Abmahnung wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung und fehlendem Link zur OS-Plattform

Uns wurde bekannt, dass der Interessenverband für das Rechts- und Finanzcolsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (kurz: IDO) zahlreich auf der Internetplattform eBay tätige Händler abmahnen lässt. Den Händlern werden verschiedene Wettbewerbsverstöße vorgeworfen. Gegenstand der Abmahnungen sind zum einen erneut fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und zum anderen ein fehlender Link zur Online-Streitschlichtung (OS-Plattform). Bezogen auf die abgemahnten Widerrufsbelehrungen lautet der Vorwurf des IDO, es würden innerhalb der Widerrufsbelehrung Zwischenüberschriften fehlen.

Abgemahnte Händler werden vom IDO zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie zur Zahlung einer Kostenpauschale aufgefordert.

Vermeiden Sie Abmahnungen des IDO

Schützen Sie sich vor Abmahnungen des IDO. Die hier abgemahnten Wettbewerbsverstöße lassen sich leicht vermeiden.

  • Nutzen Sie die die für Ihr Geschäft entsprechenden Musterwiderrufsbelehrungen. Sie finden diese in den Artikeln 246 ff EGBGB ,dort als Anlage in Abschnitt 4. Unterziehen Sie diese keiner eigenen Überarbeitung.
  • Setzen Sie einen funktionierenden, anklickbaren Link zur OS-Plattform. Dieser lautet: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Benennen Sie diesen Link nicht um.

Die Funktionalität (Klickbarkeit) des Links muss gegeben sein. Der Hinweis auf den Link in Textform genügt nicht. Das ergibt sich aus einem Hinweisbeschluss des OLG Hamm vom 03.08.2017 sowie einer entsprechenden Pressemitteilung vom 21.08.2017.

Beachten Sie, dass Sie als Onlinehändler neben den zwei hier dargestellten Abmahngründen viele weitere Hinweis- und Informationspflichten treffen. Fehlende oder fehlerhafte Informationen bergen stets ein hohes Abmahnrisiko.

Hilfe im Falle einer Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung

Sie sind Empfänger einer Abmahnung? Ihnen wird vorgeworfen, einen Wettbewerbsverstoß begangen zu haben?

Als auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts seit mehr als 15 Jahren tätige und spezialisierte Kanzlei, werden wir tagtäglich mit Abmahnungen konfrontiert. Diese Expertise möchten wir Ihnen anbieten, um Sie bestmöglich zu allen Fragen aus diesem Rechtsgebiet zu beraten. Möglicherweise ist uns der Abmahnende sogar bereits aus von uns geführten gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren bekannt. Auch diese Erfahrungswerte möchten wir nutzen, um Ihnen kompetent und vertraulich zur Seite zu stehen.

Vorgehen bei Erhalt einer Abmahnung

Abmahnungen bergen zahlreiche Risiken für den Abgemahnten. Zu den Risiken gehören beispielsweise folgende Punkte:

  • Nehmen Sie die Abmahnung unbedingt ernst.

  • Beachten Sie die häufig nur kurzen Fristen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung. Nehmen Sie rechtzeitig professionelle anwaltliche Hilfe in Anspruch.

  • Lassen Sie die Abmahnung nicht unbeachtet liegen. Es droht ansonsten der Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Sie. Hierin liegt ein weiteres Kostenrisiko.

  • Oft werden Sie zur Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung aufgefordert. Häufig sind diese abzugebenden Erklärungen zu Ihrem Nachteil formuliert. Nicht selten wird die Unterlassung auch nicht abgemahnten Verhaltens verlangt. Achtung: Wird eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung unverändert abgegeben, ist sie rechtsverbindlich und zwar ein Leben lang.

  • Geben Sie keine vorformulierten sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet ab. Für gewöhnlich sind diese nicht auf den Sie konkret betreffenden Fall zugeschnitten und daher unbrauchbar.

  • Fehler bei der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung bergen für den Abgemahnten das Risiko hoher Vertragsstrafen.

  • Häufig ist eine ausgesprochene Abmahnung zumindest teilweise berechtigt und legitim. Nur selten ist die Abmahnung insgesamt rechtsmissbräuchlich.

Scheuen Sie sich nicht, professionelle anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Greifen Sie zurück auf unsere jahrelange Erfahrung im Bereich des Abmahnwesens und nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir bieten Ihnen ein 1. kostenloses Informationsgespräch zur Einschätzung Ihres Falles an. Darüber hinaus bieten wir Ihnen selbstverständlich auch in allen weiteren Fragen rund um den Gewerblichen Rechtsschutz und das Urheberrecht unsere Beratung an.