Abmahnung wegen Filesharings in Online-Tauschbörsen

Wir haben erfahren, dass die DigiRights Administration GmbH seit Jahren durch den Rechtsanwalt Daniel Sebastian zahlreiche Anschlussinhaber von Internetanschlüssen abmahnen lässt. Der Vorwurf lautet regelmäßig, dass durch das Urheberrecht geschützte Werke in Online-Tauschbörsen angeboten wurden. Dieses Filesharing stelle eine Urheberrechtsverletzung dar.

Von den abgemahnten Internetanschlussinhabern wird die Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages verlangt.

DiGiRights unterliegt vor Gericht

In einem vor dem Amtsgericht Charlottenburg im Jahr 2016 entschiedenen Rechtsstreit unterlag die als Klägerin auftretende DiGiRights Administration GmbH (Urteil AG Charlotteburg v. 26.05.2016 – Az.: 218 C 37/16).

Das Amtsgericht entschied, dass der klagenden DiGi Rights Administration GmbH bereits die Aktivlegitimation aus mehreren Gründen in dem zu entscheidenden Fall gefehlt habe. Das bedeutet, dass der Klägerin bereits die Berechtigung fehlte, den geltend gemachten Anspruch durchzusetzen.

Beispielsweise sei auf die Klägerin kein eigenständig übertragbares Nutzungsrecht übertragen worden. Die Übertragung von Rechten „mit Bezug auf Filesharing in Peer-2-Peer-Netzwerken“ sei kein eigenständig übertragbares Nutzungsrecht. Ein solches gäbe es in dieser Form auch nicht.

Auch sei der Beauftragung der Klägerin nicht zu entnehmen, dass ihr bestimmte Nutzungsrechte hätten übertragen werden sollen. Sie durfte weder die Werke in Tauschbörsen anbieten, noch durfte sie Dritten Nutzungsrechte lizensieren.

Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen

Auch wenn die DiGiRights Administration GmbH vor dem Amtsgericht Charlottenburg unterlag, sind ihre Abmahnungen ernst zu nehmen. Jeder Fall ist anders. Andere Gerichte sind an die Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg nicht gebunden. Jedes Gericht kann den ihm vorgelegten Fall anders beurteilen. Es ist durchaus möglich, dass in einem anderen Verfahren die Aktivlegitimation gegeben und der geltend gemachte Anspruch begründet ist.

Bei der Kanzlei von Daniel Sebastian handelt es sich um eine im Abmahnwesen hoch spezialisierte Kanzlei mit Sitz in Berlin. Die Kanzlei ist also nicht lediglich als Trittbrettfahrer auf den Zug zahlreicher Abmahnanwälte aufgesprungen.

Das Geschäft mit Abmahnungen aus dem Bereich des Urheberrechts, insbesondere wegen Filesharings, boomt nach wie vor. Wir berichteten hierüber bereits im Zusammenhang mit Abmahnungen aus diesem Bereich seitens der Kanzlei Waldorf Frommer. 35.815 Abmahnungen gingen im Jahr 2014 auf ihr Konto.

Gegenstand von Abmahnungen aus dem Bereich des Urheberrechts sind neben Filmwerken insbesondere auch Werke der Musik, Hörbücher, TV-Serien und Software. Der Tausch dieser Werke über Online-Tauschbörsen, dem sogenannten Filesharing, birgt damit stets ein hohes Abmahnrisiko.

Hilfe im Falle einer Abmahnung wegen Filesharings

Haben auch Sie eine Abmahnung wegen Filesharings in einer Online-Tauschbörse erhalten? Stammt diese Abmahnung von der Kanzlei Daniel Sebastian und wurde im Auftrag der DigiRights Administration GmbH versandt?

Nehmen sie diese Abmahnung unbedingt ernst. Geben Sie keinesfalls die vorformulierte Unterlassungsverpflichtungserklärung ab. Lassen Sie sich von einem Spezialisten auf dem Gebiet des Urheberrechts beraten und die Unterlassungsverpflichtungserklärung prüfen und gegebenenfalls modifizieren. Die Rechtsprechung zu diesem Abmahnthema ist für den juristischen Laien kaum überschaubar. Fehler sind schnell gemacht und kaum wieder aus der Welt zu schaffen. Wer etwa die Unterlassungserklärung unterschreibt, erkennt den darin enthaltenen Vorwurf verbindlich an.

Wir bieten Ihnen ein 1. kostenloses Informationsgespräch zur Einschätzung Ihres Falles an.

Als auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts seit mehr als 15 Jahren tätige und spezialisierte Kanzlei, werden wir tagtäglich mit Abmahnungen konfrontiert. Diese Expertise möchten wir Ihnen anbieten, um Sie bestmöglich zu allen Fragen aus diesem Rechtsgebiet zu beraten. Möglicherweise ist uns der Abmahnende sogar bereits aus von uns geführten gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren bekannt. Auch diese Erfahrungswerte möchten wir nutzen, um Ihnen kompetent und vertraulich zur Seite zu stehen.

Vorgehen bei Erhalt einer Abmahnung

Abmahnungen bergen zahlreiche Risiken für den Abgemahnten. Zu den Risiken gehören beispielsweise folgende Punkte:

  • Nehmen Sie die Abmahnung unbedingt ernst.

  • Beachten Sie die häufig nur kurzen Fristen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung. Nehmen Sie rechtzeitig professionelle anwaltliche Hilfe in Anspruch.

  • Lassen Sie die Abmahnung nicht unbeachtet liegen. Es droht ansonsten der Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Sie. Hierin liegt ein weiteres Kostenrisiko.

  • Oft werden Sie zur Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung aufgefordert. Häufig sind diese abzugebenden Erklärungen zu Ihrem Nachteil formuliert. Nicht selten wird die Unterlassung auch nicht abgemahnten Verhaltens verlangt. Achtung: Wird eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung unverändert abgegeben, ist sie rechtsverbindlich und zwar ein Leben lang.

  • Geben Sie keine vorformulierten sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet ab. Für gewöhnlich sind diese nicht auf den Sie konkret betreffenden Fall zugeschnitten und daher unbrauchbar.

  • Fehler bei der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung bergen für den Abgemahnten das Risiko hoher Vertragsstrafen.

  • Häufig ist eine ausgesprochene Abmahnung zumindest teilweise berechtigt und legitim. Nur selten ist die Abmahnung insgesamt rechtsmissbräuchlich.

Scheuen Sie sich nicht, professionelle anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Greifen Sie zurück auf unsere jahrelange Erfahrung im Bereich des Abmahnwesens und nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Nicht nur im Falle einer Abmahnung, sondern auch darüber hinaus, bieten wir Ihnen selbstverständlich in allen weiteren Fragen rund um den Gewerblichen Rechtsschutz und das Urheberrecht unsere Beratung an.