Die Anbringung von Warnhinweisen sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden!
Biozidprodukte sind Mittel und Lösungen um Schädlinge, wie beispielsweise Insekten oder Nagetiere zu bekämpfen. Zu Biozidprodukten zählen aber auch Reinigungs- und Putzmittel oder Desinfektionsmittel. Beim Vertreiben von solchen Produkten muss ein Warnhinweis mit angegeben werden, dass das Produkt vorsichtig zu verwenden und Etikett und Produktinformationen vor Gebrauch zu lesen sind. Auch muss sich dieser Hinweis von der Werbung abheben und gut sichtbar sein. Dabei ist unerheblich, ob die Produkte über Plattformen, wie eBay oder Amazon oder über den produkteigenen Onlineshop vertrieben werden. Der „Verband sozialer Wettbewerb e.V.“ mahnte einen Händler ab, welcher den Warnhinweis nicht mit angab.