Wer eine Abmahnung erhält, wird dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Der BGH (Urt. v. 12.1.2023 – I ZR 49/22) entschied nun, dass es ausreiche, wenn der Unterlassungsschuldner die unterschriebene Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist als PDF per E-Mail versendet. Eine Übersendung im Original sei nicht erforderlich. Habe der Gläubiger jedoch die zusätzliche Übersendung des Originals zur Bedingung gemacht und komme der Schuldner dem nicht nach, fehle es in einem solchen Fall an einer für den Wegfall der Widerholungsgefahr notwendigen Vereinbarung einer effektiven Sanktionsandrohung.
Ein Hersteller von Kerzen wurde von „Louis Vuitton“ kürzlich dafür abgemahnt, dass er das geschützte Zeichen „LV“ zusammen mit dem Muster der Marke „Louis Vuitton“ für seine Kerzen verwendete. Aufgrund dessen, dass diese Marke einen großen Bekanntheitsgrad hat, ist es nicht entscheidend, dass die Produktion von Kerzen gar nicht im Ähnlichkeitsbereich der geschützten Marke liegt. Der markenrechtliche Schutz bei derart bekannten Marken ist sehr umfassend, sodass von Seiten Louis Vuitton kein expliziter Schutz für Kerzen existieren muss.
Die Wettbewerbszentrale mahnte einen Onlinehändler ab, der damit warb, sich noch schnell vor der kommenden Preiserhöhung die alten Preise zu sichern. Doch täuschte er damit seine Kunden, denn zu einer Preiserhöhung ist es nicht gekommen. Jede Werbeaussage muss aber klar und wahr sein, damit es nicht zu Irreführungen kommt.
„Bekömmlich“ oder „magenschonend“ sind gesundheitsbezogene Angaben. Von einem Gesundheitsbezug spricht man, wenn die Werbung für ein Produkt vorgibt, dass eventuelle gesundheitliche oder negative Auswirkungen geringer auftreten oder gar ganz wegfallen. Der „Verband sozialer Wettbewerb e.V.“ mahnte einen Verkäufer von Kaffee ab, der seinen Kaffee mit derartigen, unzulässigen Angaben bewarb.
Starkstrombetriebene Durchlauferhitzer müssen von Netzbetreibern oder von eingetragenen Installateuren installiert werden. Ansonsten ist ein solcher Durchlauferhitzer nur eingeschränkt benutzbar. Der „Verein gegen Unwesen in Handel&Gewerbe Köln e.V.“ mahnte ab, dass ein solcher Hinweis nicht mit angegeben wurde, obwohl es sich dabei um wesentliche Informationen nach §5a Abs. 2 UWG handelt und deshalb darauf verwiesen werden muss.
Die Anbringung von Warnhinweisen sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden!
Das kleine Fürstentum Andorra hat nach jahrelangem Streit eine Niederlage vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) kassiert. Das Bildzeichen „ANDORRA“ darf nicht als EU-Marke für Waren oder Dienstleistungen eingetragen werden, urteilte das Gericht (Urt. v. 23.02.2022, RS: T-806/19).
Hersteller von Tierbekleidung dürfen ihre Produkte nicht unter der Marke „The Dog Face“ vertreiben. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main untersagte einem Online-Händler die entsprechende Kennzeichnung. Grund dafür sei die bewusste Nähe zur bekannten Outdoor-Kleidungsmarke „The North Face“, welche im Eilverfahren ihre Markenrechte durchsetzte (Beschl. v. 28.6.2022, Az. 6 W 32/22).
Lego hat im Kampf gegen chinesische Kopien seiner Mini-Figuren einen juristischen Erfolg errungen. Das Landgericht Düsseldorf untersagte einem Paderborner Spielwarenhändler den Verkauf von bestimmten Konkurrenzprodukten aus China, weil deren Gestaltung die Markenrechte des dänischen Unternehmens verletze (Urt. v. 12.08.2022, Az. 38 O 91/21).
Händler können mit dem Slogan „Black Friday“ werben, ohne eine Abmahnung befürchten zu müssen. Mit Urteil hat das Kammergericht (KG) Berlin eine Entscheidung des Landgerichts (LG) Berlin bestätigt, das die Marke „Black Friday“ für verfallen erklärt hat (Urt. v. 14.10.2022, Az. 5 U 46/21).
Weil sie dem „Goldhasen“ von Lindt zu ähnlich sehen, hat das Oberlandesgericht (OLG) München der Allgäuer Confiserie Heilemann verboten, Schokohasen mit goldener Verpackung zu verkaufen. Der 29. Zivilsenat befand, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen den Produkten bestehe (Urt. v. 27.10.2022, Az. 29 U 6389/19).
Der britische Gin-Hersteller Bullards hat einen Streit gegen Red Bull um die Namensähnlichkeit gewonnen.
Es bestehe Verwechslungsgefahr mit den Audi-Modellen S6 und S8, entschied das LG München I (Urt. v. 19.01.2023, Az. 1 HK O 13543/21).
Ein Streit zweier Eierlikörhersteller ist vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht ausgetragen worden. Der Spirituosenfabrikant Verpoorten aus Bonn hat seinen Konkurrenten Nordik aus dem niedersächsischen Jork auf Erstattung von Abmahnkosten, Auskunftserteilung, Rechnungslegung sowie Feststellung von Schadensersatz verklagt (Az. I-20 U 41/22).
So hat sich der Sportartikelhersteller “Puma“, der das Wort PUMA verbunden mit der Abbildung eines springenden Pumas als Wortbildmarke registriert hat, erfolgreich letztinstanzlich vor dem BGH (Urteil vom 02.04.2015 – I ZR 59/13) gegen einen Designer durchgesetzt, der im Jahr 2006 für sich die Wort-Bildmarke Pudel, also das Wort PUDEL verbunden mit dem Umriss eines springenden Pudels, für Sportbekleidung hat schützen lassen.