Abmahnung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung und Eingriffs in Rechte des Lizenznehmers
Uns ist bekannt geworden, dass im Auftrag der Plattfuss Vertriebs GmbH bereits zahlreiche Online-Händler durch die Kanzlei Meidert & Kollegen abgemahnt wurden. Die Kanzlei beruft sich auf die Stellung der Plattfuss Vertriebs GmbH als exklusive Lizenznehmerin des als Bud Spencer bekannt gewordenen Schauspielers Carlo Pedersoli. Dieser habe seine Ansprüche an die Plattfuss Vertriebs GmbH abgetreten.
Die Händler, so der Vorwurf, würden die Persönlichkeit, das Bildnis und den Namen „Bud Spencer“ ausnutzen, indem sie Artikel mit dem Bildnis des als Bud Spencer bekannten Carlo Pedersoli vertrieben und die Artikel unter der Bezeichnung „Bud Spencer“ anboten.
Hierin sieht die Kanzlei zum einen Persönlichkeitsverletzungen, zum anderen sei hierin ein Eingriff in die Rechte der Lizenznehmerin zu sehen. Auch die Verletzung von Markenrechten und eine unlautere Behinderung des Wettbewerbs wird in diesem Zusammenhang von der Kanzlei behauptet.
Die Adressaten der Abmahnungen werden von der Kanzlei auf Unterlassung und Auskunfterteilung in Anspruch genommen. Regelmäßig dient die Auskunfterteilung der Bezifferung eines noch geltend zu machenden Schadensersatzanspruches. Außerdem verlangt die Kanzlei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsanwaltsgebühren.
Vermeiden Sie Abmahnungen der Plattfuss Vertriebs GmbH
Der Vertrieb von Produkten, die die Bezeichnung „Bud Spencer“ tragen oder dessen Bildnis zeigen, birgt ein hohes Abmahnrisiko. Die Kanzlei Meidert & Kollegen hat 2017 bereits mehrfach gewerblich tätige Online Händler abgemahnt. Im Fokus stehen hierbei ein weiteres Mal Händler, die auf der Internetplattform eBay tätig sind.
Lassen Sie sich fachkundig beraten, ob die von Ihnen vertriebenen Produkte in die Rechte der Plattfuss Vertriebs GmbH eingreifen oder eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts Carlo Pederrsolis darstellen. In diesem Zusammenhang empfehlen wir zu klären, ob Markenrechte verletzt oder der Wettbewerb unlauter behindert wird.
Hilfe im Falle einer Abmahnung wegen Vertriebs von Bud Spencer Artikeln
Sie sind Empfänger einer Abmahnung? Ihnen wird vorgeworfen, Artikel mit dem Bildnis Bud Spencers angeboten und vertrieben zu haben?
Als auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts seit mehr als 15 Jahren tätige und spezialisierte Kanzlei, werden wir tagtäglich mit Abmahnungen konfrontiert. Diese Expertise möchten wir Ihnen anbieten, um Sie bestmöglich zu allen Fragen aus diesem Rechtsgebiet zu beraten. Möglicherweise ist uns der Abmahnende sogar bereits aus von uns geführten gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren bekannt. Auch diese Erfahrungswerte möchten wir nutzen, um Ihnen kompetent und vertraulich zur Seite zu stehen.
Vorgehen bei Erhalt einer Abmahnung
Abmahnungen bergen zahlreiche Risiken für den Abgemahnten. Zu den Risiken gehören beispielsweise folgende Punkte:
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Nehmen Sie die Abmahnung unbedingt ernst.
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Beachten Sie die häufig nur kurzen Fristen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung. Nehmen Sie rechtzeitig professionelle anwaltliche Hilfe in Anspruch.
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Lassen Sie die Abmahnung nicht unbeachtet liegen. Es droht ansonsten der Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Sie. Hierin liegt ein weiteres Kostenrisiko.
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Oft werden Sie zur Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung aufgefordert. Häufig sind diese abzugebenden Erklärungen zu Ihrem Nachteil formuliert. Nicht selten wird die Unterlassung auch nicht abgemahnten Verhaltens verlangt. Achtung: Wird eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung unverändert abgegeben, ist sie rechtsverbindlich und zwar ein Leben lang.
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Geben Sie keine vorformulierten sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet ab. Für gewöhnlich sind diese nicht auf den Sie konkret betreffenden Fall zugeschnitten und daher unbrauchbar.
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Fehler bei der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung bergen für den Abgemahnten das Risiko hoher Vertragsstrafen.
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Häufig ist eine ausgesprochene Abmahnung zumindest teilweise berechtigt und legitim. Nur selten ist die Abmahnung insgesamt rechtsmissbräuchlich.
Scheuen Sie sich nicht, professionelle anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Greifen Sie zurück auf unsere jahrelange Erfahrung im Bereich des Abmahnwesens und nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir bieten Ihnen ein 1. kostenloses Informationsgespräch zur Einschätzung Ihres Falles an. Darüber hinaus bieten wir Ihnen selbstverständlich auch in allen weiteren Fragen rund um den Gewerblichen Rechtsschutz und das Urheberrecht unsere Beratung an.