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OLG Stuttgart, 25.10.2018, 2 U 34/18

 

Die Beklagte hat Matratzen mit dem Begriff „schadstofffrei“ beworben, obwohl Schadstoffe noch vorhanden waren. Die Konzentration der Schadstoffe lag jedoch innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte und gilt als unbedenklich. Das Gericht stärkt mit seinem Urteil den Verbraucherschutz und führt wie folgt aus: Weiterlesen