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Hersteller von Tierbekleidung dürfen ihre Produkte nicht unter der Marke „The Dog Face“ vertreiben. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main untersagte einem Online-Händler die entsprechende Kennzeichnung. Grund dafür sei die bewusste Nähe zur bekannten Outdoor-Kleidungsmarke „The North Face“, welche im Eilverfahren ihre Markenrechte durchsetzte (Beschl. v. 28.6.2022, Az. 6 W 32/22).

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Es geht um eine Abmahnung der Firma FAST Fashion Brands GmbH, in der eine Verletzung der Wortmarke „MO“ durch den Verkauf von Turnschuhen der Marke Nike unter der Bezeichnung „NIKE AIR COURT MO IV“ bzw. „NIKE COURT MO 4“ auf der Handelsplattform Amazon zum Gegenstand der Abmahnung gemacht wird.

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Amazon hat in marken- und wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten erneut die Justiz beschäftigt, weil durch die Möglichkeit des sog. Anhängens an fremde Angebote, der Text modifiziert werden kann und sich dann aus rechtlicher Sicht Fehler einschleichen können, die Abmahner auf den Plan rufen.

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