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Seit dem 01.01.2019 ist durch das „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ geregelt worden, dass Betreiber von Online-Marktplätzen dafür haften, dass die zugelassenen Händler die Umsatzsteuer ordentlich abführen. Amazon, Ebay und sonstige Marktplätze müssen also sicherstellen, dass die zugelassenen Händler ihren umsatzsteuerlichen Pflichten nachkommen, um nicht selbst vom Fiskus belangt zu werden. Weiterlesen