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	<title>Urheberrecht | Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</title>
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	<description>Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz</description>
	<lastBuildDate>Thu, 26 Jun 2025 14:20:35 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Amazon ASIN</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Jun 2025 14:20:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Abmahnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Amazon]]></category>
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		<category><![CDATA[Lyra Pet]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Amazon: Markenrechtsverletzung durch Anhängen an eine ASIN &#160; Das Anhängen an fremde Amazon-Angebote (ASIN) ist zwar grundsätzlich zulässig, kann aber dennoch zu rechtlichen Problemen führen.  ASIN steht für Amazon Standard Identification Number. &#160; Amazon vergibt für jedes Produkt eine individuelle Identifikationsnummer (ASIN) an den Ersteinsteller. Beabsichtigt ein Händler ein identisches Produkt über Amazon anbieten, muss [&#8230;]</p>
Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/amazon-asin">Amazon ASIN</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Amazon: Markenrechtsverletzung durch Anhängen an eine ASIN</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das Anhängen an fremde Amazon-Angebote (ASIN) ist zwar grundsätzlich zulässig, kann aber dennoch zu rechtlichen Problemen führen.  ASIN steht für Amazon Standard Identification Number.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span id="more-1735"></span></p>
<p>Amazon vergibt für jedes Produkt eine individuelle Identifikationsnummer (ASIN) an den Ersteinsteller. Beabsichtigt ein Händler ein identisches Produkt über Amazon anbieten, muss er sich an diese ASIN anhängen, d.h. sein Angebot wird dieser ASIN zugeordnet. Dies hat zur Folge, dass bei Aufruf des Produktes des Ersteinstellers auch die Angebote aller angehängten Wettbewerber angezeigt werden, die das Produkt ggf. günstiger anbieten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Neben Urheberrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstößen drohen auch Markenrechtsverletzungen. Eine Markenrechtsverletzung liegt z.B. dann vor, wenn unter der fremden ASIN ein Markenprodukt angeboten wird, Dritte sich an die ASIN anhängen, jedoch nicht dieses Markenprodukt sondern ein anderes anbieten. Dann stellt das Anhängen an die fremde ASIN sowohl eine wettbewerbsrechtliche Irreführung als auch eine Markenverletzung dar. Das Landgericht Hamburg hat sich kürzlich mit den markenrechtlichen Ansprüchen (Abmahnkosten, Testkaufkosten) bei Markenrechtsverletzungen durch Anhängen an eine fremde ASIN bei Amazon befasst, so</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Klägerin war im  Groß- und Einzelhandel tätig und Inhaberin der Marke „Lyra Pet“ mit Schutz u a für „Tiernahrung“ und „Vogelfutter“.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Beklagte bot über Amazon Vogelfutter mit der Angebotsbezeichnung „Sonnenblumenkerne schwarz Lyra Pet Wildvogelfutter Vogelfutter Ernte 2017“ mit dem Zusatz „von Lyra Pet“ an.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Klägerin sah darin eine Verletzung ihrer Markenrechte an dem Zeichen „Lyra Pet“. Sie ließ die Beklagte daher wegen Markenrechtsverletzung anwaltlich abmahnen und forderte sie zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Beklagte gab zwar eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, zahlte jedoch nur geringere Abmahnkosten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wegen der nicht erfüllten sog. Annexansprüche (Auskunft, restliche Abmahnkosten, Testkaufkosten, Schadensersatz) erhob die Klägerin Klage. Zur Begründung führte sie aus, die Beklagte habe durch das Angebot ihre Markenrechte an der Bezeichnung „Lyra Pet“ verletzt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Beklagte war der Ansicht, die Klägerin habe mit der Abmahnung rechtsmissbräuchlich gehandelt. Testkaufkosten seien der Klägerin nicht entstanden, zudem sei ein Testkauf nicht erforderlich gewesen. Der der Berechnung der Abmahnkosten zugrunde gelegte Gegenstandswert von 100.000 EUR sei zu hoch.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das Landgericht  verurteilte die Beklagte wegen Markenrechtsverletzung zur Zahlung von Abmahnkosten, Testkaufkosten, zur Auskunftserteilung und stellte die Schadensersatzpflicht der Beklagten fest.  Da die Beklagte auf Amazon unter dem Begriff „Lyra Pet“ Vogelfutter anbot, welches nicht von der Klägerin stammt, hat sie die Marke der Klägerin verletzt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Rechtsmissbrauch verneinte das Gericht. Insofern führte das Gericht unter Verweis auf ein Urteil des OLG Köln zunächst aus, unter welchen Voraussetzungen Rechtsmissbrauch in Form eines Behinderungswettbewerbs vorliegen könne:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&#8222;Eine Behinderung liegt vor, wenn die wettbewerbliche Entfaltungsmöglichkeit des Mitbewerbers beeinträchtigt wird. Das setzt eine Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltungsmöglichkeiten der Mitbewerber voraus, die über die mit jedem Wettbewerb verbundene Beeinträchtigung hinausgeht und bestimmte Unlauterkeitsmerkmale aufweist. Unlauter ist die Beeinträchtigung im Allgemeinen, wenn gezielt der Zweck verfolgt wird, Mitbewerber an ihrer Entfaltung zu hindern und sie dadurch zu verdrängen oder wenn die Behinderung dazu führt, dass die beeinträchtigten Mitbewerber ihre Leistung am Markt durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen können. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich nur auf Grund einer Gesamtwürdigung der relevanten Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Interessen der Mitbewerber, Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit beurteilen (…). Hierzu zählen alle Wettbewerbsparameter, wie der Absatz, wobei die Eignung zur Behinderung ausreicht, auch wenn diese noch nicht eingetreten ist (…).</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ein solcher Fall war dort nicht gegeben: Die Beklagte hatte bereits nicht dargetan, für das Angebot von Vogelfutter unter „amazon.de“ eine ASIN mit der Bezeichnung „Lyra Pet“ zu benötigen. Ferner hat die Beklagte auch in ihrer Angebotsüberschrift die Bezeichnung „Lyra Pet“ verwendet.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Den insoweit von der Klägerin angesetzten Gegenstandswert von 100.000 EUR hielt das Gericht für angemessen:</p>
<p>&#8222;Der insoweit von der Klägerin zugrunde gelegte Gegenstandswert in Höhe von 100.000,00 € entspricht dem Streitwertgefüge der mit Kennzeichenstreitsachen befassten Gerichte. Im Rahmen von kennzeichenrechtlichen Unterlassungsklagen in Fällen der Verletzung sogar nur unterdurchschnittlich benutzter Marken oder geschäftlicher Bezeichnungen werden regelmäßig Streitwerte im Bereich zwischen 100.000,00 € und 150.000,00 € festgesetzt“.</p>
<p>Zudem müsse die Beklagte er Klägerin die geltend gemachten Testkaufkosten erstatten, denn nur durch den Testkauf konnte die Klägerin in Erfahrung bringen, welches Produkt die Beklagte unter dem Zeichen „Lyra Pet“ angeboten hat.</p>
<p>&nbsp;</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/amazon-asin">Amazon ASIN</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
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		<title>Urheberrecht</title>
		<link>https://markenpatenteinternet.de/urheberrecht</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Jun 2025 14:16:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[BFSG]]></category>
		<category><![CDATA[Bilderklau]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Fotos]]></category>
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		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Urheberrecht:   Es gab diverse Abmahnungen im Urheberrecht, insbesondere im Zusammenhang mit Bilderklau und Designverletzungen. Diese Abmahnungen wurden von verschiedenen Kanzleien ausgesprochen und betrafen häufig die unberechtigte Nutzung von Fotos oder Designs im Internet. Auch unberechtigte Bild- und Textnutzungen im Urheberrecht wurden abgemahnt. Ein besonderer Fokus lag auf Abmahnungen wegen der unerlaubten Nutzung von Musikstücken [&#8230;]</p>
Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/urheberrecht">Urheberrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Urheberrecht:</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Es gab diverse Abmahnungen im Urheberrecht, insbesondere im Zusammenhang mit Bilderklau und Designverletzungen. Diese Abmahnungen wurden von verschiedenen Kanzleien ausgesprochen und betrafen häufig die unberechtigte Nutzung von Fotos oder Designs im Internet.</p>
<p><span id="more-1732"></span></p>
<p>Auch unberechtigte Bild- und Textnutzungen im Urheberrecht wurden abgemahnt.</p>
<p>Ein besonderer Fokus lag auf Abmahnungen wegen der unerlaubten Nutzung von Musikstücken auf Social-Media-Plattformen wie Instagram. So wurde etwa von der Rechtsanwaltsgesellschaft IPPC LAW im Auftrag der B1 Recordings GmbH eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch das öffentliche Zugänglichmachen von Musikstücken gefordert. Dabei wurden Schadensersatzforderungen sowie Anwaltskosten geltend gemacht. Die Abmahnungen richteten sich vor allem gegen Nutzer, die Musik ohne entsprechende Lizenz auf Instagram veröffentlicht hatten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Im Dezember 2024 sorgte eine Abmahnung der KSP Rechtsanwälte im Auftrag der dpa Picture Alliance für Aufsehen. Diese betraf die unberechtigte Nutzung von Fotos auf einer Facebook-Seite mit hohen Forderungen , darunter Schadensersatz, Rechtsanwaltskosten, Zinsen und Dokumentationskosten. Die Schadensersatzberechnung orientierte sich an der MFM-Tabelle, die für Fotorechte übliche Lizenzgebühren definiert.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Kanzlei IPPC Law war 2024 mehrfach im Fokus wegen urheberrechtlicher Abmahnungen, insbesondere im Bereich Filesharing und unlizenzierter Musiknutzung auf Social-Media-Plattformen wie Instagram. So wurden etwa Unterlassungs-,Schadensersatz- und Anwaltskostenforderungen gegenüber Nutzern erhoben, die Musikstücke ohne entsprechende Lizenz öffentlich zugänglich gemacht hatten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Allgemein wurde hervorgehoben, dass Abmahnungen im Urheberrecht häufig wegen der unberechtigten Nutzung von Fotos, Videos, Musik oder Designs erfolgen. Die Abmahnungen zielen darauf ab, die Rechtsverletzung zu unterbinden und Schadensersatz sowie Anwaltskosten zu erstreiten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Auch im Bereich Inkasso und Abmahnungen von DigiRights Administration GmbH, Burgschild Inkasso und NIMROD gab es zahlreiche Fälle, oft mit Bezug auf ältere Urheberrechtsverletzungen aus den Jahren 2014 und 2015.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die neuesten Abmahnungen im Bereich Urheberrecht betreffen vor allem die unlizenzierte Nutzung von Musikstücken auf Social-Media-Plattformen wie TikTok und Instagram. Konkret verschickt die Kanzlei IPPC Law im Auftrag der B1 Recordings GmbH Abmahnungen wegen der gewerblichen Nutzung der Songs ,Racoon&#8220; und „Pedro&#8220; ohne erforderliche Lizenzen. Die Betroffenen werden zur Unterlassung, Auskunft über Nutzungsdauer und erzielte Gewinne sowie zur Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten aufgefordert.</p>
<p>Darüber hinaus sind Abmahnungen wegen der unberechtigten Nutzung von Fotos nach wie vor ein häufiges Thema. So fordern die KSP Rechtsanwälte im Auftrag der dpa Picture Alliance GmbH Schadensersatz, Dokumentationskosten, Zinsen und Anwaltskosten wegen der widerrechtlichen Verwendung von Bildern. Die Schadensersatzhöhe wird meist anhand einer Lizenzanalogie berechnet, also orientiert an den üblichen Lizenzgebühren für vergleichbare Werke.</p>
<p>Im Urheberrecht gilt bei Abmahnungen generell: Der Rechteinhaber fordert die Unterlassung der Nutzung, die Beseitigung des rechtswidrigen Zustands sowie Schadensersatz und Ersatz der Anwaltskosten. Die Kosten können sich je nach Gegenstandswert und Art des Werkes auf mehrere hundert bis tausend Euro belaufen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing: </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Frommer Legal mahnte massenhaft Nutzer wegen illegalem Filesharing von Filmen, Serien und Musik ab.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing und Streaming:</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Kanzleien wie IPPC Law und NIMROD Rechtsanwälte mahnten Nutzer wegen illegalem Tausch von Filmen, Serien, Musik oder Computerspielen über Filesharing- Plattformen ab. Gefordert wurden Unterlassungserklärungen, Schadensersatz und Anwaltskosten, oft in Höhe von mehreren hundert bis über tausend Euro.</p>
<p>Auch die unbefugte Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten auf Social Media (z.B. Instagram Reels) führte zu Abmahnungen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Persönlichkeitsrecht und Bildrechte: </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Veröffentlichung von Fotos oder Videos ohne Einwilligung der abgebildeten Personen führte ebenfalls zu Abmahnungen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Besonders betroffene Branchen:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Online-Handel, insbesondere auf eBay, Amazon und eigenen Internetshops; Branchen wie Briefmarken, Druckerzubehör, Süßwaren, Kosmetik, Bücher, Computerspiele, Sportbekleidung und Lebensmittel.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Zusammenfassend sind die aktuellsten Urheberrechts-Abmahnungen vor allem:</strong></p>
<p>Abmahnungen wegen unlizenzierter Musiknutzung auf TikTok und Instagram Abmahnungen wegen unberechtigter Bildnutzung für dpa Picture Alliance.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>BFSG:</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Im Bereich des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sind erstmals wettbewerbsrechtliche Abmahnungen möglich. Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben können als unlautere Wettbewerbshandlungen nach § 3a UWG geahndet werden. Abmahnungen BFSG fordern häufig die Abgabe strafbewehrter Unterlassungserklärungen und können mit Kostenforderungen verbunden sein. Die Rechtsprechung wird noch klären, welche Vorschriften des BFSG tatsächlich marktverhaltensrelevant sind und damit abmahnfähig.</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/urheberrecht">Urheberrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>„Geschäfte Texte / Urheberrecht“</title>
		<link>https://markenpatenteinternet.de/geschaefte-texte-urheberrecht</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 May 2023 09:54:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Artikelbeschreibung]]></category>
		<category><![CDATA[geschütztem Textmaterial]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Es ging um die Übernahme von geschütztem Textmaterial. Denn nicht nur Bilder, sondern auch Texte können urheberrechtlichen Schutz genießen – je nach Ausgestaltung und Qualität des jeweiligen Textes. &#160; Nicht jede Artikelbeschreibung ist automatisch urheberrechtlich geschützt, da sie in der Regel nicht ausreichend kreativ oder originell ist, um die Voraussetzungen für den Urheberrechtsschutz zu erfüllen. [&#8230;]</p>
Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/geschaefte-texte-urheberrecht">„Geschäfte Texte / Urheberrecht“</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Es ging um die Übernahme von geschütztem Textmaterial. Denn nicht nur Bilder, sondern auch Texte können urheberrechtlichen Schutz genießen – je nach Ausgestaltung und Qualität des jeweiligen Textes.</p>
<p><span id="more-1686"></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Nicht jede Artikelbeschreibung ist automatisch urheberrechtlich geschützt, da sie in der Regel nicht ausreichend kreativ oder originell ist, um die Voraussetzungen für den Urheberrechtsschutz zu erfüllen. Eine Artikelbeschreibung, die lediglich eine sachliche Beschreibung des Produkts enthält und keine originellen Formulierungen oder kreativen Elemente enthält, würde wahrscheinlich nicht als ausreichend kreativ angesehen, um den Urheberrechtsschutz zu erhalten.</p>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/geschaefte-texte-urheberrecht">„Geschäfte Texte / Urheberrecht“</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Intime Fotos &#8211; Anspruch auf Löschung</title>
		<link>https://markenpatenteinternet.de/intime-fotos-anspruch-auf-loeschung</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Oct 2018 11:41:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Abmahnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<section  class='av_textblock_section av-jmuiggc2-63ea8668a09ff1860ee84a2b3689fc3d '   itemscope="itemscope" itemtype="https://schema.org/BlogPosting" itemprop="blogPost" ><div class='avia_textblock'  itemprop="text" ><h1 style="text-align: left;"><span style="text-decoration: underline;"><strong>Löschanspruch in Bezug auf intime Fotos nach Beendigung der Beziehung</strong></span></h1>
<p style="text-align: justify;">Macht in einer intimen Liebesbeziehung der eine Partner mit Einverständnis des anderen Partners intime Bild- oder Filmaufnahmen kann dem Abgebildeten nach Beendigung der Beziehung ein <em><strong>Löschanspruch</strong></em> dieser intimen Fotos zustehen. Seine <em><strong>Einwilligung</strong></em> in die Anfertigung der Bild- oder Filmaufnahmen wird er regelmäßig lediglich <em><strong>auf die Dauer der Beziehung beschränkt</strong></em> haben. Der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Gestalt des Rechts auf Bildnisschutz sowie der absolute Schutz der Intimsphäre überwiegen das Interesse desjenigen, der die Bild- oder Filmaufnahmen erstellt hat. Dies entschied der Bundesgerichtshof <u><strong><a style="color: #3366ff;" href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;nr=73173&amp;pos=0&amp;anz=1" target="_blank" rel="noopener">(vgl. BGH, Urteil v. 13.10.2015 &#8211; VI ZR 271/14)</a></strong></u>.<span style="background-color: #e7d8c1;"><strong><span id="more-1006"></span></strong></span></p>
<h1 style="text-align: left;"><span style="text-decoration: underline;"><strong>Was lag der Entscheidung des BGH zugrunde?</strong></span></h1>
<p style="text-align: justify;">Die Klägerin und der Beklagte führten eine intime Liebesbeziehung. Der Beklagte, seines Zeichens Berufsfotograf, fertigte während dieser Beziehung von der Klägerin zahlreiche Bild- und Filmaufnahmen an. Auf diesen Aufnahmen ist die Klägerin teils bekleidet und teils unbekleidet zu sehen. Die Aufnahmen zeigen die Klägerin vor, während und nach dem Intimverkehr mit dem Beklagten sowie ihren Intimbereich. Die Klägerin überließ dem Beklagten weitere selbst angefertigte Bilder mit Intimbezug in digitalisierter Form. Daneben gibt es weitere Aufnahmen der Klägerin, die sie ohne jeden intimen Bezug in Alltagssituationen zeigen. Nachdem die Beziehung beendet und die Parteien zerstritten waren, nahm die Klägerin den Beklagten auf <em><strong>Löschung</strong></em> <em><strong>sämtlicher Fotos und Filmaufnahmen</strong></em> in Anspruch.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Landgericht gab der Klage der Klägerin teilweise statt. Nicht alle Bilder seien zu löschen. Der <em><strong>Löschanspruch besteht aber für solche Bilder</strong></em>, die die Klägerin</p>
<ul>
<li>in unbekleidetem Zustand,</li>
<li style="text-align: justify;">in teilweise unbekleidetem Zustand, soweit der Intimbereich der Klägerin (Brust und/oder Geschlechtsteil) zu sehen ist,</li>
<li>lediglich ganz oder teilweise nur mit Unterwäsche bekleidet,</li>
<li>vor, während oder im Anschluss an den Geschlechtsverkehr</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">zeigen. Sowohl das Berufungsgericht als auch der Bundesgerichtshof schlossen sich der Entscheidung des Landgerichts an.</p>
<h1 style="text-align: left;"><span style="text-decoration: underline;"><strong>Die Begründung des BGH</strong></span></h1>
<h2><span style="text-decoration: underline;"><strong>Der Löschanspruch</strong></span></h2>
<p style="text-align: justify;">Der Anspruch auf Löschung der Bild- und Filmaufnahmen, die die Klägerin in intimen Situationen zeigen, ergibt sich aus <u><strong><a style="color: #3366ff;" href="https://dejure.org/gesetze/BGB/823.html" rel="noopener">§ 823 Abs. 1</a></strong></u>, <u><strong><a style="color: #3366ff;" href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1004.html" rel="noopener">§ 1004 BGB</a></strong></u> wegen <em><strong>Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts</strong></em> (<u><strong><a style="color: #3366ff;" href="https://dejure.org/gesetze/GG/2.html" rel="noopener">Art. 2 Abs. 1 GG</a></strong></u> i.V.m. <u><strong><a style="color: #3366ff;" href="https://dejure.org/gesetze/GG/1.html" rel="noopener">Art. 1 Abs. 1 GG</a></strong></u>). Er lässt sich nicht aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), dem Kunsturhebergesetz (KUG) oder dem Urhebergesetz (UrhG) herleiten. Der Beklagte war auch nicht in seiner Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) berührt. Der Beklagte konnte sich auch nicht auf das grundrechtlich geschützte Eigentum an den Bildern oder die Kunstfreiheit berufen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Aufnahmen, die die Klägerin in intimen Situationen zeigen, berühren ihr <em><strong>Recht auf Bildnisschutz</strong></em> und damit verknüpft ihre <em><strong>absolut geschützte Intimsphäre</strong></em>. Der Verstoß des Beklagten liegt in einem rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin. Dabei ist der Eingriff durch den Beklagten darin zu erkennen, dass er gegen den Willen der Klägerin weiterhin die Verfügungsmacht über die angefertigten Aufnahmen ausübt.</p>
<p style="text-align: justify;">Das (Löschungs-)Interesse der Klägerin war gegen das Interesse des Beklagten (Eigentum an den Bildern und ihr Erhalt) abzuwägen. Das Interesse der Klägerin überwiegt im Ergebnis das Interesse des Beklagten. Gerade der Bereich der Intimsphäre genieße einen überragend bedeutenden Schutz. Jeder ist &#8211; so der BGH &#8211; grundsätzlich allein zur Verfügung über die Verwendung seines Bildnisses berechtigt. Das gilt nicht allein für den Bereich in der Öffentlichkeit, sondern auch überall sonst. Entsprechend ist es das Recht eines jeden Einzelnen, darüber zu entscheiden, ob er die intime Beziehung zu einem Partner offenbart oder nicht. Inwieweit Einblick in die Intimsphäre gegeben wird, ist eine Entscheidung, die jeder für sich treffen kann. Wer sich über diese Entscheidung gegen den Willen des Betroffenen hinwegsetzt, kann bereits dessen Persönlichkeitsrecht verletzen.</p>
<p style="text-align: justify;">Der BGH stellt weiter heraus, dass der Besitz intimer Aufnahmen geeignet ist, über den Abgebildeten eine gewisse <em><strong>Herrschafts- und Manipulationsmacht</strong></em> inne zu haben. Das selbst dann, wenn eine Verbreitungsabsicht der Aufnahmen nicht beabsichtigt ist. Durch den fortbestehenden Besitz der Aufnahmen erfahre der Betroffene ein <em><strong>Ausgeliefertsein und eine Fremdbestimmung</strong></em>.</p>
<h2 style="text-align: left;"><span style="text-decoration: underline;"><strong>Zeitliche Begrenzung der Einwilligung</strong></span></h2>
<p style="text-align: justify;">Eine einmal während der Beziehung erteilte <em><strong>Einwilligung</strong></em> in die Anfertigung intimer Aufnahmen ist <em><strong>auf die Dauer der Beziehung</strong></em> nach der Entscheidung des BGH <em><strong>beschränkt</strong></em>.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Klägerin hatte dem Beklagten Einblick in ihre Intimsphäre gewährt. Sie hatte ihm sogar selbst angefertigte Aufnahmen zukommen lassen. Der BGH hatte die Frage zu klären, ob diese Einwilligung der Klägerin zeitlich begrenzt war. Der BGH entschied, diese Einwilligung sei nur für die Dauer der Beziehung erteilt worden. Die Einwilligung musste auch nicht ausdrücklich von der Klägerin auf diese Dauer begrenzt werden. Es sei ausreichend, dass sich die Begrenzung schlüssig aus dem Verhalten der Klägerin ergebe. Der BGH zog für die Frage nach der Wirksamkeit und dem Umfang der Einwilligung die nach <u><strong><a style="color: #3366ff;" href="https://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/22.html" rel="noopener">§ 22 KUG</a></strong></u> entwickelten Grundsätze heran. Im privaten Bereich kann eine solche <em><strong>Einwilligung</strong></em> demnach <em><strong>auch formlos sowohl beschränkt als auch unbeschränkt</strong></em> erteilt werden. Sie kann in räumlicher oder zeitlicher Hinsicht oder auch auf einen bestimmten Zweck oder für nur bestimmte Medien ausgesprochen werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Auslegung kam zu dem Ergebnis, dass die Aufnahmen der Klägerin <em><strong>ausschließlich im privaten Bereich ohne vertragliche Beziehung und unentgeltlich</strong></em> entstanden sind. Sie wurden nur zu persönlichen, privaten Zwecken gefertigt. Sie waren weder zur Veröffentlichung noch für eine Verbreitung bestimmt. Die Auslegung kam dann zu dem Ergebnis, dass die Einwilligung in die Nutzung der Aufnahmen auf die Dauer der bestehenden Beziehung beschränkt war.</p>
<h1><strong><u>Praxishinweis</u></strong></h1>
<p style="text-align: justify;">Wer während einer Beziehung in die Anfertigung intimer Aufnahmen eingewilligt hat, der tat dies sicherlich im Vertrauen darauf, dass die Beziehung andauern und nicht zerbrechen würde. Findet die Beziehung entgegen aller Erwartungen dann doch ihr Ende und trennen sich die Partner im Streit, stellt sich für den Abgebildeten ganz nachvollziehbar die Frage nach dem Verbleib der Aufnahmen und seiner Einwirkungsmöglichkeit auf diese. Die Ungewissheit, was der ehemalige Partner mit dem Film- und Bildmaterial anstellt, versetzt den Abgebildeten in eine Lage von Unsicherheit. Er hat beispielsweise zu befürchten, dass die Aufnahmen in die Öffentlichkeit gelangen. Der Abgebildete ist der unangenehmen Situation ausgesetzt, nicht selbst darüber zu entscheiden, wie mit den Aufnahmen zukünftig umgegangen wird. Dieser Zustand ist vom Betroffenen nicht hinzunehmen.</p>
<p style="text-align: justify;">Zumindest für den Fall, dass solche Aufnahmen im rein privaten Bereich ohne jede darüber hinausgehende Verbreitungs- oder Nutzungsabsicht unentgeltlich angefertigt wurden, hat der BGH dem Abgebildeten einen Löschanspruch zugesprochen. Der Anspruch kann dadurch sicher durchgesetzt werden, dass derjenige, der die Löschung vorzunehmen hat, <em><strong>bei Zuwiderhandlung zu einem Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, ersatzweise zur Ordnungshaft</strong></em> zu verurteilen ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Betroffene müssen es also nicht hinnehmen, wenn der ehemalige Partner sich weigert während der Beziehung angefertigte Intimfotos zu löschen. Dem Partner steht es nicht zu, solche Aufnahmen für sich zu behalten.</p>
<p style="text-align: justify;">Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.</p>
</div></section>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/intime-fotos-anspruch-auf-loeschung">Intime Fotos – Anspruch auf Löschung</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Abmahnung &#8211; Urheberrechtsverletzung bei Verwendung von Creative Commons Bildern</title>
		<link>https://markenpatenteinternet.de/abmahnung-urheberrechtsverletzung-bei-verwendung-von-creative-commons-bildern</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Oct 2018 11:26:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Abmahnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://mpi.unternehmensberatung-quack.de/?p=984</guid>

					<description><![CDATA[]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<section  class='av_textblock_section av-jmuhwafz-691cabfcf0516025f2fdccd8aee6b02a '   itemscope="itemscope" itemtype="https://schema.org/BlogPosting" itemprop="blogPost" ><div class='avia_textblock'  itemprop="text" ><h1 style="text-align: left;"><strong><span style="text-decoration: underline;">Abmahnung &#8211; Urheberrechtsverletzung bei Verwendung von Creative Commons Bildern</span></strong></h1>
<p style="text-align: justify;">Uns wurde bekannt, dass der <b><i>Verband zum Schutz geistigen Eigentums (VSGE)</i></b> zahlreiche Nutzer von Creative Commons Bildern durch den <b><i>Rechtsanwalt Lutz Schroeder</i></b> abmahnen lässt. Oft geht es dabei um die Nutzung von Bildern des <b><i>Fotografen Dennis Skley</i></b>. Dieser stellt seine Bilder auf der Internetplattform <b><i>Flickr</i></b> unter der sogenannten Creative Commons Lizenz zur Verfügung.<span style="background-color: #e7d8c1;"><strong><span id="more-984"></span></strong></span>Den Nutzern wird vorgeworfen, sie hätten das Urheberrecht verletzt. Die jeweiligen Creative Commons Lizenzbestimmungen seien nicht beachtet worden. Meistens hätten die Nutzer der lizenzierten Bilder nicht oder nur fehlerhaft den Urheber der Bilder benannt.</p>
<p style="text-align: justify;">Wie üblich wird von den Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung verlangt. Daneben werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht sowie die Zahlung entstandener Rechtsanwaltsgebühren gefordert.</p>
<h1 style="text-align: left;"><strong><span style="text-decoration: underline;">Vermeiden Sie Abmahnungen wegen Verstoßes gegen die Creative Commons Lizenzen</span></strong></h1>
<p style="text-align: justify;"><b><i>Creative Commons Lizenzen</i></b> schaffen die Möglichkeit, fremde und unter dem Schutz des Urheberrechts stehende Werke frei zu nutzen. Insbesondere <a href="https://www.flickr.com/" target="_blank" rel="noopener"><span style="color: #3366ff;"><em><strong><span style="text-decoration: underline;"><span style="color: #3366ff; text-decoration: underline;">Flickr</span></span></strong></em></span> </a>und <a href="https://www.wikipedia.de/" target="_blank" rel="noopener"><strong><em><span style="text-decoration: underline;"><span style="color: #3366ff; text-decoration: underline;">Wikipedia</span></span></em></strong></a> aber auch viele weitere Plattformen bieten Creative Commons Inhalte an. Sie erfreuen sich daher großer Beliebtheit bei Internetnutzern, die eigene Webseiten betreiben. <b><i>Freie Nutzbarkeit</i></b> bedeutet dabei jedoch nicht, dass das unter der Creative Commons Lizenz stehende Werk ohne jede Nennung des Urhebers und gegebenenfalls weiterer Angaben in die eigene Webseite eingebunden und übernommen werden kann. Die Creative Commons Lizenzen bieten den Urhebern mehrere Möglichkeiten an, inwieweit und wofür sie ihre Werke allen Nutzern zur freien Nutzung zur Verfügung stellen wollen. Eine Übersicht der Möglichkeit wird auf einer Unterseite von <span style="color: #3366ff; text-decoration: underline;"><em><strong><a style="color: #3366ff; text-decoration: underline;" href="https://creativecommons.org/licenses/?lang=de" target="_blank" rel="noopener">creativecommons.org</a></strong></em></span> bereitgestellt. Neben diesen <i>&#8222;Grundschemata&#8220; </i>erlauben die Creative Commons Lizenzen es dem Urheber weitere Kennzeichnungspflichten von den Nutzern seiner Werke zu verlangen, beispielsweise eine Verlinkung zu seinem Werk zu setzen.</p>
<p style="text-align: justify;"><b><i>Achten Sie darauf</i></b>, bei der Nutzung von Creative Commons Lizenzen alle geforderten Angaben vorzunehmen. Nur dann, wenn Sie insgesamt alle jeweiligen Lizenzbedingungen beachten, sind Sie vor einer Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen die Creative Commons Lizenzen sicher.</p>
<h1 style="text-align: left;"><span style="text-decoration: underline;"><strong>Hilfe im Falle einer Abmahnung wegen der Verletzung von Creative Commons Lizenzen</strong></span></h1>
<p align="justify">Sie sind Empfänger einer Abmahnung? Ihnen wird vorgeworfen gegen eine Creative Commons Lizenz verstoßen zu haben?</p>
<p align="justify">Wir bieten Ihnen ein <i><b><span style="background-color: #e7d8c1;">1. kostenloses Informationsgespräch</span></b></i> zur Einschätzung Ihres Falles an.</p>
<p align="justify">Als auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts seit mehr als 15 Jahren tätige und spezialisierte Kanzlei, werden wir tagtäglich mit Abmahnungen konfrontiert. Diese Expertise möchten wir Ihnen anbieten, um Sie bestmöglich zu allen Fragen aus diesem Rechtsgebiet zu beraten. Möglicherweise ist uns der Abmahnende sogar bereits aus von uns geführten gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren bekannt. Auch diese Erfahrungswerte möchten wir nutzen, um Ihnen kompetent und vertraulich zur Seite zu stehen.</p>
<h1 style="text-align: left;" align="justify"><span style="text-decoration: underline;"><b>Vorgehen bei Erhalt einer Abmahnung</b></span></h1>
<p style="text-align: justify;" align="justify">Abmahnungen bergen zahlreiche Risiken für den Abgemahnten. Zu den Risiken gehören beispielsweise folgende Punkte:</p>
<ul>
<li>
<p style="text-align: justify;" align="justify">Nehmen Sie die Abmahnung unbedingt ernst.</p>
</li>
<li>
<p style="text-align: justify;" align="justify">Beachten Sie die häufig nur kurzen Fristen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung. Nehmen Sie rechtzeitig professionelle anwaltliche Hilfe in Anspruch.</p>
</li>
<li>
<p style="text-align: justify;" align="justify">Lassen Sie die Abmahnung nicht unbeachtet liegen. Es droht ansonsten der Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Sie. Hierin liegt ein weiteres Kostenrisiko.</p>
</li>
<li>
<p style="text-align: justify;" align="justify">Oft werden Sie zur Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung aufgefordert. Häufig sind diese abzugebenden Erklärungen zu Ihrem Nachteil formuliert. Nicht selten wird die Unterlassung auch nicht abgemahnten Verhaltens verlangt. <u><b>Achtung:</b></u> Wird eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung unverändert abgegeben, ist sie rechtsverbindlich und zwar ein Leben lang.</p>
</li>
<li>
<p style="text-align: justify;" align="justify">Geben Sie keine vorformulierten sogenannte <i>&#8222;</i><i>modifizierte Unterlassungserklärungen&#8220;</i> aus dem Internet ab. Für gewöhnlich sind diese nicht auf den Sie konkret betreffenden Fall zugeschnitten und daher unbrauchbar.</p>
</li>
<li>
<p style="text-align: justify;" align="justify">Fehler bei der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung bergen für den Abgemahnten das Risiko hoher Vertragsstrafen.</p>
</li>
<li>
<p style="text-align: justify;" align="justify">Häufig ist eine ausgesprochene Abmahnung <u>zumindest teilweise</u> berechtigt und legitim. Nur selten ist die Abmahnung insgesamt rechtsmissbräuchlich.</p>
</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;" align="justify">Scheuen Sie sich nicht, professionelle anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Greifen Sie zurück auf unsere jahrelange Erfahrung im Bereich des Abmahnwesens und nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Nicht nur im Falle einer Abmahnung, sondern auch darüber hinaus, bieten wir Ihnen selbstverständlich in allen weiteren Fragen rund um den Gewerblichen Rechtsschutz und das Urheberrecht unsere Beratung an.</p>
<hr />
<p><strong><u>Erfahren Sie mehr:</u></strong></p>
<p style="text-align: justify;">Auf dem Rechtsgebiet des Urheberrechts kommt es nicht allein wegen der Verletzung von Creative Commons Lizenzen zu Abmahnungen. Beispielsweise wird auch wegen <span style="color: #3366ff; text-decoration: underline;">Filesharings in Online-Tauschbörsen</span> oder wegen der <span style="color: #3366ff;"><u>öffentlichen Übertragung von Sportereignissen</u></span> abgemahnt.</p>
</div></section>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/abmahnung-urheberrechtsverletzung-bei-verwendung-von-creative-commons-bildern">Abmahnung – Urheberrechtsverletzung bei Verwendung von Creative Commons Bildern</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Abmahnung wegen Filesharings in Online-Tauschbörsen</title>
		<link>https://markenpatenteinternet.de/abmahnung-wegen-filesharings-in-online-tauschboersen</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Oct 2018 11:23:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Abmahnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://mpi.unternehmensberatung-quack.de/?p=978</guid>

					<description><![CDATA[]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<section  class='av_textblock_section av-jmuhszh5-c1abbaf3e3f6c6240927231d8d5f8559 '   itemscope="itemscope" itemtype="https://schema.org/BlogPosting" itemprop="blogPost" ><div class='avia_textblock'  itemprop="text" ><h1 style="text-align: left;"><span style="text-decoration: underline;"><strong><b>Abmahnung wegen Filesharings in Online-Tauschbörsen</b></strong></span></h1>
<p style="text-align: justify;" align="JUSTIFY">Wir haben erfahren, dass die <b><i>DigiRights Administration GmbH</i></b> seit Jahren durch den <b><i>Rechtsanwalt Daniel Sebastian</i></b> zahlreiche Anschlussinhaber von Internetanschlüssen abmahnen lässt. Der Vorwurf lautet regelmäßig, dass durch das Urheberrecht geschützte Werke in Online-Tauschbörsen angeboten wurden. Dieses <b><i>Filesharing</i></b> stelle eine Urheberrechtsverletzung dar.<span style="background-color: #e7d8c1;"><strong><span id="more-978"></span></strong></span></p>
<p style="text-align: justify;" align="JUSTIFY">Von den abgemahnten Internetanschlussinhabern wird die Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages verlangt.</p>
<h1 style="text-align: left;" align="JUSTIFY"><strong><span style="text-decoration: underline;">DiGiRights unterliegt vor Gericht</span></strong></h1>
<p style="text-align: justify;">In einem vor dem Amtsgericht Charlottenburg im Jahr 2016 entschiedenen Rechtsstreit unterlag die als Klägerin auftretende DiGiRights Administration GmbH (<span style="color: #3366ff;">Urteil AG Charlotteburg v. 26.05.2016 &#8211; Az.: 218 C 37/16</span>).</p>
<p style="text-align: justify;">Das Amtsgericht entschied, dass der klagenden DiGi Rights Administration GmbH bereits die <b><i>Aktivlegitimation</i></b> aus mehreren Gründen in dem zu entscheidenden Fall gefehlt habe. Das bedeutet, dass der Klägerin bereits die Berechtigung fehlte, den geltend gemachten Anspruch durchzusetzen.</p>
<p style="text-align: justify;">Beispielsweise sei auf die Klägerin <b><i>kein eigenständig übertragbares Nutzungsrecht</i></b> übertragen worden. Die Übertragung von Rechten <i>&#8222;mit Bezug auf Filesharing in Peer-2-Peer-Netzwerken&#8220;</i> sei kein eigenständig übertragbares Nutzungsrecht. Ein solches gäbe es in dieser Form auch nicht.</p>
<p style="text-align: justify;">Auch sei der Beauftragung der Klägerin nicht zu entnehmen, dass ihr bestimmte Nutzungsrechte hätten übertragen werden sollen. Sie durfte weder die Werke in Tauschbörsen anbieten, noch durfte sie Dritten Nutzungsrechte lizensieren.</p>
<h1 style="text-align: left;"><span style="text-decoration: underline;"><strong><b><i></i><i></i>Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen</b></strong></span></h1>
<p style="text-align: justify;">Auch wenn die DiGiRights Administration GmbH vor dem Amtsgericht Charlottenburg unterlag, sind ihre Abmahnungen ernst zu nehmen. Jeder Fall ist anders. Andere Gerichte sind an die Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg nicht gebunden. Jedes Gericht kann den ihm vorgelegten Fall anders beurteilen. Es ist durchaus möglich, dass in einem anderen Verfahren die Aktivlegitimation gegeben und der geltend gemachte Anspruch begründet ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Bei der Kanzlei von <b><i>Daniel Sebastian</i></b> handelt es sich um eine im Abmahnwesen hoch spezialisierte Kanzlei mit Sitz in Berlin. Die Kanzlei ist also nicht lediglich als Trittbrettfahrer auf den Zug zahlreicher Abmahnanwälte aufgesprungen.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Geschäft mit Abmahnungen aus dem Bereich des Urheberrechts, insbesondere wegen Filesharings, boomt nach wie vor. Wir berichteten hierüber bereits im Zusammenhang mit Abmahnungen aus diesem Bereich seitens der <b><i>Kanzlei Waldorf Frommer</i></b>. 35.815 Abmahnungen gingen im Jahr 2014 auf ihr Konto.</p>
<p style="text-align: justify;">Gegenstand von Abmahnungen aus dem Bereich des Urheberrechts sind neben Filmwerken insbesondere auch Werke der Musik, Hörbücher, TV-Serien und Software. Der Tausch dieser Werke über Online-Tauschbörsen, dem sogenannten <b><i>Filesharing</i></b>, birgt damit stets ein hohes Abmahnrisiko.</p>
<h1 style="text-align: left;"><strong><span style="text-decoration: underline;">Hilfe im Falle einer Abmahnung wegen Filesharings</span></strong></h1>
<p style="text-align: justify;">Haben auch Sie eine Abmahnung wegen Filesharings in einer Online-Tauschbörse erhalten? Stammt diese Abmahnung von der <b><i>Kanzlei Daniel Sebastian</i></b> und wurde im Auftrag der <b><i>DigiRights Administration GmbH</i></b> versandt?</p>
<p style="text-align: justify;" align="justify">Nehmen sie diese Abmahnung unbedingt ernst. Geben Sie keinesfalls die vorformulierte Unterlassungsverpflichtungserklärung ab. Lassen Sie sich von einem Spezialisten auf dem Gebiet des Urheberrechts beraten und die Unterlassungsverpflichtungserklärung prüfen und gegebenenfalls modifizieren. Die <b><i>Rechtsprechung</i></b> zu diesem Abmahnthema ist für den juristischen Laien kaum überschaubar. Fehler sind schnell gemacht und kaum wieder aus der Welt zu schaffen. Wer etwa die Unterlassungserklärung unterschreibt, erkennt den darin enthaltenen Vorwurf verbindlich an.</p>
<p align="justify">Wir bieten Ihnen ein <i><b><span style="background-color: #e7d8c1;">1. kostenloses Informationsgespräch</span></b></i> zur Einschätzung Ihres Falles an.</p>
<p align="justify">Als auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts seit mehr als 15 Jahren tätige und spezialisierte Kanzlei, werden wir tagtäglich mit Abmahnungen konfrontiert. Diese Expertise möchten wir Ihnen anbieten, um Sie bestmöglich zu allen Fragen aus diesem Rechtsgebiet zu beraten. Möglicherweise ist uns der Abmahnende sogar bereits aus von uns geführten gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren bekannt. Auch diese Erfahrungswerte möchten wir nutzen, um Ihnen kompetent und vertraulich zur Seite zu stehen.</p>
<h1 style="text-align: left;" align="justify"><strong><span style="text-decoration: underline;">Vorgehen bei Erhalt einer Abmahnung</span></strong></h1>
<p align="JUSTIFY">Abmahnungen bergen zahlreiche Risiken für den Abgemahnten. Zu den Risiken gehören beispielsweise folgende Punkte:</p>
<ul>
<li>
<p align="JUSTIFY">Nehmen Sie die Abmahnung unbedingt ernst.</p>
</li>
<li>
<p align="JUSTIFY">Beachten Sie die häufig nur kurzen Fristen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung. Nehmen Sie rechtzeitig professionelle anwaltliche Hilfe in Anspruch.</p>
</li>
<li>
<p align="JUSTIFY">Lassen Sie die Abmahnung nicht unbeachtet liegen. Es droht ansonsten der Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Sie. Hierin liegt ein weiteres Kostenrisiko.</p>
</li>
<li>
<p align="JUSTIFY">Oft werden Sie zur Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung aufgefordert. Häufig sind diese abzugebenden Erklärungen zu Ihrem Nachteil formuliert. Nicht selten wird die Unterlassung auch nicht abgemahnten Verhaltens verlangt. <u><b>Achtung:</b></u> Wird eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung unverändert abgegeben, ist sie rechtsverbindlich und zwar ein Leben lang.</p>
</li>
<li>
<p align="JUSTIFY">Geben Sie keine vorformulierten sogenannte &#8222;<i>modifizierte Unterlassungserklärungen&#8220;</i> aus dem Internet ab. Für gewöhnlich sind diese nicht auf den Sie konkret betreffenden Fall zugeschnitten und daher unbrauchbar.</p>
</li>
<li>
<p align="JUSTIFY">Fehler bei der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung bergen für den Abgemahnten das Risiko hoher Vertragsstrafen.</p>
</li>
<li>
<p align="JUSTIFY">Häufig ist eine ausgesprochene Abmahnung <u>zumindest teilweise</u> berechtigt und legitim. Nur selten ist die Abmahnung insgesamt rechtsmissbräuchlich.</p>
</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;" align="JUSTIFY">Scheuen Sie sich nicht, professionelle anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Greifen Sie zurück auf unsere jahrelange Erfahrung im Bereich des Abmahnwesens und nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Nicht nur im Falle einer Abmahnung, sondern auch darüber hinaus, bieten wir Ihnen selbstverständlich in allen weiteren Fragen rund um den Gewerblichen Rechtsschutz und das Urheberrecht unsere Beratung an.</p>
</div></section>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/abmahnung-wegen-filesharings-in-online-tauschboersen">Abmahnung wegen Filesharings in Online-Tauschbörsen</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Abmahnung wegen des Vertriebs von Bud Spencer Produkten</title>
		<link>https://markenpatenteinternet.de/abmahnung-wegen-des-vertriebs-von-bud-spencer-produkten</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Oct 2018 11:19:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Abmahnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://mpi.unternehmensberatung-quack.de/?p=969</guid>

					<description><![CDATA[]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<section  class='av_textblock_section av-jmuhnzbk-49ee587d60672932cac23848adf8c48b '   itemscope="itemscope" itemtype="https://schema.org/BlogPosting" itemprop="blogPost" ><div class='avia_textblock'  itemprop="text" ><h1 style="text-align: left;" align="justify"><span style="text-decoration: underline;">Abmahnung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung und Eingriffs in Rechte des Lizenznehmers</span></h1>
<p style="text-align: justify;" align="justify">Uns ist bekannt geworden, dass im Auftrag der Plattfuss Vertriebs GmbH bereits zahlreiche Online-Händler durch die Kanzlei Meidert &amp; Kollegen abgemahnt wurden. Die Kanzlei beruft sich auf die Stellung der Plattfuss Vertriebs GmbH als exklusive Lizenznehmerin des als <em><strong>Bud Spencer</strong></em> bekannt gewordenen Schauspielers Carlo Pedersoli. Dieser habe seine Ansprüche an die Plattfuss Vertriebs GmbH abgetreten.<span style="background-color: #e7d8c1;"><strong><span id="more-969"></span></strong></span></p>
<p style="text-align: justify;" align="justify">Die Händler, so der Vorwurf, würden die Persönlichkeit, das Bildnis und den Namen „Bud Spencer“ <em><strong>ausnutzen</strong></em>, indem sie Artikel mit dem Bildnis des als Bud Spencer bekannten Carlo Pedersoli <em><strong>vertrieben</strong></em> und die Artikel unter der Bezeichnung „Bud Spencer“ <em><strong>anboten</strong></em>.</p>
<p style="text-align: justify;" align="justify">Hierin sieht die Kanzlei zum einen <em><strong>Persönlichkeitsverletzungen</strong></em>, zum anderen sei hierin ein <em><strong>Eingriff in die Rechte der Lizenznehmerin</strong></em> zu sehen. Auch die <em><strong>Verletzung von Markenrechten</strong></em> und eine <em><strong>unlautere Behinderung des Wettbewerbs</strong></em> wird in diesem Zusammenhang von der Kanzlei behauptet.</p>
<p style="text-align: justify;" align="justify">Die Adressaten der Abmahnungen werden von der Kanzlei auf Unterlassung und Auskunfterteilung in Anspruch genommen. Regelmäßig dient die Auskunfterteilung der Bezifferung eines noch geltend zu machenden Schadensersatzanspruches. Außerdem verlangt die Kanzlei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsanwaltsgebühren.</p>
<h1 style="text-align: left;" align="justify"><span style="text-decoration: underline;"><b>Vermeiden Sie Abmahnungen der Plattfuss Vertriebs GmbH<br />
</b></span></h1>
<p style="text-align: justify;">Der Vertrieb von Produkten, die die Bezeichnung &#8222;Bud Spencer&#8220; tragen oder dessen Bildnis zeigen, birgt ein hohes Abmahnrisiko. Die Kanzlei Meidert &amp; Kollegen hat 2017 bereits mehrfach gewerblich tätige Online Händler abgemahnt. Im Fokus stehen hierbei ein weiteres Mal Händler, die auf der Internetplattform eBay tätig sind.</p>
<p style="text-align: justify;">Lassen Sie sich fachkundig beraten, ob die von Ihnen vertriebenen Produkte in die Rechte der Plattfuss Vertriebs GmbH eingreifen oder eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts Carlo Pederrsolis darstellen. In diesem Zusammenhang empfehlen wir zu klären, ob Markenrechte verletzt oder der Wettbewerb unlauter behindert wird.</p>
<h1 style="text-align: left;"><span style="text-decoration: underline;"><b>Hilfe im Falle einer Abmahnung wegen Vertriebs von Bud Spencer Artikeln<br />
</b></span></h1>
<p>Sie sind Empfänger einer Abmahnung? Ihnen wird vorgeworfen, Artikel mit dem Bildnis Bud Spencers angeboten und vertrieben zu haben?</p>
<p style="text-align: justify;" align="justify">Als auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts seit mehr als 15 Jahren tätige und spezialisierte Kanzlei, werden wir tagtäglich mit Abmahnungen konfrontiert. Diese Expertise möchten wir Ihnen anbieten, um Sie bestmöglich zu allen Fragen aus diesem Rechtsgebiet zu beraten. Möglicherweise ist uns der Abmahnende sogar bereits aus von uns geführten gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren bekannt. Auch diese Erfahrungswerte möchten wir nutzen, um Ihnen kompetent und vertraulich zur Seite zu stehen.</p>
<h1 style="text-align: left;" align="justify"><span style="text-decoration: underline;"><b>Vorgehen bei Erhalt einer Abmahnung</b></span></h1>
<p style="text-align: justify;" align="justify">Abmahnungen bergen zahlreiche Risiken für den Abgemahnten. Zu den Risiken gehören beispielsweise folgende Punkte:</p>
<ul style="text-align: justify;">
<li>
<p align="justify">Nehmen Sie die Abmahnung unbedingt ernst.</p>
</li>
<li>
<p align="justify">Beachten Sie die häufig nur kurzen Fristen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung. Nehmen Sie rechtzeitig professionelle anwaltliche Hilfe in Anspruch.</p>
</li>
<li>
<p align="justify">Lassen Sie die Abmahnung nicht unbeachtet liegen. Es droht ansonsten der Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Sie. Hierin liegt ein weiteres Kostenrisiko.</p>
</li>
<li>
<p align="justify">Oft werden Sie zur Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung aufgefordert. Häufig sind diese abzugebenden Erklärungen zu Ihrem Nachteil formuliert. Nicht selten wird die Unterlassung auch nicht abgemahnten Verhaltens verlangt. <u><b>Achtung:</b></u> Wird eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung unverändert abgegeben, ist sie rechtsverbindlich und zwar ein Leben lang.</p>
</li>
<li>
<p align="justify">Geben Sie keine vorformulierten sogenannte <i>„modifizierte Unterlassungserklärungen“</i> aus dem Internet ab. Für gewöhnlich sind diese nicht auf den Sie konkret betreffenden Fall zugeschnitten und daher unbrauchbar.</p>
</li>
<li>
<p align="justify">Fehler bei der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung bergen für den Abgemahnten das Risiko hoher Vertragsstrafen.</p>
</li>
<li>
<p align="justify">Häufig ist eine ausgesprochene Abmahnung <u>zumindest teilweise</u> berechtigt und legitim. Nur selten ist die Abmahnung insgesamt rechtsmissbräuchlich.</p>
</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;" align="justify">Scheuen Sie sich nicht, professionelle anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Greifen Sie zurück auf unsere jahrelange Erfahrung im Bereich des Abmahnwesens und nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir bieten Ihnen ein <i><b><span style="background-color: #e7d8c1;">1. kostenloses Informationsgespräch</span></b></i> zur Einschätzung Ihres Falles an. Darüber hinaus bieten wir Ihnen selbstverständlich auch in allen weiteren Fragen rund um den Gewerblichen Rechtsschutz und das Urheberrecht unsere Beratung an.</p>
</div></section>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/abmahnung-wegen-des-vertriebs-von-bud-spencer-produkten">Abmahnung wegen des Vertriebs von Bud Spencer Produkten</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Abmahnung wegen Live-Übertragung von Sportereignissen</title>
		<link>https://markenpatenteinternet.de/abmahnung-wegen-live-uebertragung-von-sportereignissen</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Oct 2018 11:15:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Abmahnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://mpi.unternehmensberatung-quack.de/?p=957</guid>

					<description><![CDATA[]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<section  class='av_textblock_section av-jmuhifcy-4c68fefd264e4692751e32b9e35dae58 '   itemscope="itemscope" itemtype="https://schema.org/BlogPosting" itemprop="blogPost" ><div class='avia_textblock'  itemprop="text" ><h1 style="text-align: left;" align="justify"><span style="text-decoration: underline;"><b>Abmahnung wegen öffentlicher Übertragung von Sportereignissen</b></span></h1>
<p style="text-align: justify;" align="justify">In der Vergangenheit hat die Sky Deutschland Fernsehen GmbH &amp; Co. KG unserer Kenntnis nach immer wieder durch die JBB Rechtsanwälte oder auch die Kanzlei Komning Betreiber von Gastronomiebetrieben abmahnen lassen.</p>
<p style="text-align: justify;" align="justify"><b>Der Vorwurf:</b> Die Betreiber hätten in ihren Gaststätten Liveübertragungen von Bundesligaspielen oder anderen sportlichen Ereignissen der Öffentlichkeit präsentiert, ohne eine entsprechende Lizenz hierfür erworben zu haben. <span style="background-color: #e7d8c1;"><strong><span id="more-957"></span></strong></span> Die Sky Deutschland Fernsehen GmbH &amp; Co. KG macht geltend, dass hierin ein Verstoß gegen die §§ 2 Nr. 6, 15 Abs. 2, 22 UrhG zu sehen sei.</p>
<p style="text-align: justify;" align="justify">Von den von einer Abmahnung Betroffenen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung und die Zahlung entstandener Rechtsanwaltsgebühren gefordert. Daneben werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht.</p>
<h1 style="text-align: left;" align="justify"><span style="text-decoration: underline;"><b>Die Bezifferung des Schadensersatzanspruchs</b></span></h1>
<p align="justify">Die Bezifferung des Schadensersatzanspruchs wird regelmäßig nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie vorgenommen. Die Höhe dieses Anspruchs beträgt in etwa die Höhe eines Jahresbeitrags für ein Abonnement der Sky Deutschland Fernsehen GmbH &amp; Co. KG, wobei die Höhe des Beitrags sich nach der der Lage und der Größe der Gaststätte bemisst. Exemplarisch werden auf der Webseite von <span style="text-decoration: underline;"><span style="color: #3366ff; text-decoration: underline;"><a style="color: #3366ff; text-decoration: underline;" href="http://business.sky.de/newsbs/cms/de/gastronomie.jsp" target="_blank" rel="noopener">business.sky.de</a></span></span> drei Beispiele genannt:</p>
<ul>
<li>17235, Neustrelitz, kleine Kneipe mit 35 qm, € 135 monatlich</li>
<li>42399, Wuppertal, Lokal mit 60 qm, € 531 monatlich</li>
<li>80331, München, große Sportsbar mit 170 qm, € 1.219 monatlich</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;" align="justify">Diesen Zahlen lässt sich entnehmen, dass allein die Schadensersatzforderung bereits schnell im deutlich vierstelligen Bereich liegen kann.</p>
<h1 style="text-align: left;" align="justify"><span style="text-decoration: underline;"><b>Vermeiden Sie Abmahnungen aufgrund von Live-Übertragung sportlicher Ereignisse</b></span></h1>
<p style="text-align: justify;" align="justify">Achten Sie als Betreiber einer Gaststätte bei der Ausstrahlung des Sky Sportprogramms unbedingt darauf, ob Sie ein entsprechendes Abonnement abgeschlossen und damit zur öffentlichen Ausstrahlung berechtigt sind. Riskieren Sie nicht, begründen zu müssen, weshalb die angegriffene Ausstrahlung <u>nicht</u> öffentlich im Sinne des § 15 Abs. 3 UrhG war. Die Begründung, die Ausstrahlung sei nicht öffentlich im Sinne des Urhebergesetzes geschehen, dürfte in der Regel Raum für Diskussionen lassen und bedarf einer Einzelfallentscheidung.</p>
<h1 style="text-align: left;"><span style="text-decoration: underline;"><b>Hilfe im Falle einer Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung</b></span></h1>
<p style="text-align: justify;" align="justify">Sie sind Empfänger einer Abmahnung? Ihnen wird vorgeworfen als Betreiber eines Gastronomiebetriebes ohne entsprechenden Abschluss eines Sky Abonnements Live-Übertragungen von Fußballbundesligaspielen oder anderen Sportereignissen der Öffentlichkeit präsentiert zu haben?</p>
<p style="text-align: justify;" align="justify">Wir bieten Ihnen ein <i><b><span style="background-color: #e7d8c1;">1. kostenloses Informationsgespräch</span></b></i> zur Einschätzung Ihres Falles an.</p>
<p style="text-align: justify;" align="justify">Als auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts seit mehr als 15 Jahren tätige und spezialisierte Kanzlei, werden wir tagtäglich mit Abmahnungen konfrontiert. Diese Expertise möchten wir Ihnen anbieten, um Sie bestmöglich zu allen Fragen aus diesem Rechtsgebiet zu beraten. Möglicherweise ist uns der Abmahnende sogar bereits aus von uns geführten gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren bekannt. Auch diese Erfahrungswerte möchten wir nutzen, um Ihnen kompetent und vertraulich zur Seite zu stehen.</p>
<h1 style="text-align: left;" align="justify"><span style="text-decoration: underline;"><b>Vorgehen bei Erhalt einer Abmahnung</b></span></h1>
<p style="text-align: justify;" align="justify">Abmahnungen bergen zahlreiche Risiken für den Abgemahnten. Zu den Risiken gehören beispielsweise folgende Punkte:</p>
<ul>
<li>
<p align="justify">Nehmen Sie die Abmahnung unbedingt ernst.</p>
</li>
<li>
<p style="text-align: justify;" align="justify">Beachten Sie die häufig nur kurzen Fristen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung. Nehmen Sie rechtzeitig professionelle anwaltliche Hilfe in Anspruch.</p>
</li>
<li>
<p style="text-align: justify;" align="justify">Lassen Sie die Abmahnung nicht unbeachtet liegen. Es droht ansonsten der Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Sie. Hierin liegt ein weiteres Kostenrisiko.</p>
</li>
<li>
<p style="text-align: justify;" align="justify">Oft werden Sie zur Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung aufgefordert. Häufig sind diese abzugebenden Erklärungen zu Ihrem Nachteil formuliert. Nicht selten wird die Unterlassung auch nicht abgemahnten Verhaltens verlangt. <u><b>Achtung:</b></u> Wird eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung unverändert abgegeben, ist sie rechtsverbindlich und zwar ein Leben lang.</p>
</li>
<li>
<p style="text-align: justify;" align="justify">Geben Sie keine vorformulierten sogenannte <i>„modifizierte Unterlassungserklärungen“</i> aus dem Internet ab. Für gewöhnlich sind diese nicht auf den Sie konkret betreffenden Fall zugeschnitten und daher unbrauchbar.</p>
</li>
<li>
<p style="text-align: justify;" align="justify">Fehler bei der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung bergen für den Abgemahnten das Risiko hoher Vertragsstrafen.</p>
</li>
<li>
<p style="text-align: justify;" align="justify">Häufig ist eine ausgesprochene Abmahnung <u>zumindest teilweise</u> berechtigt und legitim. Nur selten ist die Abmahnung insgesamt rechtsmissbräuchlich.</p>
</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;" align="justify">Scheuen Sie sich nicht, professionelle anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Greifen Sie zurück auf unsere jahrelange Erfahrung im Bereich des Abmahnwesens und nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Nicht nur im Falle einer Abmahnung, sondern auch darüber hinaus, bieten wir Ihnen selbstverständlich in allen weiteren Fragen rund um den Gewerblichen Rechtsschutz und das Urheberrecht unsere Beratung an.</p>
</div></section>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/abmahnung-wegen-live-uebertragung-von-sportereignissen">Abmahnung wegen Live-Übertragung von Sportereignissen</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Abmahnung wegen Filesharings</title>
		<link>https://markenpatenteinternet.de/abmahnung-wegen-filesharings</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Oct 2018 11:13:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Abmahnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://mpi.unternehmensberatung-quack.de/?p=951</guid>

					<description><![CDATA[]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<section  class='av_textblock_section av-jmuhgcc4-92d9dfaecde6d7a5574f29565169118c '   itemscope="itemscope" itemtype="https://schema.org/BlogPosting" itemprop="blogPost" ><div class='avia_textblock'  itemprop="text" ><h1 style="text-align: left;" align="justify"><span style="text-decoration: underline;"><b>Abmahnung wegen Anbietens von Filmwerken in Internettauschbörsen</b></span></h1>
<p style="text-align: justify;" align="justify">Seit langem ist bekannt, dass die Warner Bros. Entertainment GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer Internetanschlussinhaber abmahnen lässt. Den Anschlussinhabern wird vorgeworfen Filmwerke in Internettauschbörsen illegal anzubieten.</p>
<p style="text-align: justify;" align="justify">Die Anschlussinhaber sollen dann im Zuge der Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben. Außerdem sollen sie meist Rechtsverfolgungskosten in Höhe von knapp unter 1.000 Euro zahlen.<span style="background-color: #e7d8c1;"><strong><span id="more-951"></span></strong></span></p>
<h1 align="justify"><span style="text-decoration: underline;"><b>Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen</b></span></h1>
<p style="text-align: justify;" align="justify">Das Geschäft mit Abmahnungen aus dem Bereich des Urheberrechts, insbesondere wegen Filesharings, floriert. Das Ausmaß der Abmahnungen in diesem Bereich wird an folgender Zahl deutlich: Allein im Jahr 2014 mahnte die Kanzlei Waldorf Frommer <b>35.815 Mal</b> wegen Urheberrechtsverletzungen ab. Sie war damit mit großem Abstand diejenige Kanzlei, die in diesem Rechtsgebiet die meisten Abmahnungen verschickte.</p>
<p style="text-align: justify;" align="justify">Gegenstand von Abmahnungen aus dem Bereich des Filesharings sind neben Filmwerken insbesondere auch Werke der Musik, Hörbücher, TV-Serien und Software. Stellen Sie also sicher, dass Sie keine urheberrechtsgeschützten Werke im Internet anbieten, wenn Sie hierzu nicht berechtigt wurden. Laden Sie keine urheberrechtsgeschützten Werke ohne Genehmigung der Urheber oder Rechteinhaber aus dem Internet herunter. Andernfalls besteht die Gefahr, eine Abmahnung zu erhalten.</p>
<h1><span style="text-decoration: underline;"><b>Hilfe im Falle einer Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung</b></span></h1>
<p style="text-align: justify;" align="justify">Haben auch Sie eine Abmahnung beispielsweise von der Kanzlei Waldorf und Frommer erhalten, so nehmen sie diese unbedingt ernst. Geben Sie keinesfalls die vorformulierte Unterlassungsverpflichtungserklärung ab. Lassen Sie sich von einem Spezialisten auf dem Gebiet des Urheberrechts beraten und die Unterlassungsverpflichtungserklärung prüfen und gegebenenfalls modifizieren. Die Rechtsprechung zu diesem Abmahnthema ist für den juristischen Laien kaum überschaubar. Fehler sind schnell gemacht und kaum wieder aus der Welt zu schaffen. Wer etwa die Unterlassungserklärung unterschreibt, erkennt den darin enthaltenen Vorwurf verbindlich an.</p>
<p style="text-align: justify;" align="justify">Wir bieten Ihnen ein <i><b><span style="background-color: #e7d8c1;">1. kostenloses Informationsgespräch</span></b></i> zur Einschätzung Ihres Falles an.</p>
<p style="text-align: justify;" align="justify">Als auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts seit mehr als 15 Jahren tätige und spezialisierte Kanzlei, werden wir tagtäglich mit Abmahnungen konfrontiert. Diese Expertise möchten wir Ihnen anbieten, um Sie bestmöglich zu allen Fragen aus diesem Rechtsgebiet zu beraten. Möglicherweise ist uns der Abmahnende sogar bereits aus von uns geführten gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren bekannt. Auch diese Erfahrungswerte möchten wir nutzen, um Ihnen kompetent und vertraulich zur Seite zu stehen.</p>
<h1 align="justify"><span style="text-decoration: underline;"><b>Vorgehen bei Erhalt einer Abmahnung</b></span></h1>
<p style="text-align: justify;" align="justify">Abmahnungen bergen zahlreiche Risiken für den Abgemahnten. Zu den Risiken gehören beispielsweise folgende Punkte:</p>
<ul>
<li>
<p style="text-align: justify;" align="justify">Nehmen Sie die Abmahnung unbedingt ernst.</p>
</li>
<li>
<p style="text-align: justify;" align="justify">Beachten Sie die häufig nur kurzen Fristen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung. Nehmen Sie rechtzeitig professionelle anwaltliche Hilfe in Anspruch.</p>
</li>
<li>
<p style="text-align: justify;" align="justify">Lassen Sie die Abmahnung nicht unbeachtet liegen. Es droht ansonsten der Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Sie. Hierin liegt ein weiteres Kostenrisiko.</p>
</li>
<li>
<p style="text-align: justify;" align="justify">Oft werden Sie zur Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung aufgefordert. Häufig sind diese abzugebenden Erklärungen zu Ihrem Nachteil formuliert. Nicht selten wird die Unterlassung auch nicht abgemahnten Verhaltens verlangt. <u><b>Achtung:</b></u> Wird eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung unverändert abgegeben, ist sie rechtsverbindlich und zwar ein Leben lang.</p>
</li>
<li>
<p style="text-align: justify;" align="justify">Geben Sie keine vorformulierten sogenannte <i>„modifizierte Unterlassungserklärungen“</i> aus dem Internet ab. Für gewöhnlich sind diese nicht auf den Sie konkret betreffenden Fall zugeschnitten und daher unbrauchbar.</p>
</li>
<li>
<p style="text-align: justify;" align="justify">Fehler bei der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung bergen für den Abgemahnten das Risiko hoher Vertragsstrafen.</p>
</li>
<li>
<p style="text-align: justify;" align="justify">Häufig ist eine ausgesprochene Abmahnung <u>zumindest teilweise</u> berechtigt und legitim. Nur selten ist die Abmahnung insgesamt rechtsmissbräuchlich.</p>
</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;" align="justify">Scheuen Sie sich nicht, professionelle anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Greifen Sie zurück auf unsere jahrelange Erfahrung im Bereich des Abmahnwesens und nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Nicht nur im Falle einer Abmahnung, sondern auch darüber hinaus, bieten wir Ihnen selbstverständlich in allen weiteren Fragen rund um den Gewerblichen Rechtsschutz und das Urheberrecht unsere Beratung an.</p>
</div></section>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/abmahnung-wegen-filesharings">Abmahnung wegen Filesharings</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Urheberrecht &#8211; Gemälde im Möbelkarton</title>
		<link>https://markenpatenteinternet.de/gemaelde-im-moebelkarton</link>
					<comments>https://markenpatenteinternet.de/gemaelde-im-moebelkarton#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christian Weil]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Oct 2018 11:01:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<section  class='av_textblock_section av-jmuh01p5-8db9971e8af5acc4e2c28d8f8beef5aa '   itemscope="itemscope" itemtype="https://schema.org/BlogPosting" itemprop="blogPost" ><div class='avia_textblock'  itemprop="text" ><h2>Gemälde im Möbelkatalog / Urteil des BGH</h2>
<p>Der BGH hat im Urteil  Az I ZR 177/13  entschieden, dass es nicht zulässig ist, ohne Einwilligung und Nennung des Künstlers in einem Möbelkatalog ein Gemälde als Teil einer Möbelausstellung darzustellen und zu veröffentlichen. Es handele sich nicht um ein „unwesentliches Beiwerk“ i.S.v. des § 57 UrhG.<br />
Ein unwesentliches Beiwerk, welches ohne Einwilligung genutzt werden könne, liege nur dann vor, wenn das Beiwerk  „ausgetauscht werden könne, ohne dass dies dem durchschnittlichen Betrachter auffalle“ und &#8222;ohne dass die Gesamtwirkung des Hauptgegenstandes also der Fotografie mit den zum Verkauf stehenden Möbeln in irgendeiner Weise beeinflusst werde&#8220;.<br />
Darüber hinaus sei ist ein Werk als unwesentliches Beiwerk anzusehen, wenn ihm nach den Umständen des Einzelfalls keine auch noch so geringfügige inhaltliche Beziehung zum Hauptgegenstand der Verwertung zuzubilligen sei, sondern es durch seine Zufälligkeit und Beliebigkeit für diesen ohne jede Bedeutung sei. Eine derart nebensächliche Bedeutung kann dem mitverwerteten Werk regelmäßig nicht mehr zugewiesen werden, sobald es erkennbar stil- oder stimmungsbildend ist oder eine bestimmte Wirkung oder Aussage unterstreichend in das Hauptwerk oder in den eigentlichen Gegenstand der Verwertung einbezogen wird, einen dramaturgischen Zweck erfüllt oder sonstwie charakteristisch ist.</p>
<p>BGH, Urteil vom 17. November 2014 – I ZR 177/13 – OLG Köln</p>
<h3><strong> Leitsatz</strong></h3>
<p>a) Die Schutzschranke gemäß § 57 UrhG erfasst auch das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung im Sinne von § 19a UrhG.<br />
b) Wird ein Gemälde zusammen mit zum Verkauf stehenden Möbeln in einer Fotografie und diese Fotografie im Verkaufskatalog des Möbelherstellers und auf seinner Internetseite abgebildet, ist der Hauptgegenstand im Regelfall nicht der gesamte Möbelkatalog oder der gesamte Internetauftritt des Anbieters, sondern die konkrete Fotografie.<br />
c) Ein Werk ist im Verhältnis zum Hauptgegenstand unwesentlich im Sinne von § 57 UrhG, wenn das Werk weggelassen oder ausgetauscht werden kann, ohne dass dies dem durchschnittlichen Betrachter auffällt oder ohne dass die Gesamtwirkung des Hauptgegenstandes in irgendeiner Weise beeinflusst wird.<br />
d) Darüber hinaus ist ein Werk als unwesentliches Beiwerk im Sinne von § 57 UrhG anzusehen, wenn ihm nach den Umständen des Einzelfalls keine auch noch so geringfügige inhaltliche Beziehung zum Hauptgegenstand der Verwertung zuzubilligen ist, sondern es durch seine Zufälligkeit und Beliebigkeit für diesen ohne jede Bedeutung ist. Eine derart nebensächliche Bedeutung kann dem mitverwerteten Werk regelmäßig nicht mehr zugewiesen werden, sobald es erkennbar stil- oder stimmungsbildend oder eine bestimmte Wirkung oder Aussage unterstreichend in das Hauptwerk oder den eigentlichen Gegenstand der Verwertung einbezogen wird, einen dramaturgischen Zweck erfüllt oder sonst &#8211; etwa für eine Film- oder Theaterszene &#8211; charakteristisch ist.</p>
</div></section>Der Beitrag <a href="https://markenpatenteinternet.de/gemaelde-im-moebelkarton">Urheberrecht – Gemälde im Möbelkarton</a> erschien zuerst auf <a href="https://markenpatenteinternet.de">Rechtsanwaltskanzlei Christian Weil</a>.]]></content:encoded>
					
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