-Händler die entsprechende Kennzeichnung. Grund dafür sei die bewusste Nähe zur bekannten Outdoor-Kleidungsmarke &#8222;The North Face&#8220;, welche im Eilverfahren ihre Markenrechte durchsetzte (Beschl. v. 28.6.2022, Az. 6 W 32/22). &#160; Die Antragstellerin ist die [&#8230;]</p>
Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/the-north-face">The North Face</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Hersteller von Tierbekleidung dürfen ihre Produkte nicht unter der Marke &#8222;The Dog Face&#8220; vertreiben. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main untersagte einem Online-Händler die entsprechende Kennzeichnung. Grund dafür sei die bewusste Nähe zur bekannten Outdoor-Kleidungsmarke &#8222;The North Face&#8220;, welche im Eilverfahren ihre Markenrechte durchsetzte (Beschl. v. 28.6.2022, Az. 6 W 32/22).</p>
<p><span id="more-1623"></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Antragstellerin ist die Inhaberin der Marke &#8222;The North Face&#8220;, die unter anderem für Bekleidung beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen ist. Das Unternehmen störte sich daran, das ein Händler online Bekleidung für Tiere vertreibt und die Produkte mit &#8222;The Dog Face&#8220; kennzeichnete.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Markeninhaberin könne von dem Online-Händler verlangen, dass sie ihre Tierbekleidungsprodukte nicht mit &#8222;The Dog Face&#8220; kennzeichnet, stellte das OLG fest. Aufgrund der Zeichenähnlichkeit sei sie ihren Markenrechten beeinträchtigt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Aufgrund einer gewissen Warenähnlichkeit der Outdoor-Bekleidung und der angebotenen Tierbekleidung sei davon auszugehen, dass die Verkehrskreise das Zeichen &#8222;The Dog Face&#8220; gedanklich mit &#8222;The North Face&#8220; verknüpfen würden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Für die Annahme der Verletzung reiche es aus, dass die Wortfolge &#8222;The Dog Face&#8220; sicherkennbar an die Marke &#8222;The North Face&#8220; anlehne. Da die Marke der Antragstellerin in erheblichem Maße bekannt ist, werde der Verkehr trotz der erkennbar unterschiedlichen Bedeutung von &#8222;Dog&#8220; und &#8222;North&#8220; die Zeichen gedanklich miteinander verknüpfen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Es genüge, dass Kunden annehmen könnten, dass &#8222;The North Face&#8220; ihr Sortiment auf Hundekleidung erweitert habe, um es dem sporttreibenden Hundebesitzer zu ermöglichen, seinen Outdoor-Sport im Partnerlook mit dem Tier zu betreiben.</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/the-north-face">The North Face</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Wie unterschiedlich müssen Spielfiguren von Lego-Produkten sein?</title>
		<link>https://markenpatenteinternet.de/wie-unterschiedlich-muessen-spielfiguren-von-lego-produkten-sein</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 May 2023 08:35:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Lego-Produkten]]></category>
		<category><![CDATA[Markenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Unterschiede]]></category>
		<category><![CDATA[Verwechslungsgefahr]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Lego hat im Kampf gegen chinesische Kopien seiner Mini-Figuren einen juristischen Erfolg errungen. Das Landgericht Düsseldorf untersagte einem Paderborner Spielwarenhändler den Verkauf von bestimmten Konkurrenzprodukten aus China, weil deren Gestaltung die Markenrechte des dänischen Unternehmens verletze (Urt. v. 12.08.2022, Az. 38 O 91/21). &#160; Die umstrittenen Spielfiguren wiesen zwar allesamt einige formale Unterschiede zu den [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Lego hat im Kampf gegen chinesische Kopien seiner Mini-Figuren einen juristischen Erfolg errungen. Das Landgericht Düsseldorf untersagte einem Paderborner Spielwarenhändler den Verkauf von bestimmten Konkurrenzprodukten aus China, weil deren Gestaltung die Markenrechte des dänischen Unternehmens verletze (Urt. v. 12.08.2022, Az. 38 O 91/21).</p>
<p><span id="more-1620"></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die umstrittenen Spielfiguren wiesen zwar allesamt einige formale Unterschiede zu den Lego-Produkten auf, doch der Gesamteindruck der Figuren liege in allen Fällen zu nahe am markenrechtlich geschützten Lego-Produkt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das Urteil untersagt dem Paderborner Händler, der die Spielfiguren chinesischer Hersteller vertrieben hatte, den weiteren Verkauf der Produkte.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Händler verkauft seit drei Jahren in seinem Laden und einem Onlineshop Produkte von Lego-Konkurrenten &#8211; meist aus China. Auf seiner Website wirbt er: &#8222;Es gibt gute und günstige Alternativen zum Marktführer. Die Klemmbausteine dieser Hersteller sind zu 100 Prozent kompatibel mit den gängigen Bauklötzchen, bieten aber eine noch größere Vielfalt.&#8220;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Lego hatte sich die dreidimensionale Darstellung der bekannten Spielzeugfigur mit und ohne Noppe auf dem Kopf bereits im Jahr 2000 europaweit schützen lassen.</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/wie-unterschiedlich-muessen-spielfiguren-von-lego-produkten-sein">Wie unterschiedlich müssen Spielfiguren von Lego-Produkten sein?</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Bullards ./. Redbull</title>
		<link>https://markenpatenteinternet.de/bullards-redbull</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 May 2023 08:28:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bullards]]></category>
		<category><![CDATA[Gin-Hersteller]]></category>
		<category><![CDATA[Namensähnlichkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Red Bull]]></category>
		<category><![CDATA[Verwechslungsgefahr]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der britische Gin-Hersteller Bullards hat einen Streit gegen Red Bull um die Namensähnlichkeit gewonnen. &#160; Die britische Behörde für geistiges Eigentum (IPO) wies die Aufforderung des österreichischen Konzerns ab, Bullards solle wegen Verwechslungsgefahr auf eine Reihe von Waren und Dienstleistungen verzichten, darunter Veranstaltungen, Energydrinks und alkoholfreie Getränke. Bullards ist keineswegs eine logische Markenerweiterung von Red [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der britische Gin-Hersteller Bullards hat einen Streit gegen Red Bull um die Namensähnlichkeit gewonnen.</p>
<p><span id="more-1611"></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die britische Behörde für geistiges Eigentum (IPO) wies die Aufforderung des österreichischen Konzerns ab, Bullards solle wegen Verwechslungsgefahr auf eine Reihe von Waren und Dienstleistungen verzichten, darunter Veranstaltungen, Energydrinks und alkoholfreie Getränke. Bullards ist keineswegs eine logische Markenerweiterung von Red Bull, entschied der zuständige Beamte.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Bullards war 1837 als Bierhersteller und Importeur von Wein und Schnaps gegründet worden. Seit 2015 konzentriert sich die Firma auf Gin. Red Bull wurde 1987 gegründet &#8211; 150 Jahre nach Bullards.</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/bullards-redbull">Bullards ./. Redbull</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Der chinesische Autohersteller Nio darf seine Modelle nicht mit dem Zusatz &#8222;ES6&#8220; und &#8222;ES8&#8220; bewerben</title>
		<link>https://markenpatenteinternet.de/der-chinesische-autohersteller-nio-darf-seine-modelle-nicht-mit-dem-zusatz-es6-und-es8-bewerben</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 May 2023 08:26:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Audi-Modelle]]></category>
		<category><![CDATA[Autohersteller Nio]]></category>
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		<category><![CDATA[Typenbezeichnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Unterscheidungskraft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Es bestehe Verwechslungsgefahr mit den Audi-Modellen S6 und S8, entschied das LG München I (Urt. v. 19.01.2023, Az. 1 HK O 13543/21). &#160; Der zusätzliche Buchstabe &#8222;E&#8220; sichere keine hinreichende Unterscheidungskraft, weil er als Abkürzung für &#8222;Elektro&#8220; quasi allgegenwärtig sei. Deshalb sei zu erwarten, dass viele potenzielle Autokäufer darin nur einen Hinweis auf den Motortyp [&#8230;]</p>
Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/der-chinesische-autohersteller-nio-darf-seine-modelle-nicht-mit-dem-zusatz-es6-und-es8-bewerben">Der chinesische Autohersteller Nio darf seine Modelle nicht mit dem Zusatz „ES6“ und „ES8“ bewerben</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Es bestehe Verwechslungsgefahr mit den Audi-Modellen S6 und S8, entschied das LG München I (Urt. v. 19.01.2023, Az. 1 HK O 13543/21).</p>
<p><span id="more-1608"></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der zusätzliche Buchstabe &#8222;E&#8220; sichere keine hinreichende Unterscheidungskraft, weil er als Abkürzung für &#8222;Elektro&#8220; quasi allgegenwärtig sei. Deshalb sei zu erwarten, dass viele potenzielle Autokäufer darin nur einen Hinweis auf den Motortyp des Fahrzeugs sähen: Verbraucher könnten annehmen, der ES6 sei die Elektroversion des S6, und beide Fahrzeuge seien vom selben Hersteller.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das Gericht ging davon aus, dass der in der Werbung zu sehende Firmenname für die Bewertung der Verwechselungsgefahr rechtlich außer Betracht zu bleiben habe. Es handele sich bei dem angegriffenen Zeichen erkennbar um einen Kfz-Typenbezeichnung. Es gebe im Automobilbereich die Gepflogenheit, Typenbezeichnungen als eigenständige Marken im Sinne von Zweitmarken anzusehen. Es gelte der Grundsatz, dass Marken als Ganzes zu vergleichen seien.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Audi hatte im Oktober 2021 auf Unterlassung der Werbung, Auskunft und Schadensersatz geklagt und auf den Schutz seiner eingetragenen Marken S6 und S8 verwiesen. Nio verkauft seine E-Autos ES6 und ES8 bisher in China und Norwegen, will sie aber auch in Deutschland auf den Markt bringen.</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/der-chinesische-autohersteller-nio-darf-seine-modelle-nicht-mit-dem-zusatz-es6-und-es8-bewerben">Der chinesische Autohersteller Nio darf seine Modelle nicht mit dem Zusatz „ES6“ und „ES8“ bewerben</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Abmahnung der FAST Fashion Brands GmbH wegen Verletzung der Marke „MO“ beim Verkauf von Nike Turnschuhen über die Handelsplattform Amazon</title>
		<link>https://markenpatenteinternet.de/abmahnung-der-fast-fashion-brands-gmbh-wegen-verletzung-der-marke-mo-beim-verkauf-von-nike-turnschuhen-ueber-die-handelsplattform-amazon</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 May 2023 08:11:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Abmahnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Markenrechtsverletzung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Es geht um eine Abmahnung der Firma FAST Fashion Brands GmbH, in der eine Verletzung der Wortmarke „MO“ durch den Verkauf von Turnschuhen der Marke Nike unter der Bezeichnung „NIKE AIR COURT MO IV“ bzw. „NIKE COURT MO 4“ auf der Handelsplattform Amazon zum Gegenstand der Abmahnung gemacht wird. &#160; Gerügt wird die Verwendung des [&#8230;]</p>
Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/abmahnung-der-fast-fashion-brands-gmbh-wegen-verletzung-der-marke-mo-beim-verkauf-von-nike-turnschuhen-ueber-die-handelsplattform-amazon">Abmahnung der FAST Fashion Brands GmbH wegen Verletzung der Marke „MO“ beim Verkauf von Nike Turnschuhen über die Handelsplattform Amazon</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Es geht um eine Abmahnung der Firma FAST Fashion Brands GmbH, in der eine Verletzung der Wortmarke „MO“ durch den Verkauf von Turnschuhen der Marke Nike unter der Bezeichnung „NIKE AIR COURT MO IV“ bzw. „NIKE COURT MO 4“ auf der Handelsplattform Amazon zum Gegenstand der Abmahnung gemacht wird.</p>
<p><span id="more-1594"></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Gerügt wird die Verwendung des Zeichens „MO“ für die Bewerbung des Angebots von Schuhen als eine Verletzung nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, weil die Verwendung des Zeichens “Nike“ nicht geeignet sei, eine Verwechslungsgefahr im Verhältnis zur Marke MO auszuschließen. Zur Untermauerung der gerügten Rechtsverletzung ist im Abmahnschreiben ein Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 17.01.2019 (6 U 167/17) dass die MO Streetware GmbH erstritten hatte beigefügt. Diese hat in dem Verfahren, eine Verletzung der Wortmarke „MO“ hinsichtlich des Vertriebs von Turnschuhen der Marke Nike geltend gemacht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Verlangt wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit dem Inhalt es zu unterlassen, Schuhe unter dem Zeichen „MO“ zu bewerben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union kann der Inhaber einer Marke der Benutzung eines mit dieser Marke identischen Zeichens für Waren oder Dienstleistungen, die mit denjenigen identisch sind, für die die Marke eingetragen ist, nur widersprechen, wenn diese Benutzung eine der Funktionen der Marke beeinträchtigen kann. Zu den Funktionen der Marke gehören neben der Hauptfunktion, der Gewährleistung der Herkunft der Ware oder Dienstleistung, auch ihre anderen Funktionen wie unter anderem die Gewährleistung der Qualität der mit ihr gekennzeichneten Ware oder Dienstleistung oder die Kommunikations-, Investitions- oder Werbefunktion (vgl. EuGH, Urteil vom 18. Juni 2009 – C-487/07, Slg. 2009, I-5185 = GRUR 2009, 756 Rn. 58 – L’Oréal/Bellure; EuGH, GRUR 2010, 445 Rn. 76 f. – Google France und Google; EuGH, Urteil vom 8. Juli 2010 – C-558/08, Slg. 2010, I-6959 = GRUR 2010, 841 Rn. 29 f. – Portakabin/Primakabin). Kann die Benutzung des mit der Marke identischen Zeichens keine der Funktionen der Marke beeinträchtigen, kann der Markeninhaber ihr auf der Grundlage von Art. 5 Abs. 1 Buchst. a MarkenRL aF nicht widersprechen (EuGH, GRUR 2010, 841 [EuGH 08.07.2010 – Rs. C-558/08] Rn. 29 – Portakabin/Primakabin).</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Benutzung zu rein beschreibenden Zwecken verwirklicht keinen der Verletzungstatbestände des Art. 5 Abs. 1 MarkenRL aF (EuGH, Urteil vom 12. November 2002 – C-206/01, Slg. 2002, I-10273 = GRUR 2003, 55 Rn. 54 – Arsenal Football Club), genauso wenig wie eine Verwendung, bei der es ausgeschlossen ist, dass die benutzte Marke im Verkehr als betriebliches Herkunftszeichen aufgefasst wird (EuGH, Urteil vom 14. Mai 2002 – C-2/00, Slg. 2002, I-4187 = GRUR 2002, 692 [BGH 14.05.2002 – VI ZR 220/01] Rn. 17 – Hölterhoff).</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der BGH hat in anderem Zusammenhang, nämlich bei einer Abmahnung hinsichtlich einer verkauften Damenhose, gegen die Marke „MO“ entschieden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Benutzung zu rein beschreibenden Zwecken verwirklicht keinen Verletzungstatbestand, genauso wenig wie eine Verwendung, bei der es ausgeschlossen ist, dass die benutzte Marke im Verkehr als betriebliches Herkunftszeichen aufgefasst wird.</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/abmahnung-der-fast-fashion-brands-gmbh-wegen-verletzung-der-marke-mo-beim-verkauf-von-nike-turnschuhen-ueber-die-handelsplattform-amazon">Abmahnung der FAST Fashion Brands GmbH wegen Verletzung der Marke „MO“ beim Verkauf von Nike Turnschuhen über die Handelsplattform Amazon</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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