Als Markeninhaber kann man seine Marke nur dann effektiv schützen, wenn man weiß, wann eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Da eine solche nicht immer leicht zu erkennen ist, insbesondere, wenn man die maßgeblichen Maßstäbe nicht kennt, sind im Folgenden die Rahmenpunkte dargestellt, anhand derer man sich im Zweifelsfall orientieren kann:

Zunächst muss geklärt werden, was genau eine Marke eigentlich ist und was Markenschutz bedeutet, damit man weiß, wann dieser verletzt sein kann.

Was ist eine Marke?

Marken sind bestimmte Kennzeichen die einem Unternehmen, Waren oder Dienstleistungen zugeordnet sind. Durch die Kennzeichnung soll eine Widererkennbarkeit generiert werden, so dass Kunden Vertrauen in das Unternehmen, das Markenprodukt oder die Dienstleistung aufbauen können und leicht unterscheiden können, welche Waren oder Dienstleistungen dazu gehören und welche nicht. Es ist nicht nötig, dass das Kennzeichen beim Markenregister (z.B. DPMA) angemeldet und eingetragen ist, aber empfehlenswert, da es sich auf die Effektivität des Schutzes der Marke stark auswirkt.

Die wichtigsten Erscheinungsformen von Marken sind die Wortmarke, die Bildmarke oder in Kombination die sog. „Wort-Bild-Marke“. Die bei der Eintragung gewählte Markenform hat ebenfalls einen erheblichen Einfluss auf den Schutzumfang.

Wie entsteht Markenschutz?

Jede Marke genießt nach dem Gesetz einen gewissen Schutz vor Nachahmungen und sonstigen Verletzungshandlungen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllt.

Eine nicht beim Markenamt eingetragene Marke kann ein gewisses Schutzniveau entwickeln, wenn Sie in den Verkehrskreisen, also bei den Adressaten, einen hohen Grad an Bekanntheit erlangt hat. Der Umfang des Schutzes hängt aber bei solchen Marken sowohl territorial als auch in seiner Durchsetzbarkeit in starkem Maße von dem Bekanntheitsgrad ab und im Streitfall müsste der Bekanntheitsgrad durch ein teures Gutachten nachgewiesen werden.

Eine eingetragene Marke hingegen erhält umgehend durch die Eintragung einen hohen, rechtlich leichter durchsetzbaren Markenschutz auf dem bei der Anmeldung bestimmten Territorium. Hier bestimmt sich der Schutzumfang der Marke durch die, bei der Anmeldung festgelegten Waren- oder Dienstleistungen und dem ausgewählten Territorium. Für diese Bereiche erlangt die Marke dann ihren Schutz, der dann bei guter Entwicklung der Marke noch durch einen gegebenenfalls später hinzutretenden sehr hohen Bekanntheitsgrad verdichtet werden kann.

Wenn man mit seiner Marke Markenschutz in einer der beiden Formen erlangt, hat der Inhaber das alleinige Nutzungsrecht der Marke für die darunter gehandelte Art der Waren oder Dienstleistungen, und kann anderen die Nutzung verbieten.

Wann wird der Schutz der Marke verletzt?

Der markenrechtliche Schutz wird dann verletzt, wenn Konkurrenten dasselbe Markenzeichen oder ein „zum Verwechseln“ ähnliches Zeichen für ihre Zwecke in dem gleichen Territorium verwenden und damit die Unterscheidungskraft der Marke aushöhlen. Wenn also ein potentieller Kunde ein Konkurrenzprodukt betrachtet und aufgrund der Ähnlichkeit der verwendeten Kennzeichen das Konkurrenzprodukt für ein Produkt der geschützten Marke halten könnte, dann ist durch die Verwendung des ähnlichen Zeichens der Markenschutz verletzt.

Markenverletzungen vermeiden

Markenverletzungen sind in verschiedenster Weise erdenklich und kommen häufiger vor, als man meint. Insbesondere in dem schnelllebigen Internet werden häufig bewusst und auch unbewusst Markenrechte verletzt. Dadurch kann nicht nur ein Image-Schaden entstehen, sondern je nach Erfolg des Konkurrenten bei Verwendung des verletzenden Kennzeichens auch ein erheblicher finanzieller Schaden in Form eines entgangenen Gewinns. Daher sollte man stets Recherchen durchführen, um frühzeitig feststellen zu können, ob die eigene Marke verletzt wurde.

Auch bei der eigenen Schaffung neuer Marken besteht eine hohe Gefahr, bereits bestehende Markenrechte anderer zu verletzen, wenn man nicht vorher eine gründliche Recherche durchführt. Eine solche Recherche kann selbst durchgeführt werden oder von einem beauftragten Anwalt. Die Investition in einen Anwalt für diesen Schritt kann einem viel Ärger und höhere Folgekosten durch Fehler bei der Anmeldung ersparen.

Was wir für Sie tun können

Wir können Sie aufgrund von langjähriger Erfahrung markenrechtlich umfangreich beraten und eine für Sie passende Strategie für eine Markenanmeldung ausarbeiten. In die Anmeldeentscheidung sollten aus Kostengründen möglichst viele zukunftsträchtige Faktoren einbezogen werden.

Sollten Sie Markenrechte anderer verletzt haben oder wurde Ihre Marke durch einen Dritten verletzt, können wir Sie in dem Fall anwaltlich kompetent vertreten. Wir haben die nötige Erfahrung und kämpfen leidenschaftlich um das Recht unserer Mandanten.