Abmahnung wegen Anbietens von Filmwerken in Internettauschbörsen

Seit langem ist bekannt, dass die Warner Bros. Entertainment GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer Internetanschlussinhaber abmahnen lässt. Den Anschlussinhabern wird vorgeworfen Filmwerke in Internettauschbörsen illegal anzubieten.

Die Anschlussinhaber sollen dann im Zuge der Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben. Außerdem sollen sie meist Rechtsverfolgungskosten in Höhe von knapp unter 1.000 Euro zahlen.

Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen

Das Geschäft mit Abmahnungen aus dem Bereich des Urheberrechts, insbesondere wegen Filesharings, floriert. Das Ausmaß der Abmahnungen in diesem Bereich wird an folgender Zahl deutlich: Allein im Jahr 2014 mahnte die Kanzlei Waldorf Frommer 35.815 Mal wegen Urheberrechtsverletzungen ab. Sie war damit mit großem Abstand diejenige Kanzlei, die in diesem Rechtsgebiet die meisten Abmahnungen verschickte.

Gegenstand von Abmahnungen aus dem Bereich des Filesharings sind neben Filmwerken insbesondere auch Werke der Musik, Hörbücher, TV-Serien und Software. Stellen Sie also sicher, dass Sie keine urheberrechtsgeschützten Werke im Internet anbieten, wenn Sie hierzu nicht berechtigt wurden. Laden Sie keine urheberrechtsgeschützten Werke ohne Genehmigung der Urheber oder Rechteinhaber aus dem Internet herunter. Andernfalls besteht die Gefahr, eine Abmahnung zu erhalten.

Hilfe im Falle einer Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung

Haben auch Sie eine Abmahnung beispielsweise von der Kanzlei Waldorf und Frommer erhalten, so nehmen sie diese unbedingt ernst. Geben Sie keinesfalls die vorformulierte Unterlassungsverpflichtungserklärung ab. Lassen Sie sich von einem Spezialisten auf dem Gebiet des Urheberrechts beraten und die Unterlassungsverpflichtungserklärung prüfen und gegebenenfalls modifizieren. Die Rechtsprechung zu diesem Abmahnthema ist für den juristischen Laien kaum überschaubar. Fehler sind schnell gemacht und kaum wieder aus der Welt zu schaffen. Wer etwa die Unterlassungserklärung unterschreibt, erkennt den darin enthaltenen Vorwurf verbindlich an.

Wir bieten Ihnen ein 1. kostenloses Informationsgespräch zur Einschätzung Ihres Falles an.

Als auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts seit mehr als 15 Jahren tätige und spezialisierte Kanzlei, werden wir tagtäglich mit Abmahnungen konfrontiert. Diese Expertise möchten wir Ihnen anbieten, um Sie bestmöglich zu allen Fragen aus diesem Rechtsgebiet zu beraten. Möglicherweise ist uns der Abmahnende sogar bereits aus von uns geführten gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren bekannt. Auch diese Erfahrungswerte möchten wir nutzen, um Ihnen kompetent und vertraulich zur Seite zu stehen.

Vorgehen bei Erhalt einer Abmahnung

Abmahnungen bergen zahlreiche Risiken für den Abgemahnten. Zu den Risiken gehören beispielsweise folgende Punkte:

  • Nehmen Sie die Abmahnung unbedingt ernst.

  • Beachten Sie die häufig nur kurzen Fristen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung. Nehmen Sie rechtzeitig professionelle anwaltliche Hilfe in Anspruch.

  • Lassen Sie die Abmahnung nicht unbeachtet liegen. Es droht ansonsten der Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Sie. Hierin liegt ein weiteres Kostenrisiko.

  • Oft werden Sie zur Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung aufgefordert. Häufig sind diese abzugebenden Erklärungen zu Ihrem Nachteil formuliert. Nicht selten wird die Unterlassung auch nicht abgemahnten Verhaltens verlangt. Achtung: Wird eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung unverändert abgegeben, ist sie rechtsverbindlich und zwar ein Leben lang.

  • Geben Sie keine vorformulierten sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet ab. Für gewöhnlich sind diese nicht auf den Sie konkret betreffenden Fall zugeschnitten und daher unbrauchbar.

  • Fehler bei der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung bergen für den Abgemahnten das Risiko hoher Vertragsstrafen.

  • Häufig ist eine ausgesprochene Abmahnung zumindest teilweise berechtigt und legitim. Nur selten ist die Abmahnung insgesamt rechtsmissbräuchlich.

Scheuen Sie sich nicht, professionelle anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Greifen Sie zurück auf unsere jahrelange Erfahrung im Bereich des Abmahnwesens und nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Nicht nur im Falle einer Abmahnung, sondern auch darüber hinaus, bieten wir Ihnen selbstverständlich in allen weiteren Fragen rund um den Gewerblichen Rechtsschutz und das Urheberrecht unsere Beratung an.