Abmahnung des IDO – Muster-Widerrufsformular und vorvertragliche Informationspflichten

Wie uns bekannt wurde mahnt der Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (kurz: IDO) massenhaft wegen fehlender Informationen bezüglich des Muster-Widerrufsformulars sowie wegen der Verletzung verschiedener vorvertraglicher Informationspflichten ab.

Den von der Abmahnung Betroffenen wird in diesem Zusammenhang vorgeworfen, sie hätten die Verbraucher nicht über das „Muster-Widerrufsformular“ informiert. Der IDO erhebt außerdem oft den Vorwurf, die Verbraucher seien nicht über das Bestehen der gesetzlichen Mängelhaftungsrechte für die Waren informiert worden. Ein weiterer Abmahngrund des IDO stellt die fehlende Erklärung über das Speichern des Vertragstextes dar.

Die abgmahnten Online-Händler werden vom IDO zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung aufgefordert. Außerdem wird die Zahlung einer Kostenpauschale verlangt.

Vermeiden Sie Abmahnungen aufgrund fehlender oder fehlerhafter Informationspflichten

Das Betreiben eines Online-Shops ist mit zahlreichen Informationspflichten verbunden. Die hier dargestellten Informationspflichten sind keineswegs abschließend. Sie stellen nur einen kleinen Auszug der den Händler treffenden Informationspflichten dar. Kommt der Online-Händler den ihn treffenden Informationspflichten nicht oder nicht vollständig nach, so droht ihm eine Abmahnung von Wettbewerbern und/oder Abmahnverbänden wie dem IDO.

Die hier aufgezeigten Abmahngründe lassen sich verhältnismäßig leicht vermeiden. Achten Sie bei der Erstellung Ihrer Online-Angebote einerseits auf die Einhaltung sämtlicher Sie treffenden Informationspflichten sowie andererseits auch auf die Verwendung der aktuellen Musterwiderrufsformulare. Eine erste Übersicht aktueller Informationspflichten sowie der zu verwendenden Musterwiderrufsformulare finden sie in den Artikeln 246 ff EGBGB nebst den dazugehörigen Anlagen.

Hilfe im Falle einer Abmahnung aufgrund fehlender oder fehlerhafter Informationspflichten

Sie sind Empfänger einer Abmahnung? Ihnen wird vorgeworfen, Informationspflichten verletzt oder das Musterwiderrufsformular nicht bereit gehalten zu haben?

Wir bieten Ihnen ein 1. kostenloses Informationsgespräch zur Einschätzung Ihres Falles an.

Als auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts seit mehr als 15 Jahren tätige und spezialisierte Kanzlei, werden wir tagtäglich mit Abmahnungen konfrontiert. Diese Expertise möchten wir Ihnen anbieten, um Sie bestmöglich zu allen Fragen aus diesem Rechtsgebiet zu beraten. Möglicherweise ist uns der Abmahnende sogar bereits aus von uns geführten gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren bekannt. Auch diese Erfahrungswerte möchten wir nutzen, um Ihnen kompetent und vertraulich zur Seite zu stehen.

Vorgehen bei Erhalt einer Abmahnung

Abmahnungen bergen zahlreiche Risiken für den Abgemahnten. Zu den Risiken gehören beispielsweise folgende Punkte:

  • Nehmen Sie die Abmahnung unbedingt ernst.

  • Beachten Sie die häufig nur kurzen Fristen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung. Nehmen Sie rechtzeitig professionelle anwaltliche Hilfe in Anspruch.

  • Lassen Sie die Abmahnung nicht unbeachtet liegen. Es droht ansonsten der Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Sie. Hierin liegt ein weiteres Kostenrisiko.

  • Oft werden Sie zur Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung aufgefordert. Häufig sind diese abzugebenden Erklärungen zu Ihrem Nachteil formuliert. Nicht selten wird die Unterlassung auch nicht abgemahnten Verhaltens verlangt. Achtung: Wird eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung unverändert abgegeben, ist sie rechtsverbindlich und zwar ein Leben lang.

  • Geben Sie keine vorformulierten sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet ab. Für gewöhnlich sind diese nicht auf den Sie konkret betreffenden Fall zugeschnitten und daher unbrauchbar.

  • Fehler bei der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung bergen für den Abgemahnten das Risiko hoher Vertragsstrafen.

  • Häufig ist eine ausgesprochene Abmahnung zumindest teilweise berechtigt und legitim. Nur selten ist die Abmahnung insgesamt rechtsmissbräuchlich.

Scheuen Sie sich nicht, professionelle anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Greifen Sie zurück auf unsere jahrelange Erfahrung im Bereich des Abmahnwesens und nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Nicht nur im Falle einer Abmahnung, sondern auch darüber hinaus, bieten wir Ihnen selbstverständlich in allen weiteren Fragen rund um den Gewerblichen Rechtsschutz und das Urheberrecht unsere Beratung an.