Es ging um die Übernahme von geschütztem Textmaterial. Denn nicht nur Bilder, sondern auch Texte können urheberrechtlichen Schutz genießen – je nach Ausgestaltung und Qualität des jeweiligen Textes.
Nicht jede Artikelbeschreibung ist automatisch urheberrechtlich geschützt, da sie in der Regel nicht ausreichend kreativ oder originell ist, um die Voraussetzungen für den Urheberrechtsschutz zu erfüllen. Eine Artikelbeschreibung, die lediglich eine sachliche Beschreibung des Produkts enthält und keine originellen Formulierungen oder kreativen Elemente enthält, würde wahrscheinlich nicht als ausreichend kreativ angesehen, um den Urheberrechtsschutz zu erhalten.