Abmahnung – Urheberrechtsverletzung bei Verwendung von Creative Commons Bildern
Uns wurde bekannt, dass der Verband zum Schutz geistigen Eigentums (VSGE) zahlreiche Nutzer von Creative Commons Bildern durch den Rechtsanwalt Lutz Schroeder abmahnen lässt. Oft geht es dabei um die Nutzung von Bildern des Fotografen Dennis Skley. Dieser stellt seine Bilder auf der Internetplattform Flickr unter der sogenannten Creative Commons Lizenz zur Verfügung.Den Nutzern wird vorgeworfen, sie hätten das Urheberrecht verletzt. Die jeweiligen Creative Commons Lizenzbestimmungen seien nicht beachtet worden. Meistens hätten die Nutzer der lizenzierten Bilder nicht oder nur fehlerhaft den Urheber der Bilder benannt.
Wie üblich wird von den Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung verlangt. Daneben werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht sowie die Zahlung entstandener Rechtsanwaltsgebühren gefordert.
Vermeiden Sie Abmahnungen wegen Verstoßes gegen die Creative Commons Lizenzen
Creative Commons Lizenzen schaffen die Möglichkeit, fremde und unter dem Schutz des Urheberrechts stehende Werke frei zu nutzen. Insbesondere Flickr und Wikipedia aber auch viele weitere Plattformen bieten Creative Commons Inhalte an. Sie erfreuen sich daher großer Beliebtheit bei Internetnutzern, die eigene Webseiten betreiben. Freie Nutzbarkeit bedeutet dabei jedoch nicht, dass das unter der Creative Commons Lizenz stehende Werk ohne jede Nennung des Urhebers und gegebenenfalls weiterer Angaben in die eigene Webseite eingebunden und übernommen werden kann. Die Creative Commons Lizenzen bieten den Urhebern mehrere Möglichkeiten an, inwieweit und wofür sie ihre Werke allen Nutzern zur freien Nutzung zur Verfügung stellen wollen. Eine Übersicht der Möglichkeit wird auf einer Unterseite von creativecommons.org bereitgestellt. Neben diesen „Grundschemata“ erlauben die Creative Commons Lizenzen es dem Urheber weitere Kennzeichnungspflichten von den Nutzern seiner Werke zu verlangen, beispielsweise eine Verlinkung zu seinem Werk zu setzen.
Achten Sie darauf, bei der Nutzung von Creative Commons Lizenzen alle geforderten Angaben vorzunehmen. Nur dann, wenn Sie insgesamt alle jeweiligen Lizenzbedingungen beachten, sind Sie vor einer Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen die Creative Commons Lizenzen sicher.
Hilfe im Falle einer Abmahnung wegen der Verletzung von Creative Commons Lizenzen
Sie sind Empfänger einer Abmahnung? Ihnen wird vorgeworfen gegen eine Creative Commons Lizenz verstoßen zu haben?
Wir bieten Ihnen ein 1. kostenloses Informationsgespräch zur Einschätzung Ihres Falles an.
Als auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts seit mehr als 15 Jahren tätige und spezialisierte Kanzlei, werden wir tagtäglich mit Abmahnungen konfrontiert. Diese Expertise möchten wir Ihnen anbieten, um Sie bestmöglich zu allen Fragen aus diesem Rechtsgebiet zu beraten. Möglicherweise ist uns der Abmahnende sogar bereits aus von uns geführten gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren bekannt. Auch diese Erfahrungswerte möchten wir nutzen, um Ihnen kompetent und vertraulich zur Seite zu stehen.
Vorgehen bei Erhalt einer Abmahnung
Abmahnungen bergen zahlreiche Risiken für den Abgemahnten. Zu den Risiken gehören beispielsweise folgende Punkte:
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Nehmen Sie die Abmahnung unbedingt ernst.
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Beachten Sie die häufig nur kurzen Fristen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung. Nehmen Sie rechtzeitig professionelle anwaltliche Hilfe in Anspruch.
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Lassen Sie die Abmahnung nicht unbeachtet liegen. Es droht ansonsten der Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Sie. Hierin liegt ein weiteres Kostenrisiko.
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Oft werden Sie zur Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung aufgefordert. Häufig sind diese abzugebenden Erklärungen zu Ihrem Nachteil formuliert. Nicht selten wird die Unterlassung auch nicht abgemahnten Verhaltens verlangt. Achtung: Wird eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung unverändert abgegeben, ist sie rechtsverbindlich und zwar ein Leben lang.
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Geben Sie keine vorformulierten sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet ab. Für gewöhnlich sind diese nicht auf den Sie konkret betreffenden Fall zugeschnitten und daher unbrauchbar.
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Fehler bei der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung bergen für den Abgemahnten das Risiko hoher Vertragsstrafen.
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Häufig ist eine ausgesprochene Abmahnung zumindest teilweise berechtigt und legitim. Nur selten ist die Abmahnung insgesamt rechtsmissbräuchlich.
Scheuen Sie sich nicht, professionelle anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Greifen Sie zurück auf unsere jahrelange Erfahrung im Bereich des Abmahnwesens und nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Nicht nur im Falle einer Abmahnung, sondern auch darüber hinaus, bieten wir Ihnen selbstverständlich in allen weiteren Fragen rund um den Gewerblichen Rechtsschutz und das Urheberrecht unsere Beratung an.
Erfahren Sie mehr:
Auf dem Rechtsgebiet des Urheberrechts kommt es nicht allein wegen der Verletzung von Creative Commons Lizenzen zu Abmahnungen. Beispielsweise wird auch wegen Filesharings in Online-Tauschbörsen oder wegen der öffentlichen Übertragung von Sportereignissen abgemahnt.