Abmahnung wegen Verletzung von Markenrechten

Uns ist bekannt geworden, dass die BVB Merchandising GmbH durch die Rechtsanwälte Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen eBay-Händler regelmäßig wegen angeblich begangener Markenrechtsverletzungen abmahnen lässt. Der Vorwurf: Die Händler hätten den Ruf des BVB Markenlogos in unlauterer Weise ausgebeutet. So habe ein Händler beispielsweise Buttons angeboten, auf denen sich das BVB Markenlogo befand, ohne dass diese Buttons vom BVB stammten. Eine Lizenz zum Vertrieb dieser Buttons sei von der BVB Merchandising GmbH dem Anbieter nicht erteilt worden. In der Folge sei fälschlicherweise der Eindruck erweckt worden, zwischen dem Abgemahnten und der BVB Merchandising GmbH bestünden Vertragsbeziehungen.

Vermeiden Sie Abmahnungen aufgrund von Markenrechtsverletzungen

Gerade im Bereich des Markenrechts ist erhöhte Vorsicht anzuraten. Die Gefahr einer Abmahnung besteht im Markenrecht beispielsweise dann, wenn zwischen den jeweils angebotenen Artikeln und den Artikeln eines Markenrechtsinhabers eine Verwechslungsgefahr besteht und eine Lizenz vom Markeninhaber zum Vertrieb nicht erteilt wurde.

Der beschriebene Fall zeigt eines: Seien Sie insbesondere beim Vertrieb von Fanartikeln vorsichtig. Achten Sie aber auch beim Vertrieb anderer Artikel darauf, ob eine Verwechslungsgefahr mit fremden Markenartikeln besteht. Klären Sie bereits vor Erstellung Ihres (Online-)Angebots, ob Sie Markenrechte Dritter durch Ihr Angebot verletzen. Insbesondere im Falle einer Abmahnung wegen einer angeblich begangenen Markenrechtsverletzung drohen Ihnen hohe Kosten. Die Gegenstandswerte und damit auch die Rechtsanwaltsgebühren sind insbesondere in markenrechtlichen Angelegenheiten regelmäßig sehr hoch.

Hilfe im Falle einer Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung

Sie sind Empfänger einer Abmahnung? Ihnen wird vorgeworfen, eine Markenrechtsverletzung begangen zu haben?

Als auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts seit mehr als 15 Jahren tätige und spezialisierte Kanzlei, werden wir tagtäglich mit Abmahnungen konfrontiert. Diese Expertise möchten wir Ihnen anbieten, um Sie bestmöglich zu allen Fragen aus diesem Rechtsgebiet zu beraten. Möglicherweise ist uns der Abmahnende sogar bereits aus von uns geführten gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren bekannt. Auch diese Erfahrungswerte möchten wir nutzen, um Ihnen kompetent und vertraulich zur Seite zu stehen.

Vorgehen bei Erhalt einer Abmahnung

Abmahnungen bergen zahlreiche Risiken für den Abgemahnten. Zu den Risiken gehören beispielsweise folgende Punkte:

  • Nehmen Sie die Abmahnung unbedingt ernst.

  • Beachten Sie die häufig nur kurzen Fristen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung. Nehmen Sie rechtzeitig professionelle anwaltliche Hilfe in Anspruch.

  • Lassen Sie die Abmahnung nicht unbeachtet liegen. Es droht ansonsten der Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Sie. Hierin liegt ein weiteres Kostenrisiko.

  • Oft werden Sie zur Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung aufgefordert. Häufig sind diese abzugebenden Erklärungen zu Ihrem Nachteil formuliert. Nicht selten wird die Unterlassung auch nicht abgemahnten Verhaltens verlangt. Achtung: Wird eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung unverändert abgegeben, ist sie rechtsverbindlich und zwar ein Leben lang.

  • Geben Sie keine vorformulierten sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet ab. Für gewöhnlich sind diese nicht auf den Sie konkret betreffenden Fall zugeschnitten und daher unbrauchbar.

  • Fehler bei der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung bergen für den Abgemahnten das Risiko hoher Vertragsstrafen.

  • Häufig ist eine ausgesprochene Abmahnung zumindest teilweise berechtigt und legitim. Nur selten ist die Abmahnung insgesamt rechtsmissbräuchlich.

Scheuen Sie sich nicht, professionelle anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Greifen Sie zurück auf unsere jahrelange Erfahrung im Bereich des Abmahnwesens und nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir bieten Ihnen ein 1. kostenloses Informationsgespräch zur Einschätzung Ihres Falles an. Darüber hinaus bieten wir Ihnen selbstverständlich auch in allen weiteren Fragen rund um den Gewerblichen Rechtsschutz und das Urheberrecht unsere Beratung an.