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	<title>Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</title>
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	<description>Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz</description>
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		<title>Amazon ASIN</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Jun 2025 14:20:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Abmahnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Amazon: Markenrechtsverletzung durch Anhängen an eine ASIN &#160; Das Anhängen an fremde Amazon-Angebote (ASIN) ist zwar grundsätzlich zulässig, kann aber dennoch zu rechtlichen Problemen führen.  ASIN steht für Amazon Standard Identification Number. &#160; Amazon vergibt für jedes Produkt eine individuelle Identifikationsnummer (ASIN) an den Ersteinsteller. Beabsichtigt ein Händler ein identisches Produkt über Amazon anbieten, muss [&#8230;]</p>
Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/amazon-asin">Amazon ASIN</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Amazon: Markenrechtsverletzung durch Anhängen an eine ASIN</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das Anhängen an fremde Amazon-Angebote (ASIN) ist zwar grundsätzlich zulässig, kann aber dennoch zu rechtlichen Problemen führen.  ASIN steht für Amazon Standard Identification Number.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span id="more-1735"></span></p>
<p>Amazon vergibt für jedes Produkt eine individuelle Identifikationsnummer (ASIN) an den Ersteinsteller. Beabsichtigt ein Händler ein identisches Produkt über Amazon anbieten, muss er sich an diese ASIN anhängen, d.h. sein Angebot wird dieser ASIN zugeordnet. Dies hat zur Folge, dass bei Aufruf des Produktes des Ersteinstellers auch die Angebote aller angehängten Wettbewerber angezeigt werden, die das Produkt ggf. günstiger anbieten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Neben Urheberrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstößen drohen auch Markenrechtsverletzungen. Eine Markenrechtsverletzung liegt z.B. dann vor, wenn unter der fremden ASIN ein Markenprodukt angeboten wird, Dritte sich an die ASIN anhängen, jedoch nicht dieses Markenprodukt sondern ein anderes anbieten. Dann stellt das Anhängen an die fremde ASIN sowohl eine wettbewerbsrechtliche Irreführung als auch eine Markenverletzung dar. Das Landgericht Hamburg hat sich kürzlich mit den markenrechtlichen Ansprüchen (Abmahnkosten, Testkaufkosten) bei Markenrechtsverletzungen durch Anhängen an eine fremde ASIN bei Amazon befasst, so</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Klägerin war im  Groß- und Einzelhandel tätig und Inhaberin der Marke „Lyra Pet“ mit Schutz u a für „Tiernahrung“ und „Vogelfutter“.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Beklagte bot über Amazon Vogelfutter mit der Angebotsbezeichnung „Sonnenblumenkerne schwarz Lyra Pet Wildvogelfutter Vogelfutter Ernte 2017“ mit dem Zusatz „von Lyra Pet“ an.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Klägerin sah darin eine Verletzung ihrer Markenrechte an dem Zeichen „Lyra Pet“. Sie ließ die Beklagte daher wegen Markenrechtsverletzung anwaltlich abmahnen und forderte sie zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Beklagte gab zwar eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, zahlte jedoch nur geringere Abmahnkosten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wegen der nicht erfüllten sog. Annexansprüche (Auskunft, restliche Abmahnkosten, Testkaufkosten, Schadensersatz) erhob die Klägerin Klage. Zur Begründung führte sie aus, die Beklagte habe durch das Angebot ihre Markenrechte an der Bezeichnung „Lyra Pet“ verletzt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Beklagte war der Ansicht, die Klägerin habe mit der Abmahnung rechtsmissbräuchlich gehandelt. Testkaufkosten seien der Klägerin nicht entstanden, zudem sei ein Testkauf nicht erforderlich gewesen. Der der Berechnung der Abmahnkosten zugrunde gelegte Gegenstandswert von 100.000 EUR sei zu hoch.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das Landgericht  verurteilte die Beklagte wegen Markenrechtsverletzung zur Zahlung von Abmahnkosten, Testkaufkosten, zur Auskunftserteilung und stellte die Schadensersatzpflicht der Beklagten fest.  Da die Beklagte auf Amazon unter dem Begriff „Lyra Pet“ Vogelfutter anbot, welches nicht von der Klägerin stammt, hat sie die Marke der Klägerin verletzt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Rechtsmissbrauch verneinte das Gericht. Insofern führte das Gericht unter Verweis auf ein Urteil des OLG Köln zunächst aus, unter welchen Voraussetzungen Rechtsmissbrauch in Form eines Behinderungswettbewerbs vorliegen könne:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&#8222;Eine Behinderung liegt vor, wenn die wettbewerbliche Entfaltungsmöglichkeit des Mitbewerbers beeinträchtigt wird. Das setzt eine Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltungsmöglichkeiten der Mitbewerber voraus, die über die mit jedem Wettbewerb verbundene Beeinträchtigung hinausgeht und bestimmte Unlauterkeitsmerkmale aufweist. Unlauter ist die Beeinträchtigung im Allgemeinen, wenn gezielt der Zweck verfolgt wird, Mitbewerber an ihrer Entfaltung zu hindern und sie dadurch zu verdrängen oder wenn die Behinderung dazu führt, dass die beeinträchtigten Mitbewerber ihre Leistung am Markt durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen können. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich nur auf Grund einer Gesamtwürdigung der relevanten Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Interessen der Mitbewerber, Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit beurteilen (…). Hierzu zählen alle Wettbewerbsparameter, wie der Absatz, wobei die Eignung zur Behinderung ausreicht, auch wenn diese noch nicht eingetreten ist (…).</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ein solcher Fall war dort nicht gegeben: Die Beklagte hatte bereits nicht dargetan, für das Angebot von Vogelfutter unter „amazon.de“ eine ASIN mit der Bezeichnung „Lyra Pet“ zu benötigen. Ferner hat die Beklagte auch in ihrer Angebotsüberschrift die Bezeichnung „Lyra Pet“ verwendet.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Den insoweit von der Klägerin angesetzten Gegenstandswert von 100.000 EUR hielt das Gericht für angemessen:</p>
<p>&#8222;Der insoweit von der Klägerin zugrunde gelegte Gegenstandswert in Höhe von 100.000,00 € entspricht dem Streitwertgefüge der mit Kennzeichenstreitsachen befassten Gerichte. Im Rahmen von kennzeichenrechtlichen Unterlassungsklagen in Fällen der Verletzung sogar nur unterdurchschnittlich benutzter Marken oder geschäftlicher Bezeichnungen werden regelmäßig Streitwerte im Bereich zwischen 100.000,00 € und 150.000,00 € festgesetzt“.</p>
<p>Zudem müsse die Beklagte er Klägerin die geltend gemachten Testkaufkosten erstatten, denn nur durch den Testkauf konnte die Klägerin in Erfahrung bringen, welches Produkt die Beklagte unter dem Zeichen „Lyra Pet“ angeboten hat.</p>
<p>&nbsp;</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/amazon-asin">Amazon ASIN</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
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		<title>Urheberrecht</title>
		<link>https://markenpatenteinternet.de/urheberrecht</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Jun 2025 14:16:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Urheberrecht:   Es gab diverse Abmahnungen im Urheberrecht, insbesondere im Zusammenhang mit Bilderklau und Designverletzungen. Diese Abmahnungen wurden von verschiedenen Kanzleien ausgesprochen und betrafen häufig die unberechtigte Nutzung von Fotos oder Designs im Internet. Auch unberechtigte Bild- und Textnutzungen im Urheberrecht wurden abgemahnt. Ein besonderer Fokus lag auf Abmahnungen wegen der unerlaubten Nutzung von Musikstücken [&#8230;]</p>
Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/urheberrecht">Urheberrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Urheberrecht:</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Es gab diverse Abmahnungen im Urheberrecht, insbesondere im Zusammenhang mit Bilderklau und Designverletzungen. Diese Abmahnungen wurden von verschiedenen Kanzleien ausgesprochen und betrafen häufig die unberechtigte Nutzung von Fotos oder Designs im Internet.</p>
<p><span id="more-1732"></span></p>
<p>Auch unberechtigte Bild- und Textnutzungen im Urheberrecht wurden abgemahnt.</p>
<p>Ein besonderer Fokus lag auf Abmahnungen wegen der unerlaubten Nutzung von Musikstücken auf Social-Media-Plattformen wie Instagram. So wurde etwa von der Rechtsanwaltsgesellschaft IPPC LAW im Auftrag der B1 Recordings GmbH eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch das öffentliche Zugänglichmachen von Musikstücken gefordert. Dabei wurden Schadensersatzforderungen sowie Anwaltskosten geltend gemacht. Die Abmahnungen richteten sich vor allem gegen Nutzer, die Musik ohne entsprechende Lizenz auf Instagram veröffentlicht hatten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Im Dezember 2024 sorgte eine Abmahnung der KSP Rechtsanwälte im Auftrag der dpa Picture Alliance für Aufsehen. Diese betraf die unberechtigte Nutzung von Fotos auf einer Facebook-Seite mit hohen Forderungen , darunter Schadensersatz, Rechtsanwaltskosten, Zinsen und Dokumentationskosten. Die Schadensersatzberechnung orientierte sich an der MFM-Tabelle, die für Fotorechte übliche Lizenzgebühren definiert.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Kanzlei IPPC Law war 2024 mehrfach im Fokus wegen urheberrechtlicher Abmahnungen, insbesondere im Bereich Filesharing und unlizenzierter Musiknutzung auf Social-Media-Plattformen wie Instagram. So wurden etwa Unterlassungs-,Schadensersatz- und Anwaltskostenforderungen gegenüber Nutzern erhoben, die Musikstücke ohne entsprechende Lizenz öffentlich zugänglich gemacht hatten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Allgemein wurde hervorgehoben, dass Abmahnungen im Urheberrecht häufig wegen der unberechtigten Nutzung von Fotos, Videos, Musik oder Designs erfolgen. Die Abmahnungen zielen darauf ab, die Rechtsverletzung zu unterbinden und Schadensersatz sowie Anwaltskosten zu erstreiten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Auch im Bereich Inkasso und Abmahnungen von DigiRights Administration GmbH, Burgschild Inkasso und NIMROD gab es zahlreiche Fälle, oft mit Bezug auf ältere Urheberrechtsverletzungen aus den Jahren 2014 und 2015.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die neuesten Abmahnungen im Bereich Urheberrecht betreffen vor allem die unlizenzierte Nutzung von Musikstücken auf Social-Media-Plattformen wie TikTok und Instagram. Konkret verschickt die Kanzlei IPPC Law im Auftrag der B1 Recordings GmbH Abmahnungen wegen der gewerblichen Nutzung der Songs ,Racoon&#8220; und „Pedro&#8220; ohne erforderliche Lizenzen. Die Betroffenen werden zur Unterlassung, Auskunft über Nutzungsdauer und erzielte Gewinne sowie zur Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten aufgefordert.</p>
<p>Darüber hinaus sind Abmahnungen wegen der unberechtigten Nutzung von Fotos nach wie vor ein häufiges Thema. So fordern die KSP Rechtsanwälte im Auftrag der dpa Picture Alliance GmbH Schadensersatz, Dokumentationskosten, Zinsen und Anwaltskosten wegen der widerrechtlichen Verwendung von Bildern. Die Schadensersatzhöhe wird meist anhand einer Lizenzanalogie berechnet, also orientiert an den üblichen Lizenzgebühren für vergleichbare Werke.</p>
<p>Im Urheberrecht gilt bei Abmahnungen generell: Der Rechteinhaber fordert die Unterlassung der Nutzung, die Beseitigung des rechtswidrigen Zustands sowie Schadensersatz und Ersatz der Anwaltskosten. Die Kosten können sich je nach Gegenstandswert und Art des Werkes auf mehrere hundert bis tausend Euro belaufen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing: </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Frommer Legal mahnte massenhaft Nutzer wegen illegalem Filesharing von Filmen, Serien und Musik ab.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing und Streaming:</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Kanzleien wie IPPC Law und NIMROD Rechtsanwälte mahnten Nutzer wegen illegalem Tausch von Filmen, Serien, Musik oder Computerspielen über Filesharing- Plattformen ab. Gefordert wurden Unterlassungserklärungen, Schadensersatz und Anwaltskosten, oft in Höhe von mehreren hundert bis über tausend Euro.</p>
<p>Auch die unbefugte Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten auf Social Media (z.B. Instagram Reels) führte zu Abmahnungen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Persönlichkeitsrecht und Bildrechte: </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Veröffentlichung von Fotos oder Videos ohne Einwilligung der abgebildeten Personen führte ebenfalls zu Abmahnungen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Besonders betroffene Branchen:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Online-Handel, insbesondere auf eBay, Amazon und eigenen Internetshops; Branchen wie Briefmarken, Druckerzubehör, Süßwaren, Kosmetik, Bücher, Computerspiele, Sportbekleidung und Lebensmittel.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Zusammenfassend sind die aktuellsten Urheberrechts-Abmahnungen vor allem:</strong></p>
<p>Abmahnungen wegen unlizenzierter Musiknutzung auf TikTok und Instagram Abmahnungen wegen unberechtigter Bildnutzung für dpa Picture Alliance.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>BFSG:</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Im Bereich des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sind erstmals wettbewerbsrechtliche Abmahnungen möglich. Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben können als unlautere Wettbewerbshandlungen nach § 3a UWG geahndet werden. Abmahnungen BFSG fordern häufig die Abgabe strafbewehrter Unterlassungserklärungen und können mit Kostenforderungen verbunden sein. Die Rechtsprechung wird noch klären, welche Vorschriften des BFSG tatsächlich marktverhaltensrelevant sind und damit abmahnfähig.</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/urheberrecht">Urheberrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Jun 2025 14:10:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Abmahnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[e Zigaretten]]></category>
		<category><![CDATA[fehlerhafte Pflichtangaben]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen:   Im Wettbewerbs- und Markenrecht war das Abmahnniveau hoch, insbesondere bei gesundheitsbezogenen Angaben in der Lebensmittelwerbung, fehlenden Produktkennzeichnungen und irreführender Werbung. Die Wettbewerbszentrale, der Verein für Schutz gegen unlauteren Wettbewerb (VgU) und andere Organisationen waren aktiv. Typische Abmahngründe waren fehlende Angaben zum Lebensmittelunternehmer, unzulässige Health Claims und fehlende Textilkennzeichnung. Themen waren u.a. irreführende [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen:</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Im Wettbewerbs- und Markenrecht war das Abmahnniveau hoch, insbesondere bei gesundheitsbezogenen Angaben in der Lebensmittelwerbung, fehlenden Produktkennzeichnungen und irreführender Werbung.</p>
<p><span id="more-1729"></span></p>
<p>Die Wettbewerbszentrale, der Verein für Schutz gegen unlauteren Wettbewerb (VgU) und andere Organisationen waren aktiv. Typische Abmahngründe waren fehlende Angaben zum Lebensmittelunternehmer, unzulässige Health Claims und fehlende Textilkennzeichnung.</p>
<p>Themen waren u.a. irreführende Werbung bei Nahrungsergänzungsmitteln, fehlen Grundpreise, fehlendes Impressum und unzulässige Werbung.</p>
<p>Häufige Abmahngründe waren fehlende oder fehlerhafte Pflichtangaben wie Impressum, Widerrufsbelehrung, Preisangaben (insbesondere Versandkosten) und Datenschutzerklärung.</p>
<p>Auch irreführende Werbung, falsche Garantiehinweise und fehlende Alterssichtkontrolle beim Versand von alkoholischen Getränken oder E-Zigaretten führten zu Abmahnungen.</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/wettbewerbsrechtliche-abmahnungen">Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>Aktuelle markenrechtliche Entscheidungen</title>
		<link>https://markenpatenteinternet.de/aktuelle-markenrechtliche-entscheidungen</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Jun 2025 13:54:10 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Lacoste-Abmahnungen durch Epic Legal:   Im Mai 2025 mahnte die Kanzlei Epic Legal aus München im Auftrag von Lacoste Händler ab, die Kleidung mit Zeichen oder Begriffen verkaufen, die mit der Marke Lacoste verwechselt werden könnten. Louis Vuitton-Abmahnungen durch CBH Rechtsanwälte:   Im Mai 2025 gab es Abmahnungen durch die CBH Rechtsanwälte im Auftrag von [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Lacoste-Abmahnungen durch Epic Legal:</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Im Mai 2025 mahnte die Kanzlei Epic Legal aus München im Auftrag von Lacoste Händler ab, die Kleidung mit Zeichen oder Begriffen verkaufen, die mit der Marke Lacoste verwechselt werden könnten.</p>
<p><span id="more-1725"></span></p>
<p><strong>Louis Vuitton-Abmahnungen durch CBH Rechtsanwälte:</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Im Mai 2025 gab es Abmahnungen durch die CBH Rechtsanwälte im Auftrag von Louis Vuitton Malletier. Betroffen sind vor allem Anbieter von Duftzwillingen, Parfumproben oder Parfums. Die Abmahnungen enthalten Vorwürfe der Markenrechtsverletzung und fordern Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenübernahme.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>MO Streetwear GmbH (Marke „MO&#8220;) &#8211; Abmahnungen durch von HAVE FEY Rechtsanwälte</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Im April 2025 erreichten viele Händler Abmahnschreiben der MO Streetwear GmbH. Betroffen sind vor allem Online-Händler, die Produkte mit dem Begriff „MO&#8220; auf Plattformen wie eBay oder</p>
<p>Kleinanzeigen anbieten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>BMW AG &#8211; Abmahnungen durch KLAKA Rechtsanwälte</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die KLAKA Rechtsanwälte verschicken Abmahnungen im Auftrag der BMW AG wegen vermeintlicher Verletzung der Marken, BMW&#8220;, „M&#8220;, „MDrive&#8220; und „Mini&#8220;. Besonders betroffen sind Anbieter, die diese Marken unberechtigt in Produktbeschreibungen oder Überschriften verwenden, ohne den Hinweis „passend für&#8220; oder „geeignet für&#8220;.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>LEO E-Commerce Ltd. (Marke ,,RISA&#8220;) &#8211; Abmahnungen durch von HAVEFEY Rechtsanwälte</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Im April 2025 mahnte die Kanzlei von HAVE FEY Rechtsanwälte im Auftrag der LEO E-Commerce Ltd. zahlreiche Händler ab, die Bekleidung mit dem Begriff „RISA&#8220; anbieten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>CrossFit LLC &#8211; Abmahnungen durch Bird &amp; Bird</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die Kanzlei Bird &amp; Bird verschickte im Auftrag von CrossFit LLC zahlreiche Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen. Betroffen sind vor allem Anbieter, die den Begriff ,,CrossFit&#8220; ohne Lizenz verwenden. Die Abmahnungen enthalten Forderungen nach Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Bioderma-Produkte &#8211; Abmahnungen durch RA Andre Miegel für NAOS</strong></p>
<p><strong>Deutschland GmbH</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Online-Händler, die Bioderma-Produkte ohne entsprechende Lizenz verkauften, wurden abgemahnt Der Vertrieb ist selektiv geregelt, es ist eine Lizenz erforderlich.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Bella Italia &#8211; Abmahnungen durch Kanzlei Hild &amp; Kollegen</strong></p>
<p>Ein Händler bot Küchenmesser unter der geschützten Marke „Bella Italia&#8220; an, ohne Originalware zu verkaufen. Hier ging es um Produktverwechslung und Markenmissbrauch.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Faina Lifestyle &#8211; Abmahnungen durch von HAVE FEY Rechtsanwälte und CBH</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Es gab Abmahnungen wegen der Nutzung der Marke „FAINA&#8220;. Gefordert wurden strafbewehrte Unterlassungserklärungen, Auskunft, Schadensersatz und Anwaltskosten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Schmuddelwedda Dreimaster &#8211; Abmahnungen durch von HAVE FEY Rechtsanwälte</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die Kanzlei von HAVE FEY verschickte Abmahnungen wegen der Verwendung von Fotos von Kleidung der Marke „schmuddelwedda Dreimaster&#8220;. Auch hier ging es um vermeintliche</p>
<p>Markenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Produktfotos.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Harley-Davidson &#8211; Abmahnungen durch Kanzlei Epic Legal</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Ein Händler bot Holzdeko mit dem Markennamen Harley-Davidson ohne Lizenz an. Der Schutz von Markennamen erstreckt sich auch auf Deko-Artikel.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Abmahnungen für die Marke ,,Takumi&#8220;:</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Im Februar 2025 wurden verstärkt Abmahnungen wegen der Nutzung der Marke „Takumi&#8220; verschickt. Die betroffenen Händler und Anbieter wurden aufgefordert, die Nutzung der geschützten Marke zu unterlassen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Abmahnungen für die Marke „MO</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Auch die Marke „MO&#8220; war weiterhin Gegenstand zahlreicher Abmahnungen. Online-Händler, die Produkte mit dieser Bezeichnung anboten, erhielten Abmahnschreiben mit Forderungen nach Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Abmahnungen für die Marke „IVI&#8220;:</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die Marke „IVI&#8220; wurde ebenfalls abgemahnt. Hier ging es um die unbefugte Nutzung der Marke in Produktbeschreibungen oder als Produktname.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Abmahnungen für die Marken „VW&#8220; und „Bulli&#8220;:</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Es gab Abmahnungen wegen der Nutzung der Marken a&#8220;VW&#8220; und „Bulli&#8220; insbesondere bei unberechtigter Verwendung in Verbindung mit Zubehör oder Merchandise-Produkten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Abmahnungen für die Marke „elara&#8220; durch VON HAVE FEY Rechtsanwälte:</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die Elara GmbH ließ im durch die Kanzlei VON HAVE FEY Rechtsanwälte Abmahnungen wegen der unbefugten Nutzung ihrer Marke „elara&#8220; verschicken.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Herrnhuter Sterne GmbH &#8211; Abmahnungen durch SWK Schwarz Rechtsanwälte</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Im Januar 2025 wurden weiterhin zahlreiche Abmahnungen wegen der Nutzung der Marke „Herrnhuter Sterne&#8220; verschickt. Betroffen sind vor allem Händler auf eBay oder Kleinanzeigen, die Geschenksets mit der Bezeichnung „Herrnhuter Sterne&#8220; anbieten.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Faina Lifestyle &#8211; Abmahnungen durch VON HAVE FEY Rechtsanwälte und CBH</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Auch im Januar 2025 wurden Abmahnungen wegen der Nutzung der Marke „FAINA&#8220; verschickt. Die Kanzleien VON HAVE FEY Rechtsanwälte und CBH fordern Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Weitere markenrechtliche Abmahnungen</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>betrafen Marken wie „Claris&#8220;, „Ceran&#8220;, ,UGG&#8220; und „Mensch ärge Dich nicht&#8220;, „KODRA&#8220;, „ILBAY&#8217;s&#8220;, „Ceran&#8220;, „Räderhotel&#8220;, „Evolution&#8220; 1 „BABYborn. Die Abmahnungen richteten sich gegen die unberechtigte Nutzung dieser Marken in Produktbeschreibungen oder als Produktnamen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Es wurden weiterhin Abmahnungen im Auftrag großer Unternehmen wie Volkswagen AG (Marken &#8222;VW&#8220;, „Volkswagen&#8220;, „Käfer&#8220;, „Beetle&#8220;, Bulli&#8220;) und Nobilis Group GmbH (Marken „Creed&#8220;, „Aventus&#8220;, „Baccarat Rouge 540&#8243;, „Versace&#8220;, „Tiziana Terzeni&#8220;) verschickt. Auch Burberry Limited (Marke „Burberry Check&#8220;) waren betroffen. Die Forderungen umfassten Unterlassung, Vernichtung und Auskunft.</p>
<p>In anderen Berichten wurden zusätzlich Marken wie „Apollo&#8220;, „idena&#8220;, &#8220; EXPLORER&#8220;, „Azzurro&#8220;, „Spinning&#8220; und „HULA HOOP&#8220; genannt, deren unberechtigte Nutzung ebenfalls abgemahnt wurde.</p>
<p>Weiter betroffen waren Marken wie „Sloan&#8220;, „WANDERLUST&#8220;, „AMOR&#8220;, „Miele&#8220; „CAROLINA PANTHERS&#8220;, „hallo.solar&#8220;, ,CombioTec&#8220;, „Inbus&#8220;, „nomebase&#8220; und „Yves Rocher&#8220;25, „Naemi&#8220;, „Spross&#8220;, „Vitori&#8220; und „Divi,na</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Swiss Fragrance GmbH &#8211; Abmahnungen wegen Marken ,,Gisada&#8220; und Ambassador&#8220;</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die Swiss Fragrance GmbH mahnte Handler ab, die Parfümproben oder Nachfüllungen mit den Markennamen „Gisada&#8220; oder ,Ambassador&#8220; verkauften.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>INBUS IP GmbH &#8211; Abmahnungen wegen der Marke „INBUS&#8220;</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die Kanzlei Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnte im Auftrag der INBUS IP GmbH Händler ab, die den Begriff „INBUS&#8220; (Sechskantschlüssel) unberechtigt in ihren Angeboten verwendeten. Betroffene wurden aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und Schadenersatz zu leisten</p>
<p><strong>Mercedes Benz Group AG &#8211; Abmahnungen durch Heumann Rechtsanwälte</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die Mercedes Benz Group AG ließ im August 2024 verstärkt durch die Kanzlei Heumann Rechtsanwälte abmahnen. Betroffen waren insbesondere Onlinehändler, die Zubehörteile oder Felgen anboten und dabei die Marke MERCEDES-BENZ&#8220; oder den Mercedesstern verwendeten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Neben Markenrechtsverletzungen wurden auch designrechtliche Abmahnungen wegen der Nutzung geschützter Felgendesigns verschickt. Die Abmahnungenverlangten zusätzlich die Vernichtung der rechtsverletzenden Produkte</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>VDE-Prüfzeichen: Abmahnungen durch Ampersand Rechtsanwälte</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH ließ durch die Kanzlei Ampersand zahlreiche Abmahnungen wegen missbräuchlicher Nutzung des VDE-Prüfzeichens verschicken. Betroffen waren Unternehmen, die das Zeichen ohne gültige Zertifizierung oder mit abgelaufenen Zertifikaten verwendeten. Die Abmahnungen forderten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Auskunft, Schadensersatz, Vernichtung betroffener Produkte und die Erstattung von Anwaltskosten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>FILU und Brigitte Weiß: Markenrechts-Abmahnungen </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Im Juli 2024 wurde eine Abmahnwelle gegen Shopbetreiber verschickt, die Schuhe der Marke FILIl bzw. bLIFESTYLE anboten. Die Abmahnungen beriefen sich auf das Markenrecht und wurden teils auch auf das gleichnamige Unternehmenskennzeichen gestützt. Besonders betroffen waren Webseiten, bei denen eine automatisierte Suche nach „Filii&#8220; auch Produkte anderer Marken anzeigte, was als potenzielle Markenrechtsverletzung gewertet wurde.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Spezifische Fälle: BVB Merchandising GmbH</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die Kanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks &amp; Collegen verschickte im Auftrag der BVB Merchandising GmbH Abmahnungen wegen Verstoßes gegen das Markenrecht. Betroffen waren private Verkäufer, die auf Plattformen wie Kleinanzeigen Produkte unter der Bezeichnung „BVB&#8220; anboten. Die Marke „BVB&#8220; ist als Unionsmarke und als Wortmarke beim DPMA eingetragen.</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/aktuelle-markenrechtliche-entscheidungen">Aktuelle markenrechtliche Entscheidungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>Gesundheitsbezogene Werbung: Gerstengras-Extrakt</title>
		<link>https://markenpatenteinternet.de/gesundheitsbezogene-werbung-gerstengras-extrakt</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 May 2023 09:57:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Gerstengras-Extrakt]]></category>
		<category><![CDATA[gesündestes Nahrungsmittel]]></category>
		<category><![CDATA[gesundheitsbezogene Angaben]]></category>
		<category><![CDATA[Gesundheitsbezogene Werbung]]></category>
		<category><![CDATA[Nahrungsergänzungsmittel]]></category>
		<category><![CDATA[Werbung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Hier ging es um ein Nahrungsergänzungsmittel (Gerstengras-Extrakt &#8211; beworben u.a. als &#8222;gesündestes Nahrungsmittel&#8220;). Es handelt sich dabei um eine gesundheitsbezogene Angabe &#8211; und diese ist nicht belegt. &#160; Gesundheitsbezogene Angaben sind grundsätzlich verboten, sofern sie nicht        den in Art. 3 bis 7 der Verordnung geregelten allgemeinen Grundsätzen und        den in Art. 10 bis [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Hier ging es um ein Nahrungsergänzungsmittel (Gerstengras-Extrakt &#8211; beworben u.a. als &#8222;gesündestes Nahrungsmittel&#8220;). Es handelt sich dabei um eine gesundheitsbezogene Angabe &#8211; und diese ist nicht belegt.</p>
<p><span id="more-1692"></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Gesundheitsbezogene Angaben sind grundsätzlich verboten, sofern sie nicht</p>
<p>       den in Art. 3 bis 7 der Verordnung geregelten allgemeinen Grundsätzen und</p>
<p>       den in Art. 10 bis 19 der Verordnung festgelegten speziellen Anforderungen an gesundheitsbezogene Angaben entsprechen,</p>
<p>       gemäß der Verordnung zugelassen und in die Liste der zugelassenen Angaben gemäß den Art. 13 und 14 der Verordnung aufgenommen sind.</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/gesundheitsbezogene-werbung-gerstengras-extrakt">Gesundheitsbezogene Werbung: Gerstengras-Extrakt</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Rucksack: Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz Fenix Outdoor Gruppe</title>
		<link>https://markenpatenteinternet.de/rucksack-wettbewerbsrechtlicher-leistungsschutz-fenix-outdoor-gruppe</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 May 2023 09:55:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Abmahnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Designrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fenix]]></category>
		<category><![CDATA[Leistungsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Nachahmung]]></category>
		<category><![CDATA[Rucksack]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Hier ging es um den Rucksack Kanken. Der Abgemahnte hatte ein ganz ähnliches Exemplar angeboten. Da es offensichtlich keinen Marken- oder Designschutz gab, musste der Abmahner auf den wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz zurückgreifen. &#160; Die Nachahmung von Waren und Dienstleistungen von Mitbewerbern ist aus Sicht des Lauterkeitsrechts grundsätzlich erlaubt, es sei denn, es kommen besondere Unlauterkeitsumstände hinzu, [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Hier ging es um den Rucksack Kanken. Der Abgemahnte hatte ein ganz ähnliches Exemplar angeboten. Da es offensichtlich keinen Marken- oder Designschutz gab, musste der Abmahner auf den wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz zurückgreifen.</p>
<p><span id="more-1689"></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Nachahmung von Waren und Dienstleistungen von Mitbewerbern ist aus Sicht des Lauterkeitsrechts grundsätzlich erlaubt, es sei denn, es kommen besondere Unlauterkeitsumstände hinzu, wie eine Herkunftstäuschung oder eine Ausnutzung der Wertschätzung des nachgemachten Produkts.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Hierfür muss aber immer auch eine gewisse „wettbewerbliche Eigenart“ des nachgeahmten Produkts vorliegen.</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/rucksack-wettbewerbsrechtlicher-leistungsschutz-fenix-outdoor-gruppe">Rucksack: Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz Fenix Outdoor Gruppe</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>„Geschäfte Texte / Urheberrecht“</title>
		<link>https://markenpatenteinternet.de/geschaefte-texte-urheberrecht</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 May 2023 09:54:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Artikelbeschreibung]]></category>
		<category><![CDATA[geschütztem Textmaterial]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Es ging um die Übernahme von geschütztem Textmaterial. Denn nicht nur Bilder, sondern auch Texte können urheberrechtlichen Schutz genießen – je nach Ausgestaltung und Qualität des jeweiligen Textes. &#160; Nicht jede Artikelbeschreibung ist automatisch urheberrechtlich geschützt, da sie in der Regel nicht ausreichend kreativ oder originell ist, um die Voraussetzungen für den Urheberrechtsschutz zu erfüllen. [&#8230;]</p>
Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/geschaefte-texte-urheberrecht">„Geschäfte Texte / Urheberrecht“</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Es ging um die Übernahme von geschütztem Textmaterial. Denn nicht nur Bilder, sondern auch Texte können urheberrechtlichen Schutz genießen – je nach Ausgestaltung und Qualität des jeweiligen Textes.</p>
<p><span id="more-1686"></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Nicht jede Artikelbeschreibung ist automatisch urheberrechtlich geschützt, da sie in der Regel nicht ausreichend kreativ oder originell ist, um die Voraussetzungen für den Urheberrechtsschutz zu erfüllen. Eine Artikelbeschreibung, die lediglich eine sachliche Beschreibung des Produkts enthält und keine originellen Formulierungen oder kreativen Elemente enthält, würde wahrscheinlich nicht als ausreichend kreativ angesehen, um den Urheberrechtsschutz zu erhalten.</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/geschaefte-texte-urheberrecht">„Geschäfte Texte / Urheberrecht“</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Irreführende Bezeichnung einer Marmelade / Fehlendes Zutatenverzeichnis</title>
		<link>https://markenpatenteinternet.de/irrefuehrende-bezeichnung-einer-marmelade-fehlendes-zutatenverzeichnis</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 May 2023 09:52:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fehlendes Zutatenverzeichnis]]></category>
		<category><![CDATA[Irreführende Bezeichnung]]></category>
		<category><![CDATA[Konfitüren-Verordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensmittelkennzeichnung]]></category>
		<category><![CDATA[Marmelade]]></category>
		<category><![CDATA[Zutatenverzeichnis]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Verstoß gegen die Vorschriften der Konfitüren-Verordnung. Dort heißt es in Anlage 1 lit.5 zur Begriffsbestimmung Marmelade: &#160; Marmelade ist die streichfähige Zubereitung aus Wasser, Zuckerarten und einem oder mehreren der nachstehenden, aus Zitrusfrüchten hergestellten Erzeugnisse: Pülpe, Fruchtmarkt, Saft, wässriger Auszug, Schale. Die für die Herstellung von 1 000 g Enderzeugnis verwendete Menge Zitrusfrüchte beträgt mindestens [&#8230;]</p>
Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/irrefuehrende-bezeichnung-einer-marmelade-fehlendes-zutatenverzeichnis">Irreführende Bezeichnung einer Marmelade / Fehlendes Zutatenverzeichnis</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Verstoß gegen die Vorschriften der Konfitüren-Verordnung. Dort heißt es in Anlage 1 lit.5 zur Begriffsbestimmung Marmelade:</p>
<p><span id="more-1683"></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Marmelade ist die streichfähige Zubereitung aus Wasser, Zuckerarten und einem oder mehreren der nachstehenden, aus Zitrusfrüchten hergestellten Erzeugnisse: Pülpe, Fruchtmarkt, Saft, wässriger Auszug, Schale. Die für die Herstellung von 1 000 g Enderzeugnis verwendete Menge Zitrusfrüchte beträgt mindestens 200 g, von denen mindestens 75 g dem Endokarp entstammen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Aus der Zutatenliste geht hervor, dass keine Zitrusfrüchte enthalten sind &#8211; daher ist die Bezeichnung &#8222;Marmelade&#8220; irreführend.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Auch ging  es um fehlende Angaben zum Lebensmittelunternehmer. Der Name und die Kontaktdaten des Lebensmittelunternehmens sollten auf der Website des Online-Lebensmittelhändlers deutlich sichtbar angegeben werden, damit Verbraucher bei Bedarf Kontakt aufnehmen können.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Zudem ging es um die Lebensmittelkennzeichnung bzw. u.a. um das fehlende Zutatenverzeichnis.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Online-Händler, die vorverpackte Lebensmittel durch Einsatz von Fernkommunikationstechniken (z.B. E-Mail, Internet) zum Verkauf anbieten, sind verpflichtet, Verbrauchern noch vor dem Abschluss eines Kaufvetrages bestimmte Pflichtinformationen verfügbar zu machen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Gemäß Artikel 9 EU-Lebensmittelinformationsverordnung sind dabei neben der Zutatenverzeichnis diverse Angaben nötig.</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/irrefuehrende-bezeichnung-einer-marmelade-fehlendes-zutatenverzeichnis">Irreführende Bezeichnung einer Marmelade / Fehlendes Zutatenverzeichnis</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Benutzung der Marke &#8222;Sompex&#8220;</title>
		<link>https://markenpatenteinternet.de/benutzung-der-marke-sompex</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 May 2023 09:50:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Benutzung]]></category>
		<category><![CDATA[Herkunftsfunktion]]></category>
		<category><![CDATA[Markenverstoß]]></category>
		<category><![CDATA[Sompex]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Abgemahnte hatte Originalwaren des Abmahners angeboten, aber dies unter einer anderen (weiteren) Marke. Dadurch wäre die Herkunftsfunktion der Marke beeinträchtigt, so der Vorwurf. Das dürfte rechtlich nicht ganz unumstritten sein, denn das Angebot erfolgt zumindest auch unter der Marke des Abmahners, und zusätzlich unter einer weiteren Marke. Auch wenn ein gewisser Grad an Irreführung [&#8230;]</p>
Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/benutzung-der-marke-sompex">Benutzung der Marke „Sompex“</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Abgemahnte hatte Originalwaren des Abmahners angeboten, aber dies unter einer anderen (weiteren) Marke. Dadurch wäre die Herkunftsfunktion der Marke beeinträchtigt, so der Vorwurf. Das dürfte rechtlich nicht ganz unumstritten sein, denn das Angebot erfolgt zumindest auch unter der Marke des Abmahners, und zusätzlich unter einer weiteren Marke. Auch wenn ein gewisser Grad an Irreführung vorliegt, bleiben Zweifel, ob tatsächlich einen Markenverstoß vorliegt.</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/benutzung-der-marke-sompex">Benutzung der Marke „Sompex“</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>„Passend für“</title>
		<link>https://markenpatenteinternet.de/passend-fuer</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 May 2023 09:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Ersatzteile]]></category>
		<category><![CDATA[Hinweise]]></category>
		<category><![CDATA[Originalmarke]]></category>
		<category><![CDATA[Passend für]]></category>
		<category><![CDATA[Wortmarke]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Auch das OLG Hamburg hat in diesem Zusammenhang vor Jahren eine interessante Entscheidung getroffen, Urteil vom 5. 12. 2001, Az.:5 U 114/01. Ein Kfz-Ersatzteilehändler hatte von einem türkischen Ersatzteilhersteller Teile importiert. &#160; Auf der Verpackung war unter der Bezeichnung des türkischen Herstellers die Originalmarke des Kfz-Herstellers als Wortmarke und die Originaltypennummer des Motors, für den [&#8230;]</p>
Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/passend-fuer">„Passend für“</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Auch das OLG Hamburg hat in diesem Zusammenhang vor Jahren eine interessante Entscheidung getroffen, Urteil vom 5. 12. 2001, Az.:5 U 114/01. Ein Kfz-Ersatzteilehändler hatte von einem türkischen Ersatzteilhersteller Teile importiert.</p>
<p><span id="more-1677"></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Auf der Verpackung war unter der Bezeichnung des türkischen Herstellers die Originalmarke des Kfz-Herstellers als Wortmarke und die Originaltypennummer des Motors, für den die Teile passen, sowie die Originalbestellnummer angegeben. Der türkische Hersteller war nicht Zulieferfirma des Kfz-Herstellers. Das OLG urteilte, dass eine solche Verwendung der Marke nicht von § 23 Nr. 3 MarkenG gedeckt sei. Dieser gestatte nur notwendige und damit sachlich gebotene Benutzung. Vorliegend fehlte eine klarstellend Bezeichnung auf der Verpackung wie „passend für“ oder „geeignet für“ oder vergleichbare Hinweise. Ohne diese würden maßgebende Teile der angesprochenen Verkehrskreise davon ausgehen, dass es sich um Teile des Kfz-Herstellers oder von diesem autorisierte Teile handle.</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/passend-fuer">„Passend für“</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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