Bei Preisvergleichen muss die Vorgabe des § 11 PAngV beachtet werden. Danach ist gegenüber Verbrauchern bei jeder Bekanntgabe einer Preisermäßigung für eine Ware der niedrigste Gesamtpreis anzugeben, der innerhalb der letzten 30 Tage vor Anwendung der Preisermäßigung gegenüber dem Verbraucher angewendet wurde. Diese Vorschrift gilt seit dem 28.5.2022 und wurde im Rahmen der Umsetzung der ModernisierungsRL eingeführt. Das OLG Hamburg (Beschl. v. 12.12.2022 – 3 W 38/22) entschied nun, dass ein Streichpreis als der niedrigste Preis der letzten 30 Tage nicht ausdrücklich als solcher zu kennzeichnen sei.

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Die Wettbewerbszentrale mahnte einen Onlinehändler ab, der damit warb, sich noch schnell vor der kommenden Preiserhöhung die alten Preise zu sichern. Doch täuschte er damit seine Kunden, denn zu einer Preiserhöhung ist es nicht gekommen. Jede Werbeaussage muss aber klar und wahr sein, damit es nicht zu Irreführungen kommt.

Haben Sie eine oder mehrere 1-Stern-Bewertungen oder auch solche, die ohne jeglichen Kommentar  abgegeben wurden und zudem  nicht von einem Ihrer Kunden stammen? – Falls dem so ist, haben wir gute Nachrichten für Sie: Nach der aktuellen Rechtslage steht Ihnen ein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Löschung gegen den Betreiber des Internet-Bewertungsportals (z.B. Google) zu.

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Wie läuft eine Markenanmeldung ab, was muss ich dabei beachten und wie geht es danach weiter?

Im ersten Schritt sollte man klar festlegen, für welche Produkte man seine Marke konkret verwenden möchte. Hierbei kann man sich schon einmal die sogenannten Nizza-Klassen ansehen, die eine Unterteilung bestimmter Waren- und Dienstleistungstypen vornehmen. Die Nizza-Klassen sind überaus wichtig für die Markenanmeldung und die dieser, typischerweise vorausgehenden, Markenrecherche.

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OLG Stuttgart, 25.10.2018, 2 U 34/18

 

Die Beklagte hat Matratzen mit dem Begriff „schadstofffrei“ beworben, obwohl Schadstoffe noch vorhanden waren. Die Konzentration der Schadstoffe lag jedoch innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte und gilt als unbedenklich. Das Gericht stärkt mit seinem Urteil den Verbraucherschutz und führt wie folgt aus: Weiterlesen

OLG Köln, 19.02.2019, 6 U 141/18

In dem Rechtsstreit hatten sich zwei Importeure von Plüschtieren darüber gestritten, ob die Verbraucher durch die Werbung des beklagten Unternehmens in die Irre geführt werden. Dieses hatte bei den gängigen Online-Verkaufsportalen die Höhe der bis zu 160 cm großen Teddybären gemessen vom linken Ohr bis zum rechten Fuß angegeben. Diese Diagonale war auch auf den Verkaufsbildern eingezeichnet. Das klagende Unternehmen hielt dies für eine Irreführung der Verbraucher. Weiterlesen

OLG Frankfurt am Main, 25.10.2018, 6 U 233/16

 

Für ein wettbewerblich eigenartiges Erzeugnis kommt ein wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz auch nach Einstellung des Vertriebs in Betracht, solange das Erzeugnis im Verkehr noch über eine gewisse Bekanntheit verfügt. Dies kann bei einem hochpreisigen Uhrenmodell, das über längere Zeit in nicht unerheblicher Zahl angeboten und verkauft worden ist, auch für einen Zeitraum von mehreren Jahren nach Vertriebsende zu bejahen sein.

 

Wird in einem solchen Fall das Uhrenmodell nahezu identisch nachgeahmt, liegt eine unangemessene Ausnutzung der Wertschätzung ( § 4 Nr. 3b UWG ) auch dann vor, wenn das nachgeahmte Modell mit einem anderen Wortzeichen versehen ist als das Originalmodell. Weiterlesen

Auch die Tätigkeit von Bloggern und Influenzern richtet sich nach dem Wettbewerbsrecht. So können z.B. Instagram-Posts unter Umständen einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darstellen, wenn der Post als kommerzielle Werbung anzusehen ist, aber nicht als solche gekennzeichnet wurde. Aber nicht jeder Beitrag eines Bloggers oder Influencers ist direkt als kennzeichnungspflichtige Werbung anzusehen. Weiterlesen

Seit dem 01.01.2019 ist durch das „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ geregelt worden, dass Betreiber von Online-Marktplätzen dafür haften, dass die zugelassenen Händler die Umsatzsteuer ordentlich abführen. Amazon, Ebay und sonstige Marktplätze müssen also sicherstellen, dass die zugelassenen Händler ihren umsatzsteuerlichen Pflichten nachkommen, um nicht selbst vom Fiskus belangt zu werden. Weiterlesen

Am 14. Januar 2019 trat der maßgebliche Teil des Markenrechtsmodernisierungsgesetzes (MaMoG) in Kraft. Die Reform setzt die Markenrechtsrichtlinie (EU) 2015/2436 ins deutsche Recht um. Die Modernisierung soll das Markenrecht an die digitale Revolution und an europäische Standards anpassen.

Die Änderungen sollen insbesondere bewirken, dass die Anmeldung von bisher eher unkonventionellen Marken vereinfacht wird. Weiterlesen