Der Titel der Filmreihe Fack Ju Göhte ist ein Kassenschlager geworden. Die Filmproduktionsfirma Constantin Film Produktion GmbH wollte  sich den Begriff „Fack Ju Göthe“ als EU-Wortmarke eintragen lassen. Da das europäische Markenamt die Eintragung ablehnte landete der Rechtsstreit um die Eintragung nun vor Gericht. Mit Urteil vom 24.01.2018 (T-69/17) hat das EuG die Klage abgewiesen, weil die Begrifflichkeit zu „vulgär“ sei.

 

Bereits das europäische Markenamt hatte die Eintragung mit der Begründung abgelehnt, dass die angemeldete Marke gegen die guten Sitten verstoßen würde. Diese Auffassung wurde von den Luxemburger Richtern geteilt, denn auch nach deren Auffassung kann ein Begriff nicht gegen die guten Sitten als Wortmarke geschützt werden.

 

Die Begrifflichkeit „fuck you“, die aus dem Englischen stammt und sich salopp mit „Fick Dich“ übersetzen lässt und an die sich der Filmtitel trotz der abgeänderten Schreibweise anlehnt, sei nicht nur vulgär, sondern könne Verbraucher „schockieren“.