Aktuell fordern viele Unternehmen, insbesondere Gastronomen Entschädigungen für die coronabedingten Betriebsschließungen von ihren Versicherungen. Diese machen es den Kunden jedoch nicht leicht.
Betriebsschließungsversicherungen bieten eine umfassende Absicherung vor den finanziellen Folgen bei einer behördlich angeordneten Betriebsschließung aufgrund einer nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtigen Krankheit oder eines Krankheitserregers.
Gestritten wird zwischen den Versicherten und der Betriebsschließungsversicherung oftmals über das Vorliegen eines Versicherungsfalls.
Es gibt derzeit verschiedene Entscheidungen (so z.B. ein Urteil Landgericht Mannheim vom 29.04.2020 und ein Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 15.07.2020), die sich jedoch widersprechen.
Die Gerichte haben sich inhaltlich zum Deckungsumfang geäußert. Das Landgericht Mannheim war der Auffassung, dass die Versicherung eintrittspflichtig ist. Das Oberlandesgericht Hamm war der Auffassung, dass die Versicherung nicht zahlen muss.
Das Landgericht München hat in einem kürzlich verhandelten Fall dem Wirt des Münchener Gasthauses Augustinerkeller eine Millionensumme zugesprochen.
Der Wirt hatte noch im März und damit kurz vor dem Lockdown eine Betriebsschließungspolice abgeschlossen, um sich gegen die finanziellen Folgen von Corona abzusichern. Die Versicherungskammer wollte im Anschluss dennoch nicht zahlen und berief sich auf ihre Versicherungsbedingungen, in denen behördlich angeordnete Schließungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes zwar gedeckt seien, der Covid-19-Erreger aber explizit nicht genannt werde.
Dieser Argumentation folgte das LG München nicht. Es kam zu dem Schluss, dass die Versicherungsbedingungen intransparent seien.
In vielen Fällen klagen bundesweit inzwischen Gastwirte und Hoteliers auf die Auszahlung einer Entschädigungssumme im Rahmen einer Betriebsschließungsversicherung.
Die Frage der Einstandspflicht ist eine grundsätzliche Frage, die letztendlich durch den BGH entschieden werden muss. Bis dahin gilt es, verschiedene Gerichte anzurufen und daraus die Prozessergebnisse zu sammeln.