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Hier geht es um den Fall, dass eine Marke zu einem Gattungsbegriff wird – häufig zu Abmahnungen geführt hat. Im vorliegenden Fall ging es um den Begriff Spinning, eine eingetragene Marke u.a. für Fitnessbikes, die aber auch gerne als Gattungsbegriff für solche Bikes verwendet wird. Immer dann, wenn Marken scheinbar zu Gattungsbegriffen werden, bedeutet dies nicht, dass eine Nutzung durch Dritte zulässig ist.

Ein Hersteller von Kerzen wurde von „Louis Vuitton“ kürzlich dafür abgemahnt, dass er das geschützte Zeichen „LV“ zusammen mit dem Muster der Marke „Louis Vuitton“ für seine Kerzen verwendete. Aufgrund dessen, dass diese Marke einen großen Bekanntheitsgrad hat, ist es nicht entscheidend, dass die Produktion von Kerzen gar nicht im Ähnlichkeitsbereich der geschützten Marke liegt. Der markenrechtliche Schutz bei derart bekannten Marken ist sehr umfassend, sodass von Seiten Louis Vuitton kein expliziter Schutz für Kerzen existieren muss.

Amazon hat in marken- und wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten erneut die Justiz beschäftigt, weil durch die Möglichkeit des sog. Anhängens an fremde Angebote, der Text modifiziert werden kann und sich dann aus rechtlicher Sicht Fehler einschleichen können, die Abmahner auf den Plan rufen.

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Wie läuft eine Markenanmeldung ab, was muss ich dabei beachten und wie geht es danach weiter?

Im ersten Schritt sollte man klar festlegen, für welche Produkte man seine Marke konkret verwenden möchte. Hierbei kann man sich schon einmal die sogenannten Nizza-Klassen ansehen, die eine Unterteilung bestimmter Waren- und Dienstleistungstypen vornehmen. Die Nizza-Klassen sind überaus wichtig für die Markenanmeldung und die dieser, typischerweise vorausgehenden, Markenrecherche.

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