Händler können mit dem Slogan „Black Friday“ werben, ohne eine Abmahnung befürchten zu müssen. Mit Urteil hat das Kammergericht (KG) Berlin eine Entscheidung des Landgerichts (LG) Berlin bestätigt, das die Marke „Black Friday“ für verfallen erklärt hat (Urt. v. 14.10.2022, Az. 5 U 46/21).

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Weil sie dem „Goldhasen“ von Lindt zu ähnlich sehen, hat das Oberlandesgericht (OLG) München der Allgäuer Confiserie Heilemann verboten, Schokohasen mit goldener Verpackung zu verkaufen. Der 29. Zivilsenat befand, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen den Produkten bestehe (Urt. v. 27.10.2022, Az. 29 U 6389/19).

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Der britische Gin-Hersteller Bullards hat einen Streit gegen Red Bull um die Namensähnlichkeit gewonnen.

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Es bestehe Verwechslungsgefahr mit den Audi-Modellen S6 und S8, entschied das LG München I (Urt. v. 19.01.2023, Az. 1 HK O 13543/21).

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Ein Streit zweier Eierlikörhersteller ist vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht ausgetragen worden. Der Spirituosenfabrikant Verpoorten aus Bonn hat seinen Konkurrenten Nordik aus dem niedersächsischen Jork auf Erstattung von Abmahnkosten, Auskunftserteilung, Rechnungslegung sowie Feststellung von Schadensersatz verklagt (Az. I-20 U 41/22).

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So hat sich der Sportartikelhersteller “Puma“, der das Wort PUMA verbunden mit der Abbildung eines springenden Pumas als Wortbildmarke registriert hat, erfolgreich letztinstanzlich vor dem BGH (Urteil vom 02.04.2015 – I ZR 59/13) gegen einen Designer durchgesetzt, der im Jahr 2006 für sich die Wort-Bildmarke Pudel, also das Wort PUDEL verbunden mit dem Umriss eines springenden Pudels, für Sportbekleidung hat schützen lassen.

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Der Titel der Filmreihe Fack Ju Göhte ist ein Kassenschlager geworden. Die Filmproduktionsfirma Constantin Film Produktion GmbH wollte  sich den Begriff „Fack Ju Göthe“ als EU-Wortmarke eintragen lassen. Da das europäische Markenamt die Eintragung ablehnte landete der Rechtsstreit um die Eintragung nun vor Gericht. Mit Urteil vom 24.01.2018 (T-69/17) hat das EuG die Klage abgewiesen, weil die Begrifflichkeit zu „vulgär“ sei.

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Es geht um eine Abmahnung der Firma FAST Fashion Brands GmbH, in der eine Verletzung der Wortmarke „MO“ durch den Verkauf von Turnschuhen der Marke Nike unter der Bezeichnung „NIKE AIR COURT MO IV“ bzw. „NIKE COURT MO 4“ auf der Handelsplattform Amazon zum Gegenstand der Abmahnung gemacht wird.

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Amazon hat in marken- und wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten erneut die Justiz beschäftigt, weil durch die Möglichkeit des sog. Anhängens an fremde Angebote, der Text modifiziert werden kann und sich dann aus rechtlicher Sicht Fehler einschleichen können, die Abmahner auf den Plan rufen.

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Wie läuft eine Markenanmeldung ab, was muss ich dabei beachten und wie geht es danach weiter?

Im ersten Schritt sollte man klar festlegen, für welche Produkte man seine Marke konkret verwenden möchte. Hierbei kann man sich schon einmal die sogenannten Nizza-Klassen ansehen, die eine Unterteilung bestimmter Waren- und Dienstleistungstypen vornehmen. Die Nizza-Klassen sind überaus wichtig für die Markenanmeldung und die dieser, typischerweise vorausgehenden, Markenrecherche.

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